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Verfasst: 24.10.2018, 22:09
von Czauderna
Hallo Anton,
Vielen Dank - warum nicht gleich so, warum umständlich wenn es einfacher besser geht.
Gruß
Guenter

Verfasst: 25.10.2018, 15:58
von Anton Butz
.
Hallo Guenter,

nur weil du extra fragst:
manchmal dauert es, bis "mann"
a. bemerkt
b. glaubt
wie "schwer von Begriff" andere
manchmal sind und bis "mann"
c. darauf reagieren kann.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 26.10.2018, 18:14
von Susanne42
Am 30.6.2018 begann bereits eine neue Blockfrist.
Selbst wenn beide Krankheiten als eine zusammengefasst wurden, ist es im diesen Fall noch lange nicht Schluss.
Der Krankengeldanspruch geht etwa bis 12/19

Verfasst: 26.10.2018, 21:56
von Czauderna
Susanne42 hat geschrieben:Am 30.6.2018 begann bereits eine neue Blockfrist.
Selbst wenn beide Krankheiten als eine zusammengefasst wurden, ist es im diesen Fall noch lange nicht Schluss.
Der Krankengeldanspruch geht etwa bis 12/19
Hallo,
Im ersten Beitrag wird der 30.06. als Beginn des Krankengeldbezugs genannt, das Datum muss deshalb nicht unbedingt stimmen, wissen wir doch nicht, ob es schon vorher entsprechende Zeigen gäbe und ob auch Ruhenszeiträume berücksichtigt wurden.
Gruß
Czauderna