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von mado2015 » 01.12.2015, 15:11
ich bin erst neu im Forum, aber lese mich schon eine Weile in der Thematik durch.
Ist deine Kündigung auf deine Krankheit zurückzuführen ? Eine verhaltsabhändige Kündigung muss 1. durch den Betriebsrat gehen und zugestimmt werden, wenn ihr einen habt, 2. Der Gesetzgeber möchte hier natürlich für den Streitfall vor Gericht Beweise sehen, gab/gibt es Abmahnungen bereits ? 3. Wenn du krankgeschrieben und gekündigt wirst bleibt dein Krankengeldanspruch bestehen solange du krank bist, auch wenn es über den Zeitraum hinausgeht wo du bei der Firma angestellt wirst. Nach max. 78 Wochen bist du dann raus (vorrausgesetzt) du bist so lange krank geschrieben. Ich würde dir empfehlen gegen die Kündigung vor dem Sozialgericht vorzugehen, wenn dieser keine Abmahnungen etc. vorausgegangen sind und es höchstwahrscheinlich auf deine Krankheit zurückzuführen ist.