Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Calucho
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Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Calucho » 21.01.2019, 15:23

Guten Tag
Ich bin ab 30.1.2019 im Bezug von Krankengeld und habe von der AOK RP einen Antrag mit Anhang zugesandt bekommen mit Anhang.
In dem Antrag wird auch gefragt ob man vom AG einen Zuschuss zum KG bekommt,was in bei mir der Fall ist,wieso interessiert sich die KK dafür,das ist doch tariflich möglich und nicht illegal.
Desweiteren war ein Anhang dabei das ich mit dem Krankengeldmanagement einverstanden bin,im kleingedruckten stand was von freiwillig etc.und das ich das jederzeit ohne den Anspruch von KG zu verlieren widerrufen könnte.das hab ich gar nicht erst unterschrieben.Weil ist ja freiwillig.Oder ist das erst mal Pflicht.?

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.01.2019, 17:19

Calucho hat geschrieben:
21.01.2019, 15:23
Guten Tag
Ich bin ab 30.1.2019 im Bezug von Krankengeld und habe von der AOK RP einen Antrag mit Anhang zugesandt bekommen mit Anhang.
In dem Antrag wird auch gefragt ob man vom AG einen Zuschuss zum KG bekommt,was in bei mir der Fall ist,wieso interessiert sich die KK dafür,das ist doch tariflich möglich und nicht illegal.
Die Kasse kann dem Arbeitgeber dann die Höhe des Krankengeldes übermitteln, damit dieser den Zuschuss auszahlen kann.
Calucho hat geschrieben:
21.01.2019, 15:23
Desweiteren war ein Anhang dabei das ich mit dem Krankengeldmanagement einverstanden bin,im kleingedruckten stand was von freiwillig etc.und das ich das jederzeit ohne den Anspruch von KG zu verlieren widerrufen könnte.das hab ich gar nicht erst unterschrieben.Weil ist ja freiwillig.Oder ist das erst mal Pflicht.?
Das ist freiwillig. Hierbei handelt es sich um die Beratung nach § 44 Abs. 4 SGB V, nach der die Kasse beraten und Daten erheben und speichern darf.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Pflichten der Kassen und Einbeziehung des MDK. Der MDK darf Daten erheben und speichern, auch ohne Einwilligung. Hierbei kann die Kasse im Auftrag des MDK diese Daten anfragen, die Antwort erfolgt dann an den MDK.

Calucho
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Calucho » 04.02.2019, 12:44

Danke für die Aufnahme und die Info.
Die KK hat mich angerufen und mir Fragen über meinen Zustand gestellt.
Wie oft ich zum Arzt gehe welche und wieviel Medikamente ich nehme was genau operiert worden ist.Und wie oft ich Physio habe.
Ich habe das meinem behandelnden Arzt erzählt,er meinte das die KK nicht das Recht hätte bzw.der Sachbearbeiter und ich sollte bei weiteren Fragen an ihn verweisen.
Das Gespräch mit dem Sachbarbeiter hat mich auch irgendwie verwundert denn es trat eine laienhafte Wissenslücke heraus.

D-S-E
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von D-S-E » 04.02.2019, 13:00

Hallo Calucho,

du bist nicht verpflichtet, der Krankenkasse die Fragen zu beantworten. Allerdings ist es Aufgabe der Krankenkasse nach § 275 SGB V, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen, um sicherzustellen, dass eine angemessene Behandlung erfolgt oder um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auszuräumen.

Wenn die Krankenkasse den Behandlungsverlauf für nachvollziehbar hält, wird sie den MDK in der Regel nicht um eine Stellungnahme bitten.

Wenn du keine Informationen rausgibst, wird sie das vermutlich schon tun. Hierbei besteht die Gefahr, dass aufgrund unvollständiger Informationen, die dem MDK von den Ärzten vorliegen, ein falscher Rückschluss zu deiner AU gezogen wird.

In der Praxis fordert sich die Krankenkasse Befundberichte/Informationen zum Behandlungsverlauf dann bei deinen Ärzten an. Der Arzt schickt diese an den MDK, der MDK gibt nach Eingang wiederum eine Information an die Kasse, dass die Unterlagen eingegangen sind. Haben sich in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse ergeben, könnte es sein, dass der MDK im Extremfall zu Unrecht die Arbeitsunfähigkeit für unplausibel hält, was sogar bis zur Einstellung der Krankengeldzahlung führen kann.

Ich empfehle dir daher, mit der Kasse zusammenzuarbeiten.

Viele Grüße
D-S-E

Calucho
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Calucho » 13.02.2019, 23:34

Danke für die Info.
Habe jetzt was überwiesen bekommen ohne Bescheid,eigentlich habe ich doch darauf einen Anspruch?
Und doch auch Unterlagen über den Berechnungsweg?

Czauderna
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Czauderna » 13.02.2019, 23:45

Hallo,
Ja sicher hast du einen Anspruch auf eine schriftliche Krankengeldbewilligung aus der Höhe des Bruttokrankengeldes, die eventuellen Abzüge und das Nettokrankengeld hervorgehen.
Die Berechnungsgrundlage, also Bemessungszeitraum und Bemessungsentgelt werden im Allgemeinen nicht mitgeteilt, das müsstest du dir dann gesondert anfordern.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von D-S-E » 13.02.2019, 23:45

Ja, den Bescheid bekommst du spätestens mit der 1. Zahlung. Eventuell braucht der Brief länger zu dir als das Geld auf dein Konto?

Calucho
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Calucho » 06.03.2019, 11:11

Guten Morgen
Dankę für die Infos.
Ich bin an der rechten Schulter operiert worden und muss jetzt an der linken Schulter operiert werden.
Wahrscheinlich muss ich aus Termingründen 2 Wochen arbeiten.
Gilt das dann da es die andere Schulter ist als Neuerkrankung mit neuem 6wöchigen Lohnfortzahlungszeitraum und wenn nicht ,wie wird dann das KG berechnet,bei diesem Bezug wollte die AOK meine letzten 3 Abrechnungen sehen.Das geht ja jetzt nicht da ich ja KG beziehe. Danke!!!

Czauderna
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Czauderna » 06.03.2019, 11:14

Hallo,
auf den ersten Blick sind rechte und linke Schulter zwei unterschiedlichen Sachen und demnach muesste der Arbeitgeber erneut für sechs Wochen Gehalt zahlen. Allerdings, da offenbar schon vorher feststand, dass eine OP. an beiden Schultern gemacht werden muss ist ein medizinischer Zusammenhang doch sehr wahrscheinlich - bestätigen oder verneinen kann dies allerdings nur ein Arzt oder ggf. der MDK.
Besteht der Zusammenhang, dann zahlt die Kasse sofort wieder Krankengeld in gleicher Höhe wie vorher auch, meine ich.
Gruss
Czauderna

Calucho
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Calucho » 06.03.2019, 12:50

Eigentlich besteht da kein Zusammenhang,da der Schaden erst nach der Op der ersten Schulter also 2 Monate später entstanden ist.Vermutlich durch Überlastung da ja der rechte geschont wurde.Wurde erst Anfang März durch MRT festgestellt.
Aber ist ja dann doch irgendwo eine Kausalität.Oder?

Czauderna
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Re: Krankengeldzuschuss Arbeitgeber

Beitrag von Czauderna » 06.03.2019, 14:22

Hallo,
wie geschrieben, bestätigen oder verneinen, das kann nur ein Arzt/Ärztin oder ggf. der MDK
Gruss
Czauderna

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