Zunächst mal dank und vor allem auch respekt allen denen hier, die sichtlich bemüht sind manch anderen „laien“ hier hilfe/infos/verweise anzubieten, und auf sonstiger weise hilfe im
§-dschungel zu“recht“ zu finden und evtl. auch kommen. (wenn’s auch oft lange dauert).
(doch genug des lobes ..... ihr seid gut..... und das wisst ihr!!!)
meine frage wäre: (vorher der fall in steno-form)
AN nimmt Tätigkeit nach längerer schwerwiegender körperlicher! Krankheit auf. (vorher liegt kein bezug von KG vor)
Der AN erkrankt schwer einer Depression. (keine depressive Phase,- eine Schwere Depression! fachärztlich festgestellt)
Das Arbeitsverhältnis (mit Probezeit) wird rechtens seitens des AG o.A. von Gründen kurzfristig gekündig.
Antrag KG, Ablehnung, WS, Gremium KK Ablehnung, ect., Klage SG (Termin steht an)
Die KK unterstellt nun eine Überforderung des AN am allg. Arbeitsmarkt, bzw. für die ausgeführte Tätigkeit, weshalb eine Depression entstand. Demzufolge hätte der AN die tätigkeit von vorneherein nicht annehmen können. Und somit keinen Anspruch auf KG.
FRAGE: ist die Ursache für eine Depression ausschlaggebend für den Versicherungsschutz (KG)
(hier die unterstellte "Überforderung"
(es soll AN geben, die aufgrund von „Mobbing“ AU werden.
also auch der Grund für eine depression die am Arbeitsplatz zu finden ist.
Es scheint so, als wolle die KK es als einen „Versuch“ darstellen eine Arbeit aufzunehmen, der gescheitert ist. Und nun somit kein KG zu zahlen.
So, ich hoffe verständlich geschildert zu haben,
und danke schon im voraus für meinungen.
Gruß workaholic
Ps. Sollten fragen sein, fragen J

