Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Toll
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Familienversicherung

Beitrag von Toll » 22.11.2017, 15:49

Hallo in die Runde,

ein familienversicherter Student hat geringe Einkünfte aus "Hilfskrafttätigkeiten" an der Uni und geringe Kapitaleinkünfte abzüglich Sparerfreibetrag (Freistellung801€). Außerdem ist er seit etwa drei Monaten Gesellschafter einer GbR im Rahmen seines Jobs bei einer studentischen Unternehmensberatung woraus er noch keinerlei Einkünfte wie Lohn/Gehalt erhalten hat.

Dazu zwei Fragen:

1) Wenn die Einkünfte aus den Unitätigkeiten zuzüglich der Kapitaleinkünfte über das Jahr gesehen im Durchschnitt nicht mehr als 425€ im Monat ausmachen, ist das doch unschädlich für die Familienversicherung, richtig? Oder wird das zwingend immer auf den einzelnen Monat gesehen? Ich frage deshalb, weil die Höhe der Einkünfte aus diesen beiden Einkunftsquellen monatlich schwankt, aber im Jahresdurchschnitt sicher unter mtl. 425€ liegt.

2) Der familienversicherte Student steht nun vor der Frage, ob er sich noch in diesem Jahr zum Jahresende Gehaltszahlungen aus der o.g. GbR auszahlen lässt oder damit bis zum nächsten Jahr wartet, wenn er eventuell anderweitig niedrigere Einkünfte hat als in 2017 oder ob er die GbR-Auszahlung sogar auf die beiden Jahre aufteilt.
Wie würde sich vor dem Hintergrund eine Zahlung von ein paar Tausend Euro auf den Status der Familienversicherung auswirken. Und gibt es in dieser Konstellation auch die Regel, dass solche Art von "Sonderzahlungen" sich nicht auf die Familienversicherung auswirken, auch wenn die Einkünfte wie hier aus zwei verschiedenen Tätigkeiten herrühren? Ist außerdem die Höhe für diese Überlegungen entscheidend? Werden Werbungskosten bei der Berechnung berücksichtigt? Was raten in diesem Fall die Experten, damit hier nichts "anbrennt"?

Herzlichen Dank vorab für die Mühe und Unterstützung!

Viele Grüße :)

vikingz
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Beitrag von vikingz » 23.11.2017, 19:54

1) Ganz so einfach ist das nicht, in der Familienversicherung ist grundsätzlich bis zu dreimal jährlich eine Einkommensüberschreitung unschädlich. Die Vorgehensweise sollte mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.

2) Der Student als Gesellschafter einer GbR erzielt entweder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Kapitaleinkünfte, je nachdem. Diese werden gezwölftelt als Einkommen im Jahr der Auszahlung berücksichtigt, bis das Einkommen anhand der Steuerbescheide nachgewiesen werden kann, es liegen keine Einmalzahlungen in diesem Sinne vor. Mit einigen Tausend Euro stehen die Chancen ganz gut, dass das mit der Einkommensgrenze früher oder später nicht mehr klappen wird.

Toll
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Beitrag von Toll » 23.11.2017, 20:31

Danke für die Antwort. Das habe ich soweit verstanden. Noch eine Rückfrage zu den in meiner Ursprungsfrage angesprochenen Werbungskosten. Diese werden doch berücksichtigt und schmälern somit die Einkünfte, insbesondere die den Einkünften aus der GbR zuzurechnenden Werbungskosten oder?
Gruß :)

vikingz
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Beitrag von vikingz » 23.11.2017, 20:44

Werbungskosten sind von den Einkünften abzuziehen. Es wäre aber zu beweisen, dass ein GbR-Gesellschafter Werbungskosten ansetzen kann, er ist nämlich schon gar kein Arbeitnehmer.

Für Steuerfragen ist man hier aber zugegeben auch nicht im besten Forum.

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