GKV und KVdR für Ausländer

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 16.01.2025, 15:56

Keine Ahnung ob das was ich schreibe überhaupt jemanden interessiert. Vielleicht ist es ja trotzdem interessant für den ein oder anderen. Oder wegen seiner Länge ultra öde. Ich hab versucht es relativ chronologisch zu halten. 

Ich hatte so am 10. Dezember zuerst bei niederländischen Krankenkasse Zilveren Kruis eine Basisversicherung ohne zusätzliche Leistungen für meine Schwiegereltern beantragt. Leider ging es da nicht weiter weil wir nicht bei der Gemeinde angemeldet waren. Wenn man innerhalb von 4 Wochen sich bei der Gemeinde anmeldet ginge es weiter. Die Registrierung bei der Gemeinde erfolgte am 17. Dezember. Dann wollte die Silveren Kruis die Aufenthaltserlaubnisse für die Schwiegereltern. Das konnte ich nicht vorweisen. Also war hier alles auf Halt.

So gegen den 20. Dezember hab ich die S1 Bescheinigungen erhalten. Nach kurzer Recherche hab ich herausgefunden, dass die CZ die einzige Krankenkasse ist die in den Niederlanden die S1 Bescheinigungen akzeptiert. Hab dann die CZ Vertragspolice für meine Kernfamilie unter Vorlage der S1 Bescheinigungen beantragt.

So um den 23. Dezember hab ich mir Zugang zu Beck Online und dem Modul "Ausländer- und Migrationsrecht PREMIUM" beschafft. Habe dann in der Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz EU folgendes gefunden:
4.1.1Ausreichender KrankenversicherungsschutzDer notwendige, unionsrechtlich vorausgesetzte Krankenversicherungsschutz muss für alle in § 4 genannten Personen bestehen. Er ist als ausreichend anzusehen, wenn er im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen umfasst:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
- Versorgung mit Arznei-,
Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Krankenhausbehandlung,
- medizinische Leistungen zur Rehabilitation und
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Dieser Versicherungsumfang muss auch für den Unionsbürger gesichert sein.

Problem ist, dass die niederländische Basisversicherung keine Leistungen zur Rehabilitation und zahnärztlicher Behandlung enthält. Diese werden durch Zusatzversicherungen abgedeckt. 

Vielleicht bin ich hier zu pedantisch und die Basisversicherung reicht aus für die Unionsfreizügigkeit. Aber ich hab kein Bock wegen gefühlt 40€ pro Person und Monat für Zusatzversicherung das zu riskieren. Der ganze Spaß mit dem mehr als dreimonatigem Aufenthalt kostet mich nen niedrigen fünfstelligen Betrag. Da machen diese Beträge den Braten auch nicht fett.

Nebenbei bemerkt:Man kann in den Niederlanden seine Krankenkasse nur zum Jahreswechsel ändern. 

Am 30. Dezember hab ich bei der CZ angerufen und die Versicherungsleistung erhöht um Physiotherapie und Zahnbehandlung etc. zu erfassen. Aber leider war nur ich bei der Gemeinde registriert. Meine Frau und meine Tochter noch nicht... Dachte zumindest würde ich versichert, hörte dann aber nichts mehr.

Am gleichen Tag hab ich für meine Schwiegereltern versucht bei der CZ eine Basisversicherung abzuschließen. Am 7. Januar erhielt ich wieder die Info, dass man Aufenthaltserlaubnisse bräuchte. 

Also war wieder alles auf Halt...

Also was war mit dem Aufenthalt?

Am 22. Dezember haben meine Schwiegereltern die Anträge zur Erteilung der niederländischen Aufenthaltskarten per Post an den IND (Niederländischer Immigrations und Naturalisations Dienst) eingesendet, und diese Anträge kamen am 24 Dezember beim IND an. Gescannt wurden die Anträge am 8  bzw. 9. Januar. Bereits am 10. Januar habe ich Termine beim IND in Zwolle organisiert um ihre biometrische Daten erfassen und Klebeetiketten für ihre Reisepässe einkleben zu lassen, damit ihr Status dokumentiert wird.

