Mary-Mary hat geschrieben:Liebe Mitglieder,
anfangs des Jahres stelle ich immer bei meiner Kasse den Befreiungsantrag. Jedesmal rechnet mir die Kasse die zu erwartende Rentenerhöhung, die jeweils im Sommer erfolgt, in den von mir zu leistenden Beitrag hinzu.
Ich finde das empörend. Wenn die Kasse das bei jedem macht, ergibt das eine Riesensumme. Dabei ist ja gar nicht sicher, dass das Mitglied bis Ende des Jahres noch lebt. Das will man nicht hoffen, aber den Gedanken darf man durchaus haben.
Vielen Dank an alle dir mir antworten.

Hallo,
Zunächst , es ist niemand gezwungen eine Vorauszahlung vorzunehmen. Das ist ein Service der Krankenkassen, der den Versicherten grundsätzlich mehr bringt als den Kassen. Der Vorteil, den die Kasse hat liegt darin, dass sie erst mal Geld bekommt ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Damit hat es dann aber auch schon. Die Kasse hat den Aufwand der Errechnung der Vorauszahlung, die Anforderung, die Ueberwachung des Zahlungseingangs sowie den Versand der Zuzahlungsbefreiungsbescheide. Der Versicherte hat erst mal den Nachteil, dass er eine Vorauszahlung leisten muss, aber wie gesagt, das macht er freiwillig, ohne eine Gegenleistung (zunächst) zu erhalten. Dass diese Vorauszahlung auf den realen Einkommensverhaeltnissen basiert, das ist nicht mehr als recht.
Dass die Vorauszahlungen im Todesfall nicht zurückgezahlt wird, liegt einfach daran, dass man einfach nicht errechnen kann wieviel von der Vorauszahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden muss. Deshalb muss diese Regelung jedem bekannt sein, der sich für die Vorauszahlung entscheidet.
Bei einem Kassenwechsel ( ich denke, dass sich da nix geändert hat), im Laufe eines Jahres bleibt die ausgesprochene Befreiung für den Versicherten gültig. Die Vorteile für den Versicherten liegen klar auf der Hand, Er muss keine Zuzahlungen im Einzelfall vornehmen, keine Quittungen sammeln und alle Unterlagen dann bei der Kasse einreichen. Für die Kasse ist es grundsätzlich auch einfacher und zeitsparender, statt der Pruefung der Zuzahlungsquittungen und dann der Erstattung des Ueberforderungsbetrages, die Vorauszahlungssumme zu errechnen.
Gruß
Czauderna