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Verfasst: 25.11.2015, 20:52
von Anton Butz
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"Rechtsbeugungs-Trick"

Wenn das BSG vorgegeben hat,
dass schon im Ansatz zwischen der ärztlichen Feststellung der AU als Voraus-
setzung des Krg-Anspruchs (vgl § 46 S 1 Nr 2 SGB V; § 4 Abs 2 AU-RL), der Be
scheinigung
der ärztlich festgestellten AU (vgl § 6 AU-RL; zur Funktion vgl zB BSG
SozR 4-2500 § 44 Nr 7 RdNr 20 mwN, stRspr) und der Meldung der AU (vgl hier
zu § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V) zu unterscheiden ist
und trotz aller BSG-Hörigkeit darüber vom Landes-"SOZIAL"gericht Baden-Württemberg
nach dem vom BSG aufgezeigten Schema hinweggegangen wird, fragt sich zwangsläufig:

Wie trick-reich ist die Krankengeld-"RECHT"sprechung der "SOZIAL"gerichts-
barkeit - und wie lange noch?

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Verfasst: 25.11.2015, 23:08
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
"Rechtsbeugungs-Trick"

Wenn das BSG vorgegeben hat,
dass schon im Ansatz zwischen der ärztlichen Feststellung der AU als Voraus-
setzung des Krg-Anspruchs (vgl § 46 S 1 Nr 2 SGB V; § 4 Abs 2 AU-RL), der Be
scheinigung
der ärztlich festgestellten AU (vgl § 6 AU-RL; zur Funktion vgl zB BSG
SozR 4-2500 § 44 Nr 7 RdNr 20 mwN, stRspr) und der Meldung der AU (vgl hier
zu § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V) zu unterscheiden ist
und trotz aller BSG-Hörigkeit darüber vom Landes-"SOZIAL"gericht Baden-Württemberg
nach dem vom BSG aufgezeigten Schema hinweggegangen wird, fragt sich zwangsläufig:

Wie trick-reich ist die Krankengeld-"RECHT"sprechung der "SOZIAL"gerichts-
barkeit - und wie lange noch?

.
Bis der Anton Butz endlich mal seine Anzeige wegen Rechtsbeugung statt in verschiedenen Foren bei der passenden Stelle aufnehmen lässt. Wenn alles so klar ist, wie du schreibst, geht dann alles seinen Gang.

Verfasst: 26.11.2015, 21:47
von Anton Butz
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"endlich" mal Anzeige wegen Rechtsbeugung ...

erscheint als seltsame Drängelei - "gut Ding will Weile haben"!

Übrigens: Die Sondierungsphase hat bisher keine neuen Erkennt-
nisse gebracht, weder in die eine noch in die andere Richtung.

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Verfasst: 27.11.2015, 23:15
von Anton Butz
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"Recht"sprechungs-Tricks: BSG


Die Kritik erschöpft sich nicht darin, dass die Gerichte das BSG-Urteil zum Unterschied von
AU-Feststellung und AU-Bescheinigung übergehen. Die Techniken sind komplex und unter-
scheiden sich im Detail.

Zunächst zum Tatbestands-Trick des BSG:

Das oberste Gericht hat schon mehrfach, zuletzt mit Urteilen vom 16.12.2014, der Rechtsan-
wendung bereits im Tatbestand vorgegriffen und – auf der Basis von Bescheinigungsdaten –
ungeprüft festgelegt, in welchen Zeiten die Voraussetzungen des Krankengeld-Anspruchs nach
ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorlagen.

B 1 KR 19/14 R
Der Facharzt für Chirurgie Dipl.-Med. M. stellte ab 13.10.2008 durchgehend, letztmalig am
26.11.2008, für die Zeit bis 10.12.2008 … Arbeitsunfähigkeit (AU) fest. … Behandlung des
Facharztes für Allgemeinmedizin Dr. Dr. T., der zunächst keine weitergehende AU-Feststellung
vornahm. …. Ab dem 11.12.2008 stellte er AU fortlaufend bis 3.4.2009 fest.

