habe mal eine "dumme" bzw. verzwickte Frage zum Thema Familienversicherung.
Wenn ein Familienangehöriger infolge zu hohen Gesamteinkommens sagen wir mal für zwei Jahre nicht familienversichert war, dies der Krankenkasse aber nicht gemeldet hat und in den darauffolgenden Jahren die Bedingungen für die Familienversicherung wieder erfüllt, weil er innerhalb der Gesamteinkommensgrenzen bleibt, ist dann außer, dass für die genannten zwei Jahre Beiträge nachzuzahlen sind auch für die aktuelle Situation (Bedingungen für Fam.-Vers. erfüllt) mit Nachforderungen zu rechnen?
Meine Frage zielt darauf hinaus, dass ja eigentlich eine freiwillige Versicherung für die genannten zwei Jahre abgeschlossen hätte werden müssen in der das GE überschritten war und danach eigentlich wieder die Familienversicherung g e m e l d e t hätte werden müssen.
Vielleicht denke ich um zuviele Ecken
