Keine Möglichkeit zur Rückkehr in die AOK?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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RenateK.
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Keine Möglichkeit zur Rückkehr in die AOK?

Beitrag von RenateK. » 18.12.2008, 13:35

Ein Bekannter von mir war als als Selbständiger bis vor 17 Jahren bei der AOK freiwillig versichert. Dann sind die Geschäfte schlecht gelaufen und er konnte die Beiträge nicht mehr bezahlen worauf die AOK ihm die Mitgliedschaft kündigte.
Ein paar Jahre später hat er sich dann bei einer PKK versichert was aber nach 3 Jahren mangels Geld wieder zum Austritt führte.
Nun hat er sein Geschäft geschlossen und beim Sozialamt Sozialhilfe beantragt. Er wollte sich wieder bei der AOK anmelden aber die sagten ihm dass er sich bei der PKK wieder anmelden soll bei der er zuletzt versichert war. Ist das so Richtig?
Jetz bekommt er wahrscheinlich einen Teilzeitjob mit allen Sozialversicherungen, kann er nun in eine Gesetzliche Krankenkasse eintreten oder ist der Weg dorthin für immer versperrt?

Danke schonmal im Voraus für Antworten,
RenateK.

Diesel
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Beitrag von Diesel » 18.12.2008, 13:56

Hallo Renate,

sollte Dein Bekannter eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, kann er (grundsätzlich) sofort ab Beginn dieser Beschäftigung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl werden. Einzige Voraussetzung ist, dass er zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sollte er dann bereits älter als 55 Jahre sein, so ist und bleibt ihm nach derzeitigen Recht auch bei Eintritt einer Versicherungspflicht die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse auf Dauer verschlossen (§ 6 Absatz 3a SGB V).

Schöne Grüße....

Diesel

RenateK.
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Beitrag von RenateK. » 18.12.2008, 15:03

Danke erstmal für die Antwort.
Tja dann muss er Wohl oder Übel in eine PKK eintreten denn er ist schon über 55 Jahre.
Aber wie soll er die bezahlen denn mit einem Teilzeitjob kann man nicht die Welt verdienen und die PKK bei der er früher versichert war verlangt einen Monatsbeitrag von 400.-€ bei 400.-€ Selbstbeteiligung da geht ja der halbe Nettolohn drauf?
kennt Jemand eine billigere PKK?
Ich werde diesbezüglich einen neuen Threat aufmachen.

Gruß RenateK.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.12.2008, 15:11

Hallo,
wenn er allerdings Leistungen der Sozialhilfe bekommt spielt die
Altersgrenze keine Rolle, dann muss er in die GKV und die Beiträge
werden vom Sozialhilfeträger gezahlt.
Er muss dort nur angeben bei welcher Kasse die Anmeldung erfolgen soll
bzw. ersollte mit dem Leistungsbescheid bei seiner letzten Kasse vorstellig werden.
Gruss
Czauderna

RenateK.
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Beitrag von RenateK. » 18.12.2008, 16:18

Leider stimmt das nicht denn er hatte Sozialhilfe beantragt und wollte sich bei der AOK anmelden doch die sagten das ginge nicht auch wenn er Sozialhilfeempfänger wäre er müsse sich privat versichern da die letzte Krankenkasse eine Private war.

Gruß RenateK.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.12.2008, 17:35

Hallo,

dann soll er noch einmal persönlich dort vorstellig werden
und sich das schriftlich geben lassen - Sie werden sehen - dann geht es.

Gruss

Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 20.12.2008, 01:00

Czauderna hat geschrieben:dann soll er noch einmal persönlich dort vorstellig werden
und sich das schriftlich geben lassen - Sie werden sehen - dann geht es.
oder auch nicht... Denn nur wenn tatsächlich ALG 2 gezahlt wird, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Wird Sozialgeld/Sozialhilfe bzw. Grundsicherung gezahlt, kommt keine Mitgliedschaft in einer gesetzl. KK zustande.

Freundliche Grüße

ratte1

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.12.2008, 14:12

Hallo,
wenn das dann tatsächlich wäre, dann würde aber doch das Sozialamt
auch die Krankenversicherung/Pflegeversicherung in der PKV übernehmen,
oder liege ich da falsch ??
Wenn ja, zahlt dann das Sozialamt die anfallenden Kosten für Arzt/Zahnarzt oder Krankenhaus ???
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 20.12.2008, 14:54

Czauderna hat geschrieben:wenn das dann tatsächlich wäre, dann würde aber doch das Sozialamt auch die Krankenversicherung/Pflegeversicherung in der PKV übernehmen
Ggf. ja. Wollte aber in meinem Beitrag nur klarstellen, dass Deine Antwort zu kurz greift und evt. schlicht falsch ist.

Grüße

ratte1

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