Am Abend des 10. Januar habe ich die Pässe und die Klebeetikette eingescannt und der CZ geschickt. 

Am 14. Januar hab ich bei der CZ Telefonnummer für Versicherungspolicen angerufen. Erstmal wegen der Vertragspolicen für mich, weil ich nichts mehr gehört hatte. Zufällig erfuhr ich dass meine Frau nunmehr auch bei der Gemeinde geführt wird. Habe dann vereinbart, dass wir beide schonmal versichert werden und ich anrufe sobald unsere Tochter auch im BRP/mijn overheit sichtbar ist. Ich konnte heute, dem 16. Januar, meine Tochter als registriert einsehen und hab direkt CZ angerufen und sie auch in die Vertragspolice übernehmen lassen.

Nach dem ersten Telefonat am 14. Januar rief ich bei der normalen CZ Telefonnummer an um den Stand der Versicherung meiner Schwiegereltern herauszufinden. Hab dann 40 Minuten mit drei verschiedenen CZ Versicherungsmenschen gesprochen. Alle drei Sachbearbeiter sagten die Versicherung ginge nicht da das Klebeetikett sei nicht ausreichend. 

Man muss aber wissen, dass die Klebeetikette sogar Arbeitserlaubnisse enthalten. Sinngemäß steht dort, dass eine Erlaubnis zum Arbeiten nicht notwendig ist. Offen gesagt fand ich die Haltung von CZ widersprüchlich, denn wenn jemand arbeiten darf, dann sollte auch eine gesetzliche Versicherung möglich sein. Vielleicht finden andere die Verbindung zwischen Recht zu Arbeiten und Krankenversichern nicht logisch, aber für mich schon. Denn wenn jemand in den Niederlanden nicht-selbstständig arbeitet, dann müsste der Arbeitgeber die Pflegeversicherungsbeiträge (Wlz) zahlen. Wer in der Wlz versicherungspflichtig ist, ist auch krankenversicherungspflichtig. Naja, hab dann weiterhin auf die Statusfeststellung der SVB gesetzt.

Am 15. Januar erhielt ich eine E-Mail von Zilveren Kruis an meine Schwiegermutter. Sinngemäß: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind versichert. Ich war verwirrt. Also als erstes ins mijn overheit Portal mit dem digid account meiner Schwiegermutter eingeloggt, und das BRP Register gecheckt. Und siehe da: unter Nationalität steht dort dass meine Schwiegermutter Familienangehörige eines Unionsbürgers ist. Das gleiche beim Schwiegervater.

Heute hab ich bei CZ angerufen und entsprechend die Kündigung/Widerruf der Versicherung erklärt bzw. per E-Mail eingereicht. Bei Zilveren Kruis hab ich noch grundsätzliche Zahn- und Physiotherapie Zusatzversicherungen jetzt geordert. 

Zumindest ist die Krankenversicherung in NL geregelt.
Zuletzt geändert von Aras am 21.01.2025, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von heinrich » 16.01.2025, 19:00

das deutsche Sozialversicherungsrecht ist recht kompliziert.

Du beschreibst hier das NL-Sozialversicherungsrecht.

Du MUSST/SOLLTEST mit der TK klären, ob, wenn ein Ausscheiden wegen Umzug nach Deutschland stattfindet.

Daher, ich wiederhole mich nochmals ----sprich dort mit jemand, der Ahnung hat.

Nach meiner Auffassung besteht kein Recht für die Schwiegereltern, wenn ein Umzug nach Deutschland stattfindet.

Lösung könnte sein: in NL wohnhaft bleiben

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 21.01.2025, 15:39

Also ich hab jetzt bei der TK angerufen und nochmal nachgehakt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich eine konkretere Antwort auf meine doch konkrete Fragestellung bekommen solle. Mal schauen wie die Antwort dann lautet.

Weiter in NL zu leben ist keine Option. Ich zahle derzeit 4 TEUR pro Monat Miete. Natürlich könnte ich schauen, ob ich eine günstigere Wohnung mieten kann, aber eine Mietwohnung für NL zu finden ist bei deren dysfunktionalem Mietmarkt quasi unmöglich. Im Zweifel fechte ich das beim SG aus und liefere damit die "fehlende" SG Entscheidung zu dieser Konstellation. Die EuGH Entscheidung ist ja relativ eindeutig.