B 1 KR 25/14 R
Internist Dr. K. stellte bei der Klägerin erstmals am 2.2.2012 … Arbeitsunfähigkeit (AU)
voraussichtlich bis 8.2.2012 fest …. Am 27.2.2012 stellte Dr. K. AU bis voraussichtlich 9.3.2012
fest.

B 1 KR 31/14 R
Sie ließ ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) ärztlich feststellen (am 12.12.2008 und in der Folge-
zeit, ua am 16.1. bis 24.1., am 23.1. bis 31.1., am 3.2. bis 9.2. und am 9.2. bis 15.2.2009).

B 1 KR 68/12 R vom 04.03.2014
Seine behandelnden Ärztinnen stellten bei ihm lückenlos abschnittsweise vom 3.4.2008 bis
28.5.2008 Arbeitsunfähigkeit (AU) fest (zunächst bis voraussichtlich 17.4.2008, am 17.4. bis
30.4., am 30.4. bis 16.5. und am 15.5. bis 28.5.2008 …

Diese ersparte dem BSG die Auseinandersetzung mit allen tatsächlichen und rechtlichen Fragen
zur „ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit“.

Gegenbeispiele:

B 1 KR 17/13 R vom 04.03.2014
Die Ärztin M. bescheinigte am 28.9.2010 … zunächst Arbeitsunfähigkeit (AU) bis Sonntag, den
24.10.2010. … Am 25.10.2010 stellte sich die Klägerin wieder bei der Ärztin M. -W. vor, die ihr
mit Auszahlschein für Krg AU bis auf Weiteres bescheinigte.

B 1 KR 19/11 R vom 10.05.2012
Die Ärztin U. bescheinigte am 30.9.2008 … zunächst Arbeitsunfähigkeit (AU) bis 10.10.2008.
In Folgebescheinigungen attestierte sie AU bis 7.1.2009.

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Verfasst: 29.11.2015, 23:46
von Anton Butz
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"Recht"sprechungs-Tricks: Landessozialgericht Baden-Württemberg

Ähnlich dreist wie der 1. BSG-Senat ist auch das LSG BW vorgegangen.
Obwohl es zutreffend ausführte, dass es sich bei der Feststellung der Ar-
beitsunfähigkeit um eine grundlegende (materielle) Voraussetzung für das
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld handle, hat es dazu keine Fest-
stellungen getroffen. Stattdessen beschränken sich die Feststellungen auf
AU-Bescheinigungen. Erst in den Urteilsgründen hat das Gericht die Be-
scheinigung
von AU ganz beiläufig mit der Feststellung der AU gleich-
gestellt – obwohl beides lt. BSG-Rechtsprechung bereits im Ansatz zu unter-
scheiden ist und ohne darauf einzugehen, wie aus der Bescheinigung von
AU auf deren Feststellung zu schließen sein könnte:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Daraus muss gefolgert werden, dass das LSG BW nur in Richtung „Klage-
abweisung“ dachte.

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Krankengeld-Sondergutachten

Verfasst: 05.12.2015, 20:50
von Anton Butz
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Am Montag, 07.12.2015, 10:30 Uhr, befasst sich die Bundespressekonferenz mit
Mitgliedern des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesund-
heitswesen (SVR) mit dem Thema:

Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten“
Sondergutachten 2015 des Sachverständigenrats Gesundheit


Das Sondergutachten Krankengeld ist außerdem Themenblock II des Symposiums des SVR
zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit am Donnerstag, 17. 12.2015.


Das Sondergutachten soll angesichts der seit Jahren stark steigenden Ausgabenentwicklung neben
den demographischen, morbiditätsbedingten und ökonomischen Ursachen von lang andauernder
Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldausgaben auch die Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Krankenkassen und des Gesetzgebers mit Blick auf das Ausgabengeschehen a-nalysieren und
geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Spannend ist auch die Frage, ob das Sondergutachten auf die Krankengeld-„Recht“sprechung
("BSG-Steuerung bzw. -Fallmanagement") oder / und auf die Gesetzesänderung zum
23.07.2015
eingehen wird.

