freiwillige Versicherung während Sperrzeit ALG I

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Hotsprings
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freiwillige Versicherung während Sperrzeit ALG I

Beitrag von Hotsprings » 10.02.2009, 11:46

Folgendes Problem.

Mein Bruder hat ein Abfindungsangebot seiner Firma angenommen und ist zum 30.11.2008 aus der Firma ausgeschieden.

Seit dem 1.12.2008 bis zu 31.05.2008 ist er gesperrt wegen dieser Abfindung, danach ist er bis zum 31.08.2010 arbeitslos.

Seine Versicherung in der Krankenkasse endete zum 30.11.2008.

Ich hab der Krankenkasse nur gesagt, dass er sich während der Sperrfrist freiwillig versichern möchte und in dieser Zeit sein Einkommen unter 840 Euro liegt. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er aus der Abfindung in dieser Zeit.

Mir wurde mal gesagt, dass bei der freiwilligen Versicherung, die Abfindung angerechnet wird. Diese Daten habe ich der Krankenkasse verschwiegen, da mein Bruder gesagt hat, dass er den Höchstbeitrag aufgrund der Abfindung nicht zahlt, dann bleibt er lieber versicherungslos in dieser Zeit mit der Begründung, dass dann ja seine Abfindung gleich zum Fenster rausschmeissen kann.

Kann ihn nun die Krankenkasse zwingen den Höchstbeitrag zu zahlen, oder muss diese damit einverstanden sein, den niedrigsten Beitrag zu nehmen?

brinki
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Freiwillige Versicherung

Beitrag von brinki » 10.02.2009, 21:37

Halli hallo,
also, ich muss ehrlich sagen, die Idee ist ja vielleicht gut, dass man dann einfach keine Versicherung hat, aber ... auch ziemlich naiv.

Wir haben in Deutschland seit dem 01.04.2007 Versicherungspflicht, so dass es nicht geht, keine Versicherung zu haben. Man kann also gezwungen werden.

Wenn Dein Bruder keine konkreten und richtigen Angaben macht, kann die Krankenkasse ihn auf jeden Fall zum Höchstbeitrag einstufen.

Wenn ihr Fragen habt, ich denke, dass ich hier gut weiterhelfen kann.

Andera

wolf
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Beitrag von wolf » 10.02.2009, 22:40

Hallo,

selbstverständlich ist die Abfindung beitragspflichtig. In welcher Höhe bzw. wie lange, hängt von folgenden Faktoren ab:

Alter des Versicherten.
Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Höhe der Abfindung.

Am Besten an die zuständige Kasse wenden. Diese wird die Berechnung durchführen.

Die Abfindug wird gezahlt um die finanziellen Verlust des verloren gegangenen Arbeitsplatzes auzugleichen.
Während des Arbeitsverhältnisses wurden ja auch Beiträge abgeführt!

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