Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

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Moderator: Czauderna

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Fräulein Flauschig
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Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Fräulein Flauschig » 15.03.2019, 13:30

Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bzgl. erneuter Anspruch auf KG nach Blockfrist und hoffe man kann mir helfen.
Finde im Internet immer nur Fälle mit ausgeschöpftem Anspruch (78 Wochen).

Also...ich war in den letzten 3 Jahren Langzeitkrank. Ich wäre zum 08.12. ausgesteuert worden. Bin mit WE jedoch wieder zur Arbeit. Arbeitsfähig ab 21.11., ich habe knapp 76 Wochen KG erhalten. Die Blockfrist endete zum 11.03.
Jetzt meine Frage; muss ich jetzt, um auf dieselbe Erkrankung wieder Anspruch auf KG zu haben 1/2 Jahr erwerbstätig sein?

Was wäre , wenn ich jetzt schon wieder auf diese Erkrankung krankgeschrieben werden würde?
1/2 Jahr wäre erst am 22.05. um.

Was würde passieren, wenn man mich auf eine, in dieser Blockfrist hinzugekommene Erkrankung AU schreiben würde? Ich weiß, dass sich der Anspruch auf KG dadurch nicht verlängert, es geht darum, wenn eine dieser Erkrankungen jetzt als eigenständige Krankheit zur AU führen.

Ich danke schonmal im Voraus und hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich formuliert habe.

Gruß, Frl. Flauschig

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Czauderna » 15.03.2019, 13:40

Hallo und willkommen im Forum,
Fräulein Flauschig hat geschrieben:
15.03.2019, 13:30
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bzgl. erneuter Anspruch auf KG nach Blockfrist und hoffe man kann mir helfen.
Finde im Internet immer nur Fälle mit ausgeschöpftem Anspruch (78 Wochen).

Also...ich war in den letzten 3 Jahren Langzeitkrank. Ich wäre zum 08.12. ausgesteuert worden. Bin mit WE jedoch wieder zur Arbeit. Arbeitsfähig ab 21.11., ich habe knapp 76 Wochen KG erhalten. Die Blockfrist endete zum 11.03.
Jetzt meine Frage; muss ich jetzt, um auf dieselbe Erkrankung wieder Anspruch auf KG zu haben 1/2 Jahr erwerbstätig sein?
Nach meiner Meinung beginnt am 12.03.2019 eine neue Blockfrist und da besteht wieder ein Abnspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Dies deshalb, weil in der letzten Blockfrist das Leistungsende nicht erreicht wurde - die von dir genannten sechs Monate sind nur bei einem tatsaechlichen Leistungsende von Bedeutung

Was wäre , wenn ich jetzt schon wieder auf diese Erkrankung krankgeschrieben werden würde?
1/2 Jahr wäre erst am 22.05. um.
Wie gesagt, ich sehe einen neuehn Anspruch auf 78 Wochen ab dem 12.03. -die sechs Monate spielen keine Rolle.

Was würde passieren, wenn man mich auf eine, in dieser Blockfrist hinzugekommene Erkrankung AU schreiben würde? Ich weiß, dass sich der Anspruch auf KG dadurch nicht verlängert, es geht darum, wenn eine dieser Erkrankungen jetzt als eigenständige Krankheit zur AU führen.
Das hast du falsch verstanden - das mit der hinzugetretenen Erkrankung ist nur dann von Bedeutung, wenn diese während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutritt. Wenn du heute wegen einer anderen Erkrankung alleine arbeitsunfähig wirst, dann wird diese auch nur für sich alleine beurteilt, was die Blockfrist angehent, also ab heute beginnt die Blockfrist wenn es bereits nicht innerhalb der letzten drei Jahre eine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung gab.

Ich danke schonmal im Voraus und hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich formuliert habe.

Gruß, Frl. Flauschig
Gruss
Czauderna

Fräulein Flauschig
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Fräulein Flauschig » 15.03.2019, 14:10

Vielen Dank Czauderna,
so etwas habe ich auch vermutet, bin aber nicht 100 % sicher. Es ist halt blöd, bei der Kasse nachzufragen. Es ist nämlich so, dass ich eigentlich nicht arbeitsfähig bin, Antrag EM- Rente ist bereits gestellt. Kann mir ne Aussteuerung finanziell nicht erlauben.
Mit der hinzugekommenen Erkrankung meinte ich eine aus der alten Blockfrist aber wenn ich d.M. nach eh einen neuen Anspruch habe ist es ja eig. egal.

Danke nochmal
Gruß Frl. Flauschig

Fräulein Flauschig
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Fräulein Flauschig » 18.03.2019, 10:58

Just for Information:
Habe soeben mit der Krankenkasse gesprochen. Diese sagt, wenn ich vor Ablauf des 1/2 Jahres jetzt wieder auf die Hauptdiagnose AU würde, hätte ich lediglich für den verbliebenen Anspruch der alten Blockfrist Anrecht auf KG (ca. 2 Wochen);
also muss ich mich irgendwie bis Ende Mai hangeln :cry:

LG

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Czauderna » 18.03.2019, 11:47

Hallo,
was meinen die aktiven Experten dazu - ich meine die Auskunft der Kasse ist falsch - es ist doch noch kein Leistungsende eingetreten und die Blockfrist ist abgelaufen.
Gruss
Czauderna

Fräulein Flauschig
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Fräulein Flauschig » 18.03.2019, 13:36

Hallo Czauderna,

die Krankenkasse argumentiert damit, dass wenn ich jetzt wieder mit der alten Diagnose krank würde, quasi nie gesund gewesen wäre 🙈. Deshalb stände mir nur für die übrig gebliebenen Tage KG zu. Das Telefonat war sehr verwirrend ich hatte den Eindruck, es ging in erster Linie wieder nur darum, mich unter Druck zu setzen. Falls es von Bedeutung ist, es handelt sich um eine ICD F-Diagnose.

LG, Frl. Flauschig

Czauderna
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Czauderna » 18.03.2019, 14:26

Hallo,
ich habe gelernt, dass es immer nur um Arbeitsunfähigkeit geht und nicht "nur" um eine Erkrankung, und Arbeitsunfähig ist man im Sinne des Gesetzes nur dann wenn auch eine entsprechende ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt, d.h. Zeiten für die du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hast zählen auch nicht als solche. Es soll allerdings Kassen geben, die lassen sich von den behandelnden Ärzten bestätigen dass im Grunde genommen durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestand und nehmen dies dann als Anlass um das Krankengeld zu verweigern, eine Praxis, die ich nicht nachvollziehen kann, doch warten wir auf die anderen Experten.
Gruss
Czauderna

Fräulein Flauschig
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Re: Krankengeld nach Blockfrist, wer kann helfen?

Beitrag von Fräulein Flauschig » 24.03.2019, 11:25

Guten Morgen,
was sagen die Experten? Es muss doch auch dafür eine allgemeine Regelung gelten. Sonst kann die Kasse ja immer versuchen das zu ihren Gunsten auszulegen...

Ich wünsche noch einen schönen Sonntag,
Gruß Frl. Flauschig - hoffnungsvoll

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