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Verfasst: 05.12.2015, 23:01
von broemmel
Die Jagd nach Verschwörungstheorien geht also weiter.

Die Frage nach dem Warum wurde ja noch immer nicht beantwortet. Und Anton ist immer noch zu feige, um eine Anzeige zu stellen. Er sucht immer noch jemanden den er vorschieben kann.

So wie jedesmal, wenn er Leute zum Gericht getrieben hat. Nur als er selbst für Gelegenheit hatte seine Theorie vor Richtern vorzubringen da hat er gekniffen.

Verfasst: 06.12.2015, 12:16
von Anton Butz
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Pardon liebe Leser, solche "Broemmel-Querschläger" sind hier an der Tagesordnung -
das ist halt so, vielleicht die Demonstration unreflektierter Loyalität .... ? :?

Deswegen nur zum Letzten: auch dies ist hier längst geklärt:
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#78800

Also wer sich näher dafür interessiert, ab hier, gerne auch als weitere Diskussion:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post20588

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Verfasst: 06.12.2015, 22:25
von Anton Butz
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Krankengeld – Sondergutachten 2015 des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR)


Bundespressekonferenz am 07.12.2015

Symposium des Sachverständigenrats mit dem Bundesgesundheitsministerium am 17.12.2015


Bild

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Verfasst: 07.12.2015, 04:56
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
Krankengeld – Sondergutachten 2015 des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR)


Bundespressekonferenz am 07.12.2015

Symposium des Sachverständigenrats mit dem Bundesgesundheitsministerium am 17.12.2015


Bild

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Hallo,
nur, damit keine Missverstaendnisse beim Leser aufkommen, am Ende wird in dieser "Stellungnahme" in der "wir-Form" geschrieben. Ich weiß nicht, wer dort gemeint ist, wir, hier, sind es jedenfalls nicht, nachweislich ist es hier nur Anton der diese Auffassung in dieser Art und Weise vertritt.
Was allerdings unstrittig ist, auch wenn man darüber nachdenkt die Kostensteigerung beim Krankengeld zu bremsen, darf dies nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.12.2015, 17:02
von Anton Butz
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Sondergutachten TEIL-Krankengeld


Ja Czauderna,
„wir hier sind es jedenfalls nicht“
versteht sich fast von selbst. Aber "wir" – Versicherte / Betroffene – und „ihr“ – die GKV-Vertreter –
sind sicher darüber einig, dass sich die Krankengeld-Praxis künftig nach geltendem Recht richten soll,
ganz unabhängig von der Beurteilung für die Vergangenheit – als dies nach meiner Überzeugung nicht
der Fall war.

Der Übergang sieht nach einem größeren Projekt aus. Noch lenkt die spontan-emotionale Reaktion
zum Aufmacher „Einführung einer TEIL-Arbeitsunfähigkeit und eines TEIL-Krankengelds“ von der wirk-
lichen Problematik ab.

Im Laufe der politischen Diskussion wird aber noch deutlich werden, dass die Abgrenzung von Arbeitsun-
zu Arbeits-fähig-keit bereits bisher ganze Heerscharen von behandelnden Ärzten, Krankenkassen-
Mitarbeitern, MDK-Ärzten und Richtern beschäftigt, auch überfordert.

Noch schlimmer sind die versicherten Kranken betroffen, auf deren Rücken dieses unwürdige Spiel
während ihrer Arbeitsunfähigkeit und oft noch jahrelang danach ausgetragen wird.

Wenn künftig statt einer Arbeitsunfähigkeit vier Stufen von Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen sind,
vervielfacht sich die Abgrenzungsproblematik.

Dies sichert hauptsächlich - auch neue - Arbeitsplätze der genannten Berufsgruppen, während
arbeitsunfähige Menschen dem „orientalischen Krankengeld-Bazar“ - dann noch mehr - hilflos
ausgesetzt sind.

