Wechsel von PKV in GKV
Moderator: Czauderna
Wechsel von PKV in GKV
Hallo,
Ich bin nun seit ca. 4 Jahren privat versichert. Ab August werde ich im Rahmen meiner Elternzeit in Teilzeit gehen. Dies würde ich auch gerne wieder nutzen um in die GKV zu kommen.
Nun wäre die Frage ob ein Monatsgehalt unter der Grenze von 4700 ausreicht um zu wechseln oder ob das Jahresgehalt hierzu zählt?
Wenn ja, kann ich mich dann direkt ab August wieder gesetzlich versichern?
Vielen Dank im Voraus
Milzzz
Ich bin nun seit ca. 4 Jahren privat versichert. Ab August werde ich im Rahmen meiner Elternzeit in Teilzeit gehen. Dies würde ich auch gerne wieder nutzen um in die GKV zu kommen.
Nun wäre die Frage ob ein Monatsgehalt unter der Grenze von 4700 ausreicht um zu wechseln oder ob das Jahresgehalt hierzu zählt?
Wenn ja, kann ich mich dann direkt ab August wieder gesetzlich versichern?
Vielen Dank im Voraus
Milzzz
Hallo,
Grundsätzlich ist immer der Jahresverdienst maßgebend, allerdings kann,sofern eine Unterschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze eintritt die Krankenversicherungspflicht auch im Laufe eines Kalenderjahres eintreten.
Feststellung und Verantwortung, das liegt beim Arbeitgeber.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber absprechen und wenn der dich dann bei der GKV anmeldet als Krankenversicherungspflichtig, dan klappt das auch.
Gruß
Czauderna
Grundsätzlich ist immer der Jahresverdienst maßgebend, allerdings kann,sofern eine Unterschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze eintritt die Krankenversicherungspflicht auch im Laufe eines Kalenderjahres eintreten.
Feststellung und Verantwortung, das liegt beim Arbeitgeber.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber absprechen und wenn der dich dann bei der GKV anmeldet als Krankenversicherungspflichtig, dan klappt das auch.
Gruß
Czauderna
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- Registriert: 28.04.2017, 17:27
Hallo zusammen,
mich interessiert dieses Thema auch.
@Czauderna: Das heißt, sobald einen Monat ein Brutto Gehalt von unter 4800 Euro verdient wird, tritt automatisch (auch mitten im Jahr) Versicherungspflicht ein? Wenn das Gehalt im Folgemonat dann wieder ansteigt ist dies nicht relevant, auch wenn man auf das Jahr (zB 2017) gesehen über 57600 Euro verdient? Vielen Dank im Voraus!
mich interessiert dieses Thema auch.
@Czauderna: Das heißt, sobald einen Monat ein Brutto Gehalt von unter 4800 Euro verdient wird, tritt automatisch (auch mitten im Jahr) Versicherungspflicht ein? Wenn das Gehalt im Folgemonat dann wieder ansteigt ist dies nicht relevant, auch wenn man auf das Jahr (zB 2017) gesehen über 57600 Euro verdient? Vielen Dank im Voraus!
Hallo,guitarplayer86 hat geschrieben:Hallo zusammen,
mich interessiert dieses Thema auch.
@Czauderna: Das heißt, sobald einen Monat ein Brutto Gehalt von unter 4800 Euro verdient wird, tritt automatisch (auch mitten im Jahr) Versicherungspflicht ein? Wenn das Gehalt im Folgemonat dann wieder ansteigt ist dies nicht relevant, auch wenn man auf das Jahr (zB 2017) gesehen über 57600 Euro verdient? Vielen Dank im Voraus!
ja, wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, dann passiert das sofort und
nein, es reicht nicht einfach einen Monat unter der monatlichen Versicherungspflichtgrenze zu verdienen - es heißt nicht umsonst Jahresarbeitsverdienstgrenze
Gruss
Czauderna
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Hallo,guitarplayer86 hat geschrieben:ok danke.
Aber weshalb tritt dann sofort in dem Monat eine Versicherungspflicht ein? Dann wäre man einen Monat in der gesetzlichen Krankenkasse und im nächsten wieder in der privaten, falls der Betrag steigt?
nein, so ist das nicht - der Arbeitgeber beurteilt das verantwortlich, d.h., ausgehend vom Jahresarbeitsverdienst entscheidet er z.B. Ab 01.07. auf Krankenversicherungspflichtig na nimmt die entsprechende Meldung an die Kasse vor. zum 01.09. steigt dann das Bruttogehalt und der Arbeitgeber stellt fest, dass nun keine Krankenversicherungspflicht mehr besteht - er meldet seinen Arbeitnehmer zum 31.12. aus der Krankenversicherungspflicht ab.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 03.05.2017, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,Milzzz hat geschrieben:Hallo,
wenn ich nun durch die Teilzeit unter die Grenze falle und mich mein Arbeitgeber wieder pflichtversichert und ich z.B. ein halbes Jahr später wieder durch eine Gehaltserhöhung drüber liege, kann ich trotzdem in der GKV bleiben?
Danke im Voraus
ja, das ist richtig
Gruss
Czauderna