Ich gehe aber persönlich davon aus, dass ich meine Schwiegereltern versichern kann.

Anekdote: Ich hatte einem venezolanisch-italienischem Arbeitskollegen während Corona-Zeit geholfen seine fast 3 Jahre nicht krankenversicherte Mutter mit venezolansicher Staatsangehörigkeit in die GKV aufnehmen zu lassen mit eben jener Begründung einer planwidrigen Regelungslücke bzw. mit einem "e contrario"-Argument (wenn Familienangehörige von nicht-erwerbstätigen Unionsbürgern ausgeschlossen sind, dann sind e contrario Familienangehörige von erwerbstätigen Unionsbürgern nicht ausgeschlossen).

Bitte nicht falsch verstehen: Es ist nicht so, dass ich euch sinnlos beschäftigen möchte und ich für alles eine vermeintlich logische oder passende Antwort parat hätte. Wenn es um den eigenen Fall geht, möchte man alles korrekt durchziehen.

Und wie du selber schreibst: Deutsches Sozialversicherungsrecht ist recht kompliziert. Und es kann ja auch sein, dass bei der Mutter meines Arbeitskollegen ein Fehler passiert ist (was ich nicht vermute).

Ich werde berichten.

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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 30.01.2025, 14:16

Heute kamen die Krankenversichertenkarten vom Zilveren Kruis für meine Schwiegereltern.

Ich warte immernoch auf die konkretere Antwort von der TK. Angeblich war die schon vor paar Tagen fertig.
Zuletzt geändert von Aras am 30.01.2025, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von heinrich » 30.01.2025, 14:31

auf diese Antwort bin ich sehr gespannt...

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 06.02.2025, 07:50

Also ich prüfe jeden Tag die Post. In NL kommt die Post von Dienstag bis Samstag. Nix. Entweder ich hab die Sachbearbeiterin missverstanden und es ist noch keine neue Antwort formuliert worden oder es dauert mal wieder ultralang. Die S1 Bescheinigungen haben ja auch 7 Tage gebraucht.

Ich hab auch das Postfach in der TK App aktiviert.

Mal schauen. In 4 Wochen sind wir eh zurück in DE. Und dann wird der Antrag so oder so gestellt.

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 08.02.2025, 23:11

@heinrich

Gestern kam folgende Antwort per Post.

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Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 08.02.2025, 23:31

Ich hab mich eigentlich nicht über die erste Antwort beschwert im eigentlichen Sinne.

Zur Vollständigkeit meine ursprüngliche E-Mail und die erste Antwort. Damit nicht behauptet wird, dass meine E-Mail ungenau gewesen wäre. Das einzige wo ich genauer hätte sein können war die Angabe dass wir ca. 3 Monate und eine Woche in den Niederlanden sein werden, also es weniger als die magischen 12 Monate des § 9 Abs. 1 Nr. 1 2. Variante SGB V sein werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Fragenkomplex, zu dem ich gerne Antworten hätte. Meine Mitgliedsnummer ist XXXXXXXXXX.

Wir werden mit unseren Schwiegereltern aus dem Iran für paar Monate in die Niederlande ziehen. Dadurch werden diese begünstigte Drittstaatsangehörige im Sinne der Unionsfreizügigkeit.

Schwiegermutter ist 56 Jahre alt, Schwiegervater ist 65.

Bei Rückkehr werden wir voraussichtlich Vorversicherungszeiten von der niederländischen GKV vorweisen können. Ich plane meine Schwiegereltern per Auffangversicherung § 5 Abs. 11 S. 1 SGB V oder e contrario § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V zu versichern.
In der Broschüre "Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger" von der EU Gleichstellungsstelle, https://www.eu-gleichbehandlungsstelle. ... em-1813006 , steht auf Seite 40 geschrieben:

