Arbeitgeberproblem

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ippuj
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Arbeitgeberproblem

Beitrag von ippuj » 30.09.2015, 10:02

Da diese Frage nicht wirklich irgendwo hinpaßt, stelle ich sie mal hier.

Ich arbeite in der Personalabrechnung eines großen Personaldienstleisters. Viel zu oft haben wir ernsthafte Probleme, von Mitarbeitern Angaben zu den zuständigen Krankenkassen oder Sozialversicherungsnummern zu erhalten. Meistens zeigen sich die Mitarbeiter extrem unkooperativ, was das Beibringen der erforderlichen Unterlagen und Angaben betrifft. Häufig ist ihre Verweildauer im Unternehmen auch noch sehr kurz, was ihr Interesse, uns mit den für die Abrechnung erforderlichen Dingen zu versorgen, gegen Null tendieren läßt. Ihre diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung geht ihnen am A... vorbei.

Nun meine Frage in die Runde: Welche Möglichkeit hat der Arbeitgeber, in diesen Fällen Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.09.2015, 10:43

Nur meine Meinung.

Wenn Du keine vollständigen Unterlagen hast kannst Du wohl keine korrekte Abrechnung vornehmen.

Also nur einen Abschlag. Rest nach Vervollständigung der Unterlagen.

Wäre doch Druck genug. Oder?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 30.09.2015, 17:29

ich wollte eine ähnliche Antwort geben

Sagst Du denen, dass Dein Computer kein Geld ausspuckt, wenn
die Versicherungsnummer usw nicht mitgeteilt wird.

Man glaubt ja nicht, wie so eine monetäre Mobilisation wirkt.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 01.10.2015, 08:22

Hallo,

das Problem mit einer solchen Vorgehensweise sehen unsere Hausjuristen bei der Rechtmäßigkeit.

Bei der Steuer ist es einfach: Keine Steuerkarte, höchste Steuerabzüge mit Klasse 6; da ist das gesetzlich geregelt. (Auch wenn es jetzt ELSTAM gibt.)

In der Sozialversicherung ist das eine Grauzone.

Bully
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Beitrag von Bully » 01.10.2015, 11:48

ippuj hat geschrieben:Hallo,

das Problem mit einer solchen Vorgehensweise sehen unsere Hausjuristen bei der Rechtmäßigkeit.

Bei der Steuer ist es einfach: Keine Steuerkarte, höchste Steuerabzüge mit Klasse 6; da ist das gesetzlich geregelt. (Auch wenn es jetzt ELSTAM gibt.)

In der Sozialversicherung ist das eine Grauzone.
Hallo,

ja, da stimme ich Dir zu,

der Arbeitnehmer hat aber eine Bringschuld,

warum laßt Ihr Euch denn nicht vom Arbeitnehmer unterschreiben, das er, mit Fristsetzung, die erforderlichen Unterlagen beizubringen hat,
andernfalls der Verwaltungsmehraufwand,vom Lohn einbehalten wird.

Gruß Bully

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 01.10.2015, 17:53

Hallo ippuj,

ich finde den Vorschlag von broemmel und heinrich gut.
Ohne Daten für die Sozialversicherung (Kasse, SV-Nummer oder Ersatzdaten) kannst Du keine Meldung erstellen. Und die Beiträge nicht berechnen und damit auch nicht abführen. Also kannst Du auch den Lohn nicht berechnen. Du kennst ja nicht mal den Beitragssatz, wenn die Kasse nicht angegeben wird. Zahlung erst, wenn die Daten da sind. Vorher ist höchstens ein Abschlag möglich.

LG Herby

Bully
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Beitrag von Bully » 01.10.2015, 20:13

Herby2011 hat geschrieben: Ohne Daten für die Sozialversicherung (Kasse, SV-Nummer oder Ersatzdaten) kannst Du keine Meldung erstellen. Und die Beiträge nicht berechnen und damit auch nicht abführen. Also kannst Du auch den Lohn nicht berechnen. Du kennst ja nicht mal den Beitragssatz, wenn die Kasse nicht angegeben wird.
Zahlung erst, wenn die Daten da sind. Vorher ist höchstens ein Abschlag möglich.
Hallo Herby,

NEE so einfach ist es nun auch nicht :)

und gemäß § 23 Abs.1 Satz 2 SGB IV sind die Sozialbeiträge auf das Ar­beits­ent­gelt zu berechnen, und spätes­tens am dritt­letz­ten Bank­ar­beits­tag des Mo­nats fällig,

an die §§ 266a Abs.1 StGB u. 394 Satz 1 BGB. sollte auch gedacht werden.

