wir sind seid vielen Jahren geschieden und auch keine Lebenspartner, haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn (16). Der wohnt bisher bei seiner Mutter und ist bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Im Sommer zieht er zu mir (Vater). Ich bin privat versichert. Meine Frage ist:
Kann er dann weiter bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben?
Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt. Wenn ich aber §10 SGB V richtig lese, kann er unabhängig davon, wo er wohnt, bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig?
Viele Grüße von Forenmitglied Nr. 8812