"Falls die Familienangehörigen selbst die Staatsangehö-
rigkeit eines Drittstaates haben, können sie Probleme
bei der KK bekommen, weil nach dem reinen Wortlaut
des § 5 Abs. 11 Satz 1 AufenthG für sie eine Zugangs-
sperre gilt, weil sie nicht über einen Aufenthaltstitel,
sondern über eine Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 1
FreizügG/EU verfügen. Der Gesetzgeber hat es nämlich
versäumt, die Situation von Drittstaatsangehörigen, für
die das FreizügG/EU und das gesamte EU-Recht gilt,
in diese Regelung aufzunehmen. Da es sich allerdings
offensichtlich um eine planwidrige Lücke handelt,
müssen diese Angehörigen ebenso behandelt werden
wie Familienangehörige mit einer Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates, da eine Differenzierung sowohl
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 4
VO 883/2004 als auch gegen Art. 48 des EU-Vertrags
(AEUV) verstoßen würde, der den Familienangehörigen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selb-
ständigen die gleiche soziale Sicherheit garantiert wie
den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern selbst."


Ich habe in dem Dokument: "Grundsätzliche Hinweise Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V" vom 24. Juli 2023 nichts bezüglich einer planwidrigen Regelungslücke gelesen.

Habe ich es übersehen?
Steht es ggf. In einer anderen für die GKV relevanten Handreichung?

Ich würde für meine Schwiegereltern die GKV zahlen.

Langfristig betrachtet frage ich mich, ob ich diese nicht in die KVdR kriegen könnte. Also mein Schwiegervater ist schon zu alt um für ihn in die deutsche Rente einzahlen zu können. Aber meine Schwiegermutter hat ja genug noch Zeit bis zum Renteneintrittsalter.

Meine Schwiegermutter hat in ihrem Leben nicht gearbeitet. Also meine Überlegung ist, zumindest 60 Rentenbeiträge zu leisten, sodass meine Schwiegermutter eine Anwartschaft bei der DRV erwirbt. Dann bliebe ja noch die Rahmenfrist von 90% zu erfüllen. Da meine Schwiegermutter nie gearbeitet hat, würde wohl gem. des Gemeinsamen Rundschreibens vom 30.12.2008 unter der Nr. 3.3.1 das Datum einer etwaigen Eheschließung zu Grunde gelegt werden.

Verstehe ich es richtig, dass ich für meine Schwiegermutter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit organisieren sollte um den Fristbeginn auf die Gegenwart zu setzen?

Ich danke für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Aras XXXXXXXX
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Czauderna » 09.02.2025, 12:02

Hallo,
Heinrich wird sich sicher noch melden. Was mir aufgefallen ist - die Kasse schreibt, was die Vorversicherungszeiten für die KVdR angeht, dass diese, wenn noch nie eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, mit dem Tag der Eheschließung beginnt, an anderer Stelle beginnt lt. Kasse die Rahmenfrist erst mit Beginn einer künftigen Beschäftigungsaufnahme. Mir ist bisher nur Ersteres bekannt. Ich bin gespannt, was Heinrich dazu meint.
Gruss
Czauderna

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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von heinrich » 09.02.2025, 15:05

wenn keine 12 Monate vorliegen, dann kann es sich (ohne eine versicherungspflichtige Beschäftigung)
ja nur um eine Mitgliedschaftsprüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V handelt.

Da kann ich die TK nur bestätigen, dass es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt.
Das Schreiben vom 23.1.2025 weder eine Absage noch eine Bestätigung.

In dem Schreiben bietet die TK an, dass , wenn der entsprechende Fragebogen gewünscht wird,
die Mitgliedschaft konkret geprüft wird.

Stichwort Beschwerde: möglicherweise hast Du angerufen oder nett erinnert. Dabei hast Du möglicherweise gesagt/geschrieben,
dasss du noch waaaartest. Das hat dort jemand im Wahn des Beschwerdemanagement aufgegriffen und ein Ticket oder so was modische Erstellung.
Das hat alles nichts zu bedeuten.

Thema: KVDR. erste Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Eheschließung
Nur wenn keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde, gilt der Tag der Eheschließung.
In das Thema KVDR habe ich mich hier aber nicht besondern reingesteigert, denn ein Rentenantrag ohne deutsche Rentenversicherungszeiten (also ohne eine Aufnahme einer deutschen Beschäftigung) kann nicht zu einer Rente führen.

