Rückdatierung Rentenbeginn zulässig?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Excalibur
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Rückdatierung Rentenbeginn zulässig?

Beitrag von Excalibur » 18.01.2009, 14:42

Hallo Experten!

Die Vorgeschichte eines Verzweifelten:

1.) 08/ 2007 AU wegen Krankheit A
2.) ab 09/ 2007 AU wegen Krankheit B (keine Folgekrankheit, kein Zusammenhang mit Krankheit A)
3.) 03/ 2008 GKV drängt auf Reha wegen Krankheit B
4.) 05/ 2008 Gewährung und Durchführung der Reha durch DRV
5.) 06/ 2008 Abschlussbericht Reha: 100% EU
6.) 08/ 2008 Schwerbeschädigten Status (60%) wegen Krankheit B
7.) 10/ 2008 GKV drängt auf Rentenantragsstellung
8.) 01/ 2009 GKV drängt bei DRV auf Rückdatierung Rentenbeginn zu 08/ 2007 (Rückzahlung Weihnachtsgeld an AG, Verlust von Rentenpunkten..)

Meine Fragen:
A) Darf die GKV/ DRV wirklich den Rentenbeginn auf 08/2007, also VOR Feststellung der EU (06/ 2008) zurückdatieren?
B) GKV behauptet, selbst wenn Krankheit B keine Folge von Krankheit A ist, werden die AU-Zeiten addiert. Ist diese Aussage korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 18.01.2009, 20:49

Hallo!

Also, so wie Dein Fall liegt, wirst Du mit Sicherheit nicht ab 08/2007 in Rente gehen können. Denn, egal ob nun der sogenannte Leistungsfall auf 08/2007 oder 09/2007 gelegt wird, wurde die Antragsfrist "versäumt" (wenn ich das mal so hineininterpretieren darf). Tritt ein Leistungsfall ein, dann hat man 3 Monate Zeit einen Rentenantrag zu stellen (Ersatzweise einen Reha-Antrag der dann nach § 116 SGB VI umgedeutet werden kann), damit zum nächsten Monatsersten die Rente beginnen kann. Wird der Antrag zu spät gestellt, beginnt die Rente am 1. des Folgemonats. Den Lesitungsfall bestimmt die DRV (Sachbearbeitung + med. Dienst). Die "Rentenpunkte" verfallen nicht, es werden aber nur die bis zum Leistungsfall dieser Rente erworbenen berücksichtigt...

Was die GKV behauptet ist eigentlich unerheblich, weil die DRV über die Rente entscheidet und sonst niemand...

MfG

Excalibur
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Beitrag von Excalibur » 18.01.2009, 21:38

Hallo Jens16232,

Danke erst einmal für die superschnelle und detaillierte Antwort.

...allerdings möchte ich klarstellen, dass ich SO SPÄT WIE MÖGLICH den Rentenbeginn anstrebe. Je später die Rente bei mir beginnen würde, desto mehr Rentenpunkte (=> höhere Rente) würde ich bekommen und außerdem erhalte ich über den AG einen Zuschuss zum Krankentagegeld, Weihnachtsgeld (ich Glückliche), welche ich sonst zurückzahlen müsste.

1.) ICH möchte so spät wie möglich in Rente gehen
2.) Die DRV (GKV) möchte mich so früh wie möglich verrenten

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist der früheste Zeitpunkt zu dem mich die DRV "zwangsverrenten" darf, Datum des Rehaantrages?

Außerdem bleibt mir trotzdem nochmal eine Frage übrig: Die DRV behauptet mit Paragraphen etc., dass sie keine Macht über den Rentenbeginn hat, dass dies ganz allein die GKV bestimmt?

