
Kurzer Sachstand:
Sozialgerichtsverfahren von 2014 - 2018 mit Beweisaufnahme und Gutachten.
Ergebniss: Die Krankenkasse trägt sämtliche Verfahrenskosten und erkennt meine Arbeitsunfähigkeit an und zahlt die vollen 78 Wochen Krankengeld.
Die Folgen meines vorzeitigen Verweises an den Arbeitsmarkt durch die Krankenkasse haben aber leider dazu geführt, dass ich ab Mai 2015 voll erwerbsunfähig bin.
Ich bereite gerade mit meinem Lüneburger Rechtsanwalt eine Klage vor dem Landgericht vor, indem ich Krankenkasse und MDK auf Schadenersatz aus Amtspflichtverletzung verklage.