Eines beschäftigt mich noch. Als was würde die Schwiegermutter in Deutschland arbeiten und hat sie denn tatsächlich nie im Iran gearbeitet in den letzten 56 Jahren.

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 20.02.2025, 01:56

heinrich hat geschrieben:
09.02.2025, 15:05
Eines beschäftigt mich noch. Als was würde die Schwiegermutter in Deutschland arbeiten und hat sie denn tatsächlich nie im Iran gearbeitet in den letzten 56 Jahren.
Ich denke ich kann ihr eine Stelle als Küchenhilfe klären.

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 07.03.2025, 04:19

Heute ziehen wir um nach Deutschland.

Wir durften auch Erfahrung mit dem Gesundheitssystem sammeln.

Positiv ist, dass die Ärzte, Pfleger und Co. hauptsächlich Englisch beherrschten, und die älteren Semester auch Deutsch sprachen.

Interessant ist, dass meine Schwiegereltern ohne Nachweis einer Krankenversicherung nur nach Registrierung in der Gemeinde Darmkrebsvorsorgekits bekommen haben. Zudem wurden wir zeitnah vom GGD (bis heute weiß ich nicht, wofür die Abkürzung steht, aber es ist die Jugendgesundheitsbehörde) besucht und über das Angebot zur Gesundheitsvorsorge für Kinder informiert. So vereinbarten wir eine Untersuchung des Fersenbluts, weil die wohl ein paar weitere Krankheiten ausschließen als die deutsche Standarduntersuchung.
Auch interessant war, dass wir vom “Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu” aufgefordert wurden, die bisherigen Impfungen unseres Kindes mitzuteilen. Ich habe dazu den gelben Impfpass unserer Tochter eingescannt und per E-Mail geschickt und nach wenigen Wochen hatten wir einen niederländischen Impfpass in der Hand. Muss aber sagen, dass die nicht die Chargennummer der Impfungen übernommen haben und nur auf niederländisch “unbekannt” geschrieben haben, obwohl im Scan die Chargennummern sehr wohl sichtbar waren…

In den Niederlanden hast du einen Hausarzt, bei dem du dich registrieren musst. Und du hast eine Apotheke, bei der du dich registrieren musst. Dein Hausarzt ist der Dreh- und Angelpunkt für alles. Ohne Überweisung gibt es keinen Zugang zu Spezialisten. Und du wirst direkt vom Hausarzt an die Spezialisten verwiesen. Man braucht keinen Überweisungsschein. Ist alles elektronisch. Auch Krankenversicherungsnummern und die BSN werden bei der Registrierung beim Hausarzt angegeben und die Apotheke und der Hausarzt haben wohl direkten Zugriff drauf.

Kindervorsorgeuntersuchungen und Impfungen finden auch nicht beim Kinderarzt oder Hausarzt statt, sondern bei der GGD.

Bei uns sind ja Allgemeinärzte, Internisten und Kinderärzte für die hausärztliche Versorgung zuständig. In den Niederlanden ist der Hausarzt wie oben erwähnt der GateKeeper für alle Spezialisten und Kinderärzte sind Spezialisten, die du in Kliniken nach Überweisung aufsuchen kannst.

Interessant ist, dass es wohl einen Informationsfluss zwischen Apotheke und Hausarzt geben muss, weil man ja einen Hausarzt bei der Apotheke bzw. eine Apotheke beim Hausarzt bei der jeweiligen Registrierung angeben muss. Bei der ersten Registrierung kannst du ja nicht das Gegenstück angeben. Aber offensichtlich wird das irgendwo gesynct.

Angeblich verschreiben Hausärzte in den Niederlanden gerne Paracetamol und schicken einen nach Hause, um in einer Woche zurückzukommen, falls sich die Gesundheit nicht verbessert hat. Naja ich stellte mich entsprechend darauf ein, zielgerichteter zu sein und nicht zuviel vom Arzt zu erwarten.

