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von vlac » 19.07.2012, 21:30
Hallo,
und zunächst einmal: Gute Besserung, auch wenn es in dieser Situation wohl schwer fallen dürfte.
Mein Eindruck aus der Ferne ist, dass Du einen faulen, inkompetenten Hausarzt gehabt hast. Ich hoffe, Du machst um diesen Menschen einen Bogen.
Das, worum es bei Dir aktuell geht ist: Dein Vertrauensverhältnis zu diesem Arzt war nachhaltig gestört, nachdem er Dich nicht krank geschrieben hat, obwohl Du ganz offensichtlich nicht arbeitsfähig bist, worauf hin Du, auf den Rat des Forums hier, zum ärztlichen Notdienst gegangen bist, um die Frist einzuhalten. Und die Gütligkeit der Bescheinigung, die Du dort bekommen hast, bestreitet die Krankenkasse - womit dann die Lücke eingetreten ist, die hier im Forum immer wieder Thema ist, und die Dich aus Sicht der Krankenkasse aus dem Krankengeldbezug katapultiert hat.
Das ist in der Entgegnung der Krankenkasse das einzig Relevante - der Rest ist Jura-Geschwurbel, der nur den Beginn des Verfahrens verzögern soll, indem aufgezeigt wird, dass keine Dringlichkeit besteht. Da wäre es die Sache Deines Anwaltes gewesen, darauf zu erwidern.
Aber im Kern ist für den Ausgang des Verfahrens entscheidend, ob die Bescheinigung des Notdienstes anerkannt wird, oder nicht. Ja, sie ist vage. Ja, sie erfüllt die Anforderungen nicht.
Deshalb ist es notwendig, der Krankenkasse, und falls die nicht einlenkt, dem Gericht zu erklären, wie es dazu gekommen ist: Das Vertrauensverhältnis zu Deinem Arzt war gestört, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist; ein anderer Arzt war kurzfristig nicht verfügbar. Der ärztliche Notdienst war die einzige Möglichkeit.
Man kann über Internetforen eine Menge sagen. Aber eine sehr, sehr schöne Sache ist, dass all' dies hier im Forum dokumentiert ist - mit einer Menge an Zeugen.
Falls am Ende heraus kommen sollte, dass die Krankenkasse nicht zahlen muss, wenn der Arzt Mist gebaut hat, dann ist mit Sicherheit der Arzt zur Zahlung verpflichtet. Er kann sich nicht damit heraus reden, dass er zu viel zu tun hat, oder dass er die Gesetzeslage nicht kennt - das ist sein Job.
Sprich mit Deinem Anwalt und zwar bald.
Wenn ich Dir irgendwie helfen kann, melde Dich.
Viele Grüße