Ausgesteuert während Übergangsgeld und kein Bescheid

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Ausgesteuert während Übergangsgeld und kein Bescheid

Beitrag von Lena1981 » 15.04.2014, 18:10

Hallo,
ich bin 36 Jahre und in der folgenden Situation:

Ich war arbeitslos und mein Anspruch auf Arbeitslosengeld betrug 6 Monate.
- vom 12.06.2012 bis 11.11.2012 habe ich ALG I erhalten inklusive 6 Wochen Fortzahlung bei Krankheit)
- vom 12.11.2012 bis 15.10.2013 Krankengeld erhalten
- vom 16.10.2013 bis 15.04.2014 Reha-Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben), Übergangsgeld erhalten

Da das Übergangsgeld zum Krankengeld zählt, habe ich von meinen Anspruch auf 78 Wochen mein Krankengeld nun komplett verbraucht (6 Wochen Fortzahlung bei Krankheit von der Agentur + 48 Wochen Krankengeld + 25 Wochen Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) (=79 Wochen)
Allerdings hat mir die Krankenkasse nicht mitgeteilt, dass ich ausgesteuert wurde. Wie kann/soll man da am besten vorgehen? Welche Ansprüche habe ich?

Vielen Dank und Lg,
Lena

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 15.04.2014, 19:08

Sieht nicht gut aus.

Die Kasse muss keinen Bescheid über die Aussteuerung erlassen. Der Krankebgeldanspruch begann gar nicht erst.

Du solltest ALG wegen Nahtlosigkeit beantragen

Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Beitrag von Lena1981 » 16.04.2014, 11:01

Hallo broemmel,

vielen Dank für Deine Antwort.

Muss ich mich jetzt bei der Krankenkasse melden und fragen, ob sie mir einen Bescheid über die Aussteuerung austellen?

Über die Nahtlosigkeit habe ich schon was gelesen, aber ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz wie man da vorgeht. Kann mir das noch einmal jemand erläutern?

LG,
Lena

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 16.04.2014, 21:28

Hallo,

seit wann zählt denn das Übergangsgeld bei der Teilhabe am Arbeitsleben dazu?

Ab wann bist Du denn nun arbeitsunfähig? Und ist es die gleiche Krankheit?

LG, Fee

Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Beitrag von Lena1981 » 17.04.2014, 13:23

Hallo Fee,

vielen Dank für Deine Nachfrage :D

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ruht das Krankengeld während man Übergangsgeld bekommt.
Es wird aber nach § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB V auf Zeiten in denen das Krankengeld ruht, auf die Zeiten des Bezugs von Krankengeld angerechnet.

Allerdings bin ich gesundgeschrieben worden zum 16.10.2013, also zu dem Tag als die Teilhabe zum Arbeitsleben begann, daher weiß ich nicht, ob das in diesem Fall zutrifft?

Es ist die gleiche Krankheit und aktuell bin ich nicht krankgeschrieben. Ich habe noch 28 Tage Anspruch auch auf ALG I, die Frage ist, was danach gechieht, da ich ja keine weitere Rehamaßnahme bekomme, da ich erstmal einen stationären Aufenthalt machen soll. Geplant war eigentlich eine Umschulung.

LG,
Lena

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 20.04.2014, 18:06

Hallo,

da hilft nur bei der Kasse schriftlich nachzufragen und eine Auskunft einzuholen.

LG, Fee

Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Beitrag von Lena1981 » 21.04.2014, 18:39

Danke, Fee.
Ich werde mich dann mal mit meiner KK in Verbindung setzen.

LG,
Lena

BillBixby
Beiträge: 104
Registriert: 17.07.2013, 18:10

Beitrag von BillBixby » 29.04.2014, 11:41

Was bedeutet denn "Aussteuerung?"
Keinerlei Geld mehr oder wie?
Wovon soll denn der Betroffene denn dann leben, wenn er z.B. kein Anspruch auf ALG 2 hat usw.?

Czauderna
Beiträge: 11184
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.04.2014, 12:17

BillBixby hat geschrieben:Was bedeutet denn "Aussteuerung?"
Keinerlei Geld mehr oder wie?
Wovon soll denn der Betroffene denn dann leben, wenn er z.B. kein Anspruch auf ALG 2 hat usw.?
Hallo,
keinerlei Geld heißt das nicht, sondern Ende des Krankengeldanspruchs, der grundsätzlich maximal für 78 Wochen für eine Erkrankung innerhalb eines 3-Jahreszeitraums besteht (das war die vereinfachte Darstellung).
Wenn er keinen Anspruch auf ALG-2 hat, dann muss es dafür Gründe geben, also finanzielle Mittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, entweder seine eigenen oder von Menschen die zum Unterhalt verpflichtet sind.
Gruss
Czauderna

BillBixby
Beiträge: 104
Registriert: 17.07.2013, 18:10

Beitrag von BillBixby » 29.04.2014, 12:34

Von was lebt man dann?
Bekommt man dann Sozialhilfe?

Czauderna
Beiträge: 11184
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.04.2014, 12:50

BillBixby hat geschrieben:Von was lebt man dann?
Bekommt man dann Sozialhilfe?
Hallo,
wäre denkbar.
Gruss
Czauderna

Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Beitrag von Lena1981 » 08.05.2014, 18:23

Hallo,

ich habe eine neue Frage zu der Sachlage. Da ich während des Bezugs des Übergangsgeldes nicht krankgeschrieben war, besteht laut Krankenkasse noch Anspruch auf Krankgeld.
Ich habe nun 11 Monate Krankengeld erhalten, 27 Tage ALG I und dann jetzt wieder Krankengeld. (Anschlussübergangsgeld wurde abgelehnt).
Wenn ich nun noch einen Monate Krankengeld beziehe, würde dann ein neuer Anspruch auf ALG I bestehen, obwohl ich Zwischendurch ALG I bezogen habe? Oder bezieht sich der neue Anspruch nach 12 Monaten Krankenged nur auf Zeiten ohne Unterbrechung (wie bei mir durch ALG I)?

Danke und LG,
Lena

Lena1981
Beiträge: 9
Registriert: 13.04.2014, 07:44

Beitrag von Lena1981 » 10.05.2014, 16:23

Eine weitere Frage wäre, ob bei mir nun ein neuer 78 Wochenzusandt eingetragen ist. (Obwohl es sich im die selbst Krankhiet) handelt.
Ich habe Krankengeld von Nov.12.2001 bis Nov 2013 erhlaten. Also elf monatelang. bekann 6 Sechs Monate Übergeldsdeld, welches Pflichtbeträge in die KK einzahlt hat.
Also müssten durch diese sieben Monante wider ein 78 wochiger KKanspruch enstehen, oder?

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 11.05.2014, 20:28

Hallo,

nein, so einfach ist das nicht. Du hast innerhalb von einem 3 Jahreszeitraum Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Wenn Du also erstmals November 2012 erkrankt bist, dann geht dieser 3-Jahres-Zeitraum noch bis Oktober 2015. Also nur noch 5 Monate Restanspruch.

LG, Fee

Antworten