Ich hatte auch eine Reiseapotheke zusammengestellt und auch die Dr. Till Kindernotfallbox mitgenommen, damit ich auf kleine Vorfälle vorbereitet bin. In den Niederlanden sind Apotheken dünner verteilt als in Deutschland. In Deutschland habe ich ja das Gefühl, dass ich in manchen Straßen 10 Apotheken habe. Aber in den Niederlanden wird Paracetamol und Co. in den Drogerien verkauft. Soweit ich das verstanden habe, gibt es auch keinen rotierenden Nachtdienst von Apotheken wie in Deutschland. Du brauchst um 18 Uhr ein Medikament? Tja, dann musst du zur Apotheke im Krankenhaus.

Meine Frau hatte ein Ekzem auf dem Finger und wir sprachen in der Praxis vor und die Praxishilfe erklärte, dass wir eine E-Mail mit einem Foto schicken sollen und die Ärztin wird sich das anschauen und ggf. das weitere regeln. Als ITler mit juristischem Hintergrund und Datenschutzparanoia fand ich es natürlich merkwürdig, Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail zu schicken.
Ich hatte in der Zwischenzeit einen befreundeten Arzt gefragt und er meinte, sie solle ne Cortisoncreme anwenden. Ich erwarb die Creme in Deutschland für 10 €.
Am nächsten Tag kam die Antwort von der Hausärztin, dass ein Medikament verschrieben und in der Apotheke abgeholt werden kann. Wir gingen hin und die Kontrolldichte ist etwas merkwürdig, weil nur Name und Geburtsdatum gefragt werden. Niederländische Krankenversicherungskarten haben nämlich kein Foto. Pass oder Perso wurden nie gefragt. Die Salbe hatte mehr als nur Cortison und war kostenfrei. Aber was ich schlecht finde ist, dass man nicht mal mit einem Teilsatz in der E-Mail das Medikament genannt bekommt, welches man verschrieben bekommt. Ist aber vielleicht Hausarzt spezifisch.

Mein Schwiegervater nimmt einen Blutdrucksenker, einen Lipidsenker, Aspirin 100mg und Omeprazol 20mg. Ich hatte ihm einen drei Monatsvorrat vor vier Monaten bei einem befreundeten Apotheker ohne Rezept beschafft, weil mein Schwiegervater ja nur eine einfache Schengenversicherung hatte. Als der Vorrat langsam hier in NL ausging, hab ich die Hausärztin per E-Mail kontaktiert und um die Verschreibung gebeten und angeboten auch zu einem Untersuchungstermin zu kommen, damit die nicht ggf. erklären müssen warum die ohne den Patienten zu sehen Medikamente verschreiben :D. Die 100er Packung Aspirin hatte ich aus Deutschland für 2,50 € beschafft. Die Medikamente wurden verschrieben (und das Rezept elektronisch zur Apotheke geschickt) und ein Termin in zwei Wochen vereinbart. Wir gingen zur Apotheke und bekamen Medikamente für einen Monat (je 28 Tabletten/Kapseln). Was ich bissl merkwürdig finde ist, dass die die Medikamente umpacken. Also die nehmen wohl ne Großpackung und nehmen dann die entsprechende Menge an Blisterpackungen und tun das in ihre eigene Verpackung und drucken dann den Beipackzettel aus und drücken das einem in die Hand. Das Omeprazol haben die mir für 8 € pro 14er Packung verkauft... In Deutschland hatte ich die 100er Packung für 8 € gekauft. Ich wusste, dass das zu teuer ist, wusste aber nicht, ob wegen dem Informationsaustausch zwischen Apotheke und Hausarzt es dann zu unnötigen Rückfragen kommen würde. Habs dann einfach bezahlt.
Nach zwei Wochen hatten wir den Termin und die Hausärztin fragte halt warum, wieso, weshalb die Medikamente im Iran verschrieben wurden. Und dass man wohl wiederkehrende Vorsorgeuntersuchungen planen wolle. Ich erklärte, dass wir Anfang März wieder weg sind. Sie sagte, dass es dann natürlich keinen Sinn mache :D.
Ich frage nochmal wegen der Medikamente und sie erklärte, dass es eine Dauerverschreibung ist. Man kann einfach immer, wenn die Medikamente zu Ende gehen, diese in der Apotheke abholen. Beim ersten Mal gibt es die Medikamente immer für einen Monat, danach für drei Monate.
Anfang dieser Woche gingen wir zur Apotheke und haben direkt auf das Omeprazol verzichtet. Es wurden Medikamente für zwei Monate gegeben. Warum nicht für drei? Ist halt so. Keine Erklärung.