@ ippuj

dazu fällt mir ein "Zurück­be­hal­tungs­recht"

ich kann Dir nur raten, und das solltest Du mit den Hausjuristen besprechen, inwieweit bei Euch ein vertraglicher Verzicht, des Arbeitnehmers,bezügl. des Zurück­be­hal­tungs­rechts möglich ist,b.z.w. rechtlich abzusichern ist, m.M. nach dürfte es schwierig werden.

einfacher vertraglich absicherbar, dürfte sein, das der Arbeitnehmer die Kosten für den Verwaltungsmehraufwand zu tragen hat.

ansonsten habt Ihr schlechte Karten, dann bleibt nur immer immer wieder die Unterlagen einzufordern.

nur einen Abschlag, oder kein Lohn / Gehalt auszuzahlen, das dürfte rechtlich NICHT machbar sein, ähnlich sieht es ja wohl die Rechtsabteilung bei Euch.


Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 02.10.2015, 07:24, insgesamt 1-mal geändert.

Christo
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Beitrag von Christo » 02.10.2015, 07:09

Eine Möglichkeit fällt mir noch ein. Da kommt es aber auf euer Auswahlverfahren bzw. auf den Ablauf an.

Wenn die zukünftigen Mitarbeiter zum Vorstellungsgespräch oder zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages kommen und nicht die erforderlichen Unterlagen haben, gibt es kein Arbeitsvertrag. Das könnte auch Bewegung in die Sache bringen.

Bully
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Beitrag von Bully » 02.10.2015, 07:48

Christo hat geschrieben:Eine Möglichkeit fällt mir noch ein. Da kommt es aber auf euer Auswahlverfahren bzw. auf den Ablauf an.

Wenn die zukünftigen Mitarbeiter zum Vorstellungsgespräch oder zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages kommen und nicht die erforderlichen Unterlagen haben, gibt es kein Arbeitsvertrag. Das könnte auch Bewegung in die Sache bringen.
Hallo Christo,

beim Vorstellungsgespräch, MMMMHHHHHHHH

beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages,da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Das ist eine Möglichkeit, um sich Ärger vom Hals zu halten, jaaa.

auf der anderen Seite, Personaldienstleiter, will man das, das eventuell ein Mitbewerber einen Fuß bei seinen Kunden in der Tür bekommt, nur weil der Bedarf des Kunden nicht vollständig bedient werden kann.

der Arbeitnehmer kann eventuell langfristig vermittelt werden, ( kunde vorhanden )mit der Option der Übernahme, das lohnt sich ja nicht nur für den Arbeitnehmer,
für den Personaldienstleister ja auch.

tja, da kann man schon mal an´s grübeln kommen :)

Gruß Bully

Christo
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Beitrag von Christo » 02.10.2015, 09:03

Bully hat geschrieben:
Christo hat geschrieben:Eine Möglichkeit fällt mir noch ein. Da kommt es aber auf euer Auswahlverfahren bzw. auf den Ablauf an.

Wenn die zukünftigen Mitarbeiter zum Vorstellungsgespräch oder zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages kommen und nicht die erforderlichen Unterlagen haben, gibt es kein Arbeitsvertrag. Das könnte auch Bewegung in die Sache bringen.
Bully hat geschrieben: Hallo Christo,

beim Vorstellungsgespräch, MMMMHHHHHHHH
Ich hab ja nur geschrieben, er soll es zum Vorstellungsgespräch mitbringen, er muss es ja nicht zeigen ;-). Dann hat er aber die Unterlagen schon.

beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages,da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Das ist eine Möglichkeit, um sich Ärger vom Hals zu halten, jaaa.
Bully hat geschrieben: auf der anderen Seite, Personaldienstleiter, will man das, das eventuell ein Mitbewerber einen Fuß bei seinen Kunden in der Tür bekommt, nur weil der Bedarf des Kunden nicht vollständig bedient werden kann.

der Arbeitnehmer kann eventuell langfristig vermittelt werden, ( kunde vorhanden )mit der Option der Übernahme, das lohnt sich ja nicht nur für den Arbeitnehmer,
für den Personaldienstleister ja auch.

tja, da kann man schon mal an´s grübeln kommen :)

Gruß Bully
Das ist richtig. Es ist die Frage, wie dringend man die Leute braucht. Ist im Grunde auch ne ganz blöde Sache und ich habe Verständnis für jeden Personalsachbearbeiter, der genervt ist, hinter den Unterlagen hinterherzulaufen.

Bully
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Beitrag von Bully » 02.10.2015, 09:12

Christo hat geschrieben:

Ist im Grunde auch ne ganz blöde Sache und ich habe Verständnis für jeden Personalsachbearbeiter, der genervt ist, hinter den Unterlagen hinterherzulaufen.
Hallo Christo,

ja, stimmt, auf der anderen Seite ist es aber auch ein hausgemachtes Problem.

@ ippuj, ich hab Dir eine pn geschickt.

Gruß Bully

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