Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage, in der Hoffnung, das mir jemand Auskunft geben kann.
Ich habe vor kurzem geerbt und lebe nun die nächsten Monate davon. Nun habe ich von der Krankenkasse einen Fragebogen bekommen in dem u.a. gefragt wird ob ich in den letzten 3 Jahren eine einmalige Kapitalsumme erhalten habe. Meiner Information nach darf die Krankenkasse das Erbe nicht zur Beitragsermittlung heranziehen.
Meine Frage nun ob ich dann überhaupt verpflichtet bin, der KK das zu melden, oder ob ich mich strafbar mache (versicherungsbetrug) wenn ich ich dort "nein" ankreuze.
Vielen Dank!
Sandri
Muss ich der KK Erbschaft melden?
Moderator: Czauderna
Re: Muss ich der KK Erbschaft melden?
Hallo,Sandri hat geschrieben:Hallo,
ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage, in der Hoffnung, das mir jemand Auskunft geben kann.
Ich habe vor kurzem geerbt und lebe nun die nächsten Monate davon. Nun habe ich von der Krankenkasse einen Fragebogen bekommen in dem u.a. gefragt wird ob ich in den letzten 3 Jahren eine einmalige Kapitalsumme erhalten habe. Meiner Information nach darf die Krankenkasse das Erbe nicht zur Beitragsermittlung heranziehen.
Meine Frage nun ob ich dann überhaupt verpflichtet bin, der KK das zu melden, oder ob ich mich strafbar mache (versicherungsbetrug) wenn ich ich dort "nein" ankreuze.
Vielen Dank!
Sandri
nein, diese Erbschaft musst du nicht angeben, nur die Erträge (Zinsen)
daraus.
Gruss
Czauderna
eine Erbschaft ist nicht beitragspflichtig.
Ich würde sie trotzdem angeben. Die KK fragt ja schließlich nach Einnahmen.
die KK entscheidet dann auch über die Beitragpflicht. Die KK wird dann die Entscheidung treffen, dass die Erbschaft NICHT beitragspflichtig ist.
Ich finde es immer gefährlich , wenn Laien meinen, dass sie etwas nicht angeben müssen.
Nur mal so ein Fall aus der letzten Woche.
Ein Ehepaar: Mann Mitglied, Frau FAMI.
Seit 30 Jahren wird immer im FAMI-Bogen angegeben, dass Frau KEINE Einkünfte hat.
Jetzt Ei der Daus, gibt man den FAMI-Bogen einmal (nur so aus Versehen) dem Steuerberater. Der füllt das Ding richtig aus.
Mann und Frau haben JEWEILS seit vielen , vielen, vielen Jahen Einkünfte aus Vermietung / VErpachtung von 50.000 EUR.
Nachberechnung bis zur Verjährung ca. 50.000 EUR. Bei Vorsatz bis zu 30 Jahren mehr als 200.000 EUR.
Ich würde sie trotzdem angeben. Die KK fragt ja schließlich nach Einnahmen.
die KK entscheidet dann auch über die Beitragpflicht. Die KK wird dann die Entscheidung treffen, dass die Erbschaft NICHT beitragspflichtig ist.
Ich finde es immer gefährlich , wenn Laien meinen, dass sie etwas nicht angeben müssen.
Nur mal so ein Fall aus der letzten Woche.
Ein Ehepaar: Mann Mitglied, Frau FAMI.
Seit 30 Jahren wird immer im FAMI-Bogen angegeben, dass Frau KEINE Einkünfte hat.
Jetzt Ei der Daus, gibt man den FAMI-Bogen einmal (nur so aus Versehen) dem Steuerberater. Der füllt das Ding richtig aus.
Mann und Frau haben JEWEILS seit vielen , vielen, vielen Jahen Einkünfte aus Vermietung / VErpachtung von 50.000 EUR.
Nachberechnung bis zur Verjährung ca. 50.000 EUR. Bei Vorsatz bis zu 30 Jahren mehr als 200.000 EUR.
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