Meine Frau hatte ja vor 7 Monaten entbunden und ich habe eine Zusatzversicherung mit Physiotherapie abgeschlossen. Physiotherapie kriegt man hier direkt ohne Überweisung oder der Pflicht eine Kostenübernahmeerklärung von der Krankenversicherung einholen zu müssen. WIr wohnen ja praktisch neben einer Physiotherapiepraxis. Also hin, Krankenversicherungsnummer und Krankenversicherer genannt, ja 9 kostenfreie Sitzungen. Meine Frau hat 5 Sitzungen in Anspruch genommen. Wir sind um die Erfahrung der Physiotherapie reicher. Es war imho gut.

Unsere Tochter hatte in der Nacht vom Sonntag um ca. 1 Uhr plötzlich Fieber (+39°C). Zuerst dem Kind 75mg Paracetamol Zäpfchen gegeben und danach 112 angerufen und die Antwort bekommen, ich solle den Hausarzt-Notdienst anrufen. Ich habe sie angerufen und die Situation erklärt. Es war halt das erste Mal, dass unsere Kleine Fieber hatte und die Hausärztin war verständnisvoll. Wir wurden dann zum Rijnstate Krankenhaus in Arnheim überwiesen. Hab dann ein Taxi organisiert und sind hin. Wir haben so 30 Minuten gewartet und unsere Kleine wurde untersucht. Nichts auffälliges, wohl eine Magen-Darm-Infektion o.ä.. Uns wurde gesagt, wir sollten ruhig mehr Paracetamol, weil 75mg zuwenig für das Körpergewicht sei, verabreichen. Taten wir auch und wurden nach Hause geschickt.

Am Montag rief ich die Hausärztin an und bat um einen Termin, um nochmal die Situation abzuklären und bekam einen Termin für 12 Uhr. Ich wurde am Telefon von der Sekretärin um Symptome etc. gefragt. Hatte das anfangs grob erklärt, aber dann fragte sie nach spezifischen Symptomen. Sry, aber warum soll ich der Sekretärin etwas erzählen mit der Gefahr, dass ich am Telefon was falsch mitteile? Aber sowas ist man ja auch in Deutschland gewohnt.

In der Zwischenzeit ging ich zur Apotheke und wollte Paracetamol Zäpfchen beschaffen, weil ich nicht meinem Kind jedes Mal zwei Zäpfchen verpassen wollte. In der Apotheke fragte ich nach 150mg Zäpfchen und die schauten einen an, als würde man aus dem Weltall kommen. Ja gut, die dosieren die Paracetamol-Zäpfchen nicht in den Dosen von 75mg, 150mg, 250mg sondern in 60mg, 120mg etc.. Zeigt die mir die 120mg Zäpfchen und ob ich nicht doch lieber die 60mg will? Ohne Begründung von der “PTA”. Nein, ich will 120mg.

Später bei der Hausärztin wurden 40°C Fieber gemessen. Wieder Überweisung zum Rijnstate Krankenhaus zum Kinderarzt. Ich wusste nicht mehr, wann ich das letzte Mal Paracetamol verabreicht hatte. Ich bat doch, dass ich schnell eine 120mg in ihrem Behandlungsraum verabreichen darf!? Nur wenn es schnell ginge, weil der nächste Patient wartet… Ja, machen wir in 2 Minuten. Gesagt. Getan. Und ab zum Krankenhaus. Diesmal mit dem Bus und 20 Minuten später waren wir im Krankenhaus.