Vielen Dank für deine Hilfe und Unterstützung!!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2009, 22:41

Hallo,
die Krankenkasse darf niemanden zur Rentenantragstellung auffordern, ausgenommen Altersruhegeld.
Sie kann höchstens zu Reha-Massnahmen auffordern.
Wenn diese erfoglos bleiben hat die Rentenversicherung von Amts
wegen die Rentenantragstellung zu prüfen und dem Versicherten dies
mitzuteilen, aber auch da bedarf es dann eines richten Rentenantrages durch den Versicherten - ob er den stell, bleibt ihm überlassen.
Sicher, die Kasse könnte in diesem Falle schon Druck machen, aber wenn der Versicherte dadurch finanziell benachteiligt würde ist schon Ende im Gelände - da kann auch die Kasse nix machen.
Urteile dazu gibt es - habe ich aber nicht parat - weiss ich nur.
Gruß
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2009, 23:52

Excalibur hat geschrieben:
1.) ICH möchte so spät wie möglich in Rente gehen
2.) Die DRV (GKV) möchte mich so früh wie möglich verrenten
Wenn die Äußerung "GKV drängt auf Reha wegen Krankheit B " bedeutet, dass eine Aufforderung nach § 51 SGB V mit Einschränkung des Gestaltungsrechtes erfolgte, hast du keine Wahl, wann und wie spät du in Rente gehst. Interessant bei deiner Fragestellung ist dieses Urteil.

GKV

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 19.01.2009, 19:56

@Excalibur
Die Höhe der Rentenpunkte hat nichts damit zu tun wann Du in Rente gehst, sondern wann der Leistungsfall eingetreten ist. In Deinem Fall gibt es da m.E. nur die Wahl zwischen 08 oder 09/2007. In Rentenanwartschaften ausgedrückt sind das wohl kaum mehr als 5€ unterschied.

Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monatserste nach dem Reha-Antrag.


Warum fordert die KK zur Reha auf? Weil ein Verdacht besteht, dass die Krankheit auf Dauer besteht. Damit liegt die Kasse sicher nicht falsch. Und bei dauerhaften Leiden ist das "Versicherungsrisiko" zugunsten der DRV verschoben.

MfG

Paule
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Beitrag von Paule » 20.01.2009, 00:49

jens16232 hat geschrieben: Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monatserste nach dem Reha-Antrag.
Das kenne ich anders. War krank ab 8/2007. Hatte nach den ersten Fortschritten in der Reha noch eine Weile Illusionen, was Besserung betrifft ;-)
3/2008 dann Aufforderung der Krankenkasse zum Rehaantrag (war also auch mehr als die erwähnten 3 Monate). Die DRV ließ mir aber die Wahl, ob Rentenbeginn 4/2008 (Rehaantrag) oder 9/2007 (Eintritt des Leistungsfalls).
Zuletzt geändert von Paule am 21.01.2009, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.

Excalibur
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Beitrag von Excalibur » 20.01.2009, 12:08

Vielen Dank für Eure Hilfe!

PS: Ich muß ehrlich sagen, bin total begeistert, dass ich so schnell Antwort bekommen habe (wenn auch nicht besonders positiv für mich).

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 20.01.2009, 18:56

@Paule

...normal ist das nicht...

Paule
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Beitrag von Paule » 21.01.2009, 18:49

@jens16232
Dann hatte ich offenbar Dusel (auch damit, gleich unbefristete volle EM-Rente gekriegt zu haben - wenigstens eine Baustelle weniger!)
Hatte nämlich auch Bedenken wegen Rückzahlungen an den Arbeitgeber.

Excalibur
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Beitrag von Excalibur » 22.01.2009, 15:36

Also Endstand ist nun wirklich so, dass ich zum Monatsersten des Folgemonats, an dem ich AU geworden bin, rückwirkend Rente beziehe.

Leider muß ich meine Zusatz-KT-Zahlungen, sowie diverse Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen zurück bezahlen.

Für diese Sonderleistungen habe ich bereits meinem Ex Unterhalt zahlen müssen. Hier bin ich nicht berechtigt diese wieder einzuklagen! Ob das nun gerecht ist bleibt wirklich dahingestellt!

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