Mit diesem Ergebnis ist niemandem gedient – gerade dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit
in noch mehr Fällen letztlich von JURISTEN statt von ÄRZTEN abschließend beurteilt wird!

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 08.12.2015, 17:48
von broemmel
Na ist doch prima für Dich.

So kannst Du weiter nach Verschwörungen suchen.

Achtung. Dieser Post kann Spuren von Ironie und Nüssen enthalten.

Verfasst: 08.12.2015, 23:10
von Anton Butz
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Schönen Dank Broemmel, denn jeder deiner Beiträge bringt etwa 50 Aufrufe
zusätzlich, das summiert sich mit der Zeit! Und mit deinen Auftritten festigt sich
auch das Bild von den Krankenkassen.

Übrigens: suchen muss man da nicht - nur Geduld, kommt noch.

P.S.: "Nüsse" - hat er keine Rute mitgebracht?

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Verfasst: 09.12.2015, 15:19
von Anton Butz
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Lippenbekenntnisse des Sachverständigenrates!


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Wo ist denn das Problem, – jetzt – nachdem 1995 9,4 Milliarden Euro für Krankengeld ausgegeben
wurden und die Ausgaben dafür 2014 – nach fast 20 Jahren – 10,6 Milliarden Euro erreichten?

Was soll das Ganze, wenn sogar der Sachverständigenrat bestätigt: „Dieser Anstieg der Ausgaben
für Krankengeld stellt keine dramatische budgetäre Entwicklung dar.“


Damit ist doch alles Im Lot, zumal ein erheblicher Teil der Ausgabensteigerungen auf politisch er-
wünschte Entwicklungen zurückzuführen ist (höheres Erwerbseinkommen, mehr sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigte, mehr älteren Krankengeldberechtigte) und sich der Anstieg seit drei Quartalen
abflacht.

Alles nur Aktionismus! Als dementsprechend „kleiner Wurf“ erscheinen die Vorschläge des Sachver-
ständigenrates – ebenso „schlecht gezielt“.

Jedenfalls leidet die Glaubwürdigkeit des Sondergutachtens erheblich, wenn der Rat einerseits als
wichtig ansieht, die Koordination und Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern zu verbessern,
andererseits mit den Abstufungen der Arbeitsunfähigkeit von 100, 75, 50, 25 % aber zusätzliche Hürden
an der Schnittstelle zur Erwerbsminderungsrente (auch bei Berufsunfähigkeit der bis 1.1.1961 Geborenen)
aufbaut, wo die Grenzen seit 15 Jahren bei 6 bzw. 3 Stunden täglich liegen.

Und die Empfehlung eines „runden Tisches“ zwischen Renten- und Krankenversicherung zur Klärung
strittiger und komplexer Fälle sowie zur Beschleunigung der Verfahren, z. B. beim Übergang zum Arbeits-
losengeld I oder in die Erwerbsminderungsrente, ist jahrzehnte-alter, kalter Kaffee. Einfach mal schauen,
wie Sozialleistungen auszuführen sind und was der Gesetzgeber zur Zusammenarbeit der Leistungs-
träger und zur gegenseitigen Verwertbarkeit von ärztlichen Gutachten längst geregelt hat
(§ 17 SGB I, §§ 86 und 96 SGB X).

Auch die Idee vom gemeinsamen medizinischen Dienst der Renten- und Krankenversicherung ist schon
einige Jährchen alt, allerdings damals vom Petitionsausschuss wie auch vom Deutschen Bundestag „ab-
geschmettert“ worden:
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... ungpdf.pdf

Offenbar sind Fehlanreize für Leistungsbezieher das kleinere Übel – zumindest im Vergleich mit den Un-
zulänglichkeiten des Krankenversicherungssystems und dessen Akteuren in den Glaspalästen. In diese
Richtung müssen längst fällige Korrekturen geprüft und ggf. umgesetzt werden.

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Verfasst: 11.12.2015, 11:49
von Christo
Ist das hier jetzt eigentlich ein Blog?