Wenn ein Grusibezieher nach  § 264 SGB V (nur Betreute ) ,zum Pflegefall wird ,wer übernimmt dann die  Pflege ? Wo beantragt man die  Pflegestuften ? 
Sind  die  von den Pflegestufen  ausgeschlossen ?
			
									
									
						§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?
Moderator: Czauderna
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				mausibär41
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 - Registriert: 03.05.2010, 16:03
 
Hallo,
die Betreuung im Auftrag des Grundsicherungsamtes nach § 264 SGB V (SGB V = Krankenversicherungsrecht) deckt nur den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall ab.
Einen entsprechende Möglichkeit der Bauftragung gibt es im Pflegeversicherungsrecht nicht. Daher werden die Leistungen im Pflegefall direkt vom Grundsicherungsamt/Sozialamt bezahlt. Somit ist der Antrag dort direkt zu stellen.
MfG
ratte1
			
													die Betreuung im Auftrag des Grundsicherungsamtes nach § 264 SGB V (SGB V = Krankenversicherungsrecht) deckt nur den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall ab.
Einen entsprechende Möglichkeit der Bauftragung gibt es im Pflegeversicherungsrecht nicht. Daher werden die Leistungen im Pflegefall direkt vom Grundsicherungsamt/Sozialamt bezahlt. Somit ist der Antrag dort direkt zu stellen.
MfG
ratte1
					Zuletzt geändert von ratte1 am 26.04.2015, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
									
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				mausibär41
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 - Registriert: 03.05.2010, 16:03
 
§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?
Danke  ratte 1 , gibt es dazu einen  § wo das genau drin steht ? Was ist wenn man Pflegestufte 0 beantragen muß ,dann auch über das Grusiamt ?
			
									
									
						§ 61 Abs. 6 SGB 12: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
Nähere Infos hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege
MfG
ratte1
			
									
									
						Nähere Infos hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege
MfG
ratte1