Zweite Meinung einholen erlaubt?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Claudia74
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Zweite Meinung einholen erlaubt?

Beitrag von Claudia74 » 01.04.2014, 01:36

Hallo,

wie oft kann man sich eigentlich als GKVler eine sog. "zweite Meinung" einholen?

Beispiel: Orthopäde betreibt Fließbandarbeit und untersucht Patienten nur sehr kurz. Patient kann die Diagnose zwar nachvollziehen, aber will auf "Nummer Sicher" gehen und gerne das von einem anderen Orthopäden ebenfalls bestätigt haben.

Danke,
Claudia

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 01.04.2014, 23:07

Zweite Meinungen (auch dritte, vierte usw. - aber macht das dann noch Sinn?) sind grds. erlaubt.
Ausnahmen können z.B. bei Hausarztverträgen bestehen.

Patient Hans Meier
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Beitrag von Patient Hans Meier » 11.04.2014, 18:21

roemer70 hat geschrieben:Zweite Meinungen (auch dritte, vierte usw. - aber macht das dann noch Sinn?) sind grds. erlaubt...
Das ist eben das Ergebnis des Vertrauensverlust, den viele Ärzte selbst produziert haben. Bzw. eines aktuellen Zustandes der zT auch durch die Honorarregelungen entstand:
Operieren bringt Geld, vernünftig Untersuchen/Beraten bringt fast kein Geld usw.


An Rande: Bei Zahnärzten wird die Einholung von 4 Meinungen zu 4 wahrscheinlich völlig entgegengesetzten Therapievorschlägen führen, zwischen Ziehen und "Nichts nötig".

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 12.04.2014, 02:31

Patient Hans Meier hat geschrieben:Das ist eben das Ergebnis des Vertrauensverlust, den viele Ärzte selbst produziert haben.
Mir ging es darum, ob es sinnvoll ist, die Meinung "aller" Behandler anzuzweifeln und ob ich von Arzt zu Arzt wechsle, bis ich eine "gefällige" Meinung höre. Dieses Risiko besteht, sollte in meinen Augen aber auch die absolute Ausnahme sein.
Mit den Fehlanreizen für Leistungserbringer stimme ich Dir zu. Dafür haben einige Kassen schon Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten ausgewählten Spezialisten eingeführt (hauptsächlich bei Rückenleiden). In meinen Augen sehr sinnvolle Projekte.

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