Im Krankenhaus gibt es wohl ältere Personen, die als Freiwillige einem bei der Orientierung im Krankenhaus helfen. Eine tolle Sache. Einer der Freiwilligen sagte, wir müssen vom Haupteingang zur Notaufnahme. Wir sind hin und unsere Tochter wurde aufgenommen. 10 Minuten später kam schon eine Pflegerin und brachte uns zur Notaufnahme für Kinder. Dort kam dann die Assistenzärztin. Was ich bissl nervig finde, ist, dass man praktisch immer die Personen fragen muss, was deren Rolle ist, weil sie nicht direkt sagen, ob sie ein Arzt oder ein Pfleger sind. Jedenfalls wurde alles gefragt, wir sollten noch eine 120mg Paracetamol geben und dann wurde ein Ultraschall vom Bauch verordnet, warum wieso weshalb? Keine kurze Erklärung. Wir sollen die Kleine beruhigen und auf den Ultraschall warten. Dauerte nicht lange und wir gingen zum Ultraschall. Ultraschall wurde durchgeführt, und wir mussten unsere Kleine festhalten und die Ärztin machte den Ultraschall. Ich sehe auf dem Monitor, dass ein Doppler-Ultraschall gemacht wird. Ich frage, gehts ums Herz? Sie antwortete, dass es um ein Blutgefäß ginge. Ich fragte, ob nur “Aorta?” und sie: “Ja”. Und dann wurde uns gesagt, dass es darum ginge um einen Volvulus auszuschließen (ich musste den Begriff jetzt selber nachschlagen, so schlau bin ich nämlich auch nicht). Volvulus konnte ausgeschlossen werden. Zurück zum vorherigen Zimmer. Die Kinderärztin gibt mir ein 6,25 mg Zäpfchen Diclofenac, dass ich unserer Tochter verabreichen soll und erklärt, man brauche eine Urinprobe. Wieso? Weshalb? Keine Erklärung. Aber ok. Es wurde dann so ein Urinaufsammelbeutel auf die Haut geklebt und der Urin so gesammelt. Nach ner dreiviertel Stunde sagte ich, sie hätte uriniert, und die Pflegerin kam und schaute es sich an, und es wurde als ausreichende Menge für die Laboruntersuchung angesehen. Nach einer Stunde, die Information, dass die Probe wohl verunreinigt sei. Die Kinderärztin empfahl die stationäre Einweisung, weil unsere Tochter zu wenig Flüssigkeit in den letzten 24 Stunden aufgenommen hat.. Ein Elternteil kann die Nacht bleiben, aber einer muss nach Hause. Ich besprach das mit meiner Frau und ich sage, dass es besser ist zu bleiben, weil “Vorsicht ist besser als Nachsicht”. Ich sagte meiner Frau aber auch, dass wir jederzeit entscheiden können, die Behandlung abzubrechen. Wir entschieden uns, dass sie die Nacht bleibt.

Meine Frau wurde dann aber unruhig, weil sie kein englisch oder niederländisch spricht und ich sagte, ok weil mich auch das ganze nicht so überzeugt hat. Ich bat um mehr Beratung durch die Ärztin. Wir diskutieren, und ich frage sie, was wenn unsere Tochter ihrer Meinung nicht “genug” trinkt. Sie erklärt dass man wohl dann über die Nase ernähren muss. Meine Frau hat die Gestik direkt begriffen und sagte direkt “Nein”. Ich erklärte , dass wenn sie gesagt hätte, dass sie bspw. die Windeln auf ausreichende Menge Urin checken würde, dann ja wohl keine Dehydrierung vorliegen würde - Ich hätte dann ihrer Aussage mehr vertraut. Sie meinte dann, dass sie den Oberarzt holt.

Der Oberarzt war auskunftsfreudiger. Er sagt es ist medizinisch vertretbar unsere Kleine zu entlassen und dass wir bestimmt schaffen unsere Kleine zum trinken zu bewegen. In der Urinprobe seien jedoch Leukozyten gefunden worden und man könne eine Infektion des Harnwegs nicht ausschließen. Entweder man würde eine Urinprobe mit einem Katheter entnehmen um die Infektion auszuschließen, oder sie solle eine Nacht bleiben um die Nahrungsaufnahme zu beobachten. Eine etwaige Infektion des Harnwegs könnte zu Nierenproblemen oder zu einer Blutvergiftung führen, und müsste mit Antibiotika behandelt werden. Ich