Auslandsreise während Bezug Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

walkon75
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Beitrag von walkon75 » 27.12.2014, 13:25

Nun liegt mir auch der Bescheid der Krankenkasse vor.

"Sie sind seit Mai arbeitsunfähig erkrankt. Wir möchte dazu beitragen, dass Sie auch in dieser Situation umfassend informiert und unterstützt werden. DAher haben wir den MDK hinzugezogen. Die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte beraten uns mit ihrem medizinischen FAchwissen.

Wie bereits besprochen (mein Kommentar: mit mir hat darüber niemand gesprochen), hat sich nach Aussage des MDK ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass sie sich ab dem 11.Januar 2015 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden können. Neben ihrer Arbeitsunfähigkeit endet demnach auch ihr Anspruch auf Krankengeld am 10.01.2015.

Damit wir Ihnen das Krankengeld bis zum 10.01.2015 auszahlen können, senden sie uns die beigefügte Erklärung nicht vor dem 11.01.2015 zurück (mein Kommentar: da soll ich bestätigen das ich meine tätigkeit wieder aufgenommen habe und mich bei der Afa gemeldet habe).

Im weiteren Text schickt man mich zur Afa und mir wird die Möglichkeit eingeräumt einen Monat nach Erhalt Widerspruch einzulegen.

In einem Weiteren Schreiben erhalte ich die Information, dass da meine Arbeitsunfähigkeit ja zum 11.01.2015 endet, benötige ich nicht die Zustimmung der Krankenkasse sondern der Arbeitsagentur."


Also alles so wie die UPD es mir prognostiziert hat.

Poet
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Beitrag von Poet » 27.12.2014, 13:35

@Walkon: Jetzt kannst Du Widerspruch einlegen und Einsicht in die Unterlagen des MdK fordern. Interessant wäre ja auf was der MdK seine Einschätzung stützt (wenn dieser wirklich eingebunden wurde). Normalerweise befragt der MdK wenn schon nicht den Patienten dann zumindest die Behandler. Die Gesprächsergebnisse werden in den MdK-Unterlagen häufig festgehalten. Nicht dass Dein Behandler am Ende der Auslöser war für die Einschätzung: "Patient ist zwar noch nicht vollends therapiert aber dennoch wieder arbeitsfähig." Haben wir hier im Forum schon mehrmals erlebt. Die UPD kann wie wir ohne genaueres Hintergrundwissen auch nur mutmaßen.

Es gibt auch die Möglichkeit, neben dem Widerspruch eine persönliche Vorstellung über die Kasse beim MdK zu fordern. Manche haben das schon in den Widerspruch mit hineinformuliert.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 27.12.2014, 14:59

Widerspruch einlegen und Akteneinsicht fordern - insbesondere die Akten, auf die sich die Krankenkasse in ihrem Schreiben stützt

abwarten, was dort drinnen steht und dann ggf. weitere Maßnahmen überlegen.

du kannst für die Akteneinsicht auch eine Frist setzen - die Kasse beendet die Arbeitsunfähigkeit zum 10.01. dann würde ich eine Frist bis 02.01. für angemessen halten.

walkon75
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Beitrag von walkon75 » 27.12.2014, 15:22

Weitere Maßnahmen?

der nächste Schritt wäre doch ein Widerspruch oder? ich möchte das allerdings nicht ohne mich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Poet
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Beitrag von Poet » 27.12.2014, 15:35

@Walkon: Wie bereits von uns geschrieben, das naheliegende Rechtsmittel ist der Widerspruch, mit oder ohne rechtliche Beratung. Am besten einen begründeten Widerspruch und zwar durch ein Statement Deines Behandlers dass und warum Du weiterhin arbeitsunfähig bist. An diesem kann man auch gut sehen, ob derjenige denn hinter Dir steht bzgl. der Feststellung "Arbeitsunfähig." Tut er/sie es nicht, kannst Du Dir aus meiner Sicht den Aufwand sparen. Es geht auch ein Widerspruch ohne Begründung aber z.B. mit Antrag auf Akteneinsicht. Dann bist Du auch schon schlauer wer Dich denn warum für arbeitsfähig hält. Mit Fristsetzung so wie LB geschrieben hat bist Du es dann auch sehr schnell.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 27.12.2014, 16:25

walkon75 hat geschrieben:Weitere Maßnahmen?

der nächste Schritt wäre doch ein Widerspruch oder? ich möchte das allerdings nicht ohne mich vorher rechtlich beraten zu lassen.
richtig - der nächste Schritt ist der Widerspruch. Zusammen mit einem Antrag auf Akteneinsicht - diese brauchst du, um deinen Widerspruch zu begründen.

eine weitere Maßnahme sollte dann die Begründung des Wderspruchs sein -z. B. mit einem Attest deines oder deiner behandelnden Ärzte. Wenn sich ärztliche/medizinische Unterlagen in den Akten befinden, solltest du diese mit deinem Arzt besprechen. Weitere Maßnahmen könnten z. B. auch sein, eine persönliche Vorstellung beim MDK zu fordern, wie von Poet vorgeschlagen. Was genau sinnvoll ist, hängt aber davon ab, was sich genau in den Akten befindet. Und wie die Kasse weiter vorgeht.

Wenn die Kasse bislang kein MDK-Gutachten in ihren Unterlagen hat, kann es auch sein, dass die Kasse eine körperliche Untersuchung beim MDK veranlasst.

Aber: ein Schritt nach dem anderen. Zuerst Widerspruch und Akteneinsicht einfordern und dann die nächsten Schritte genau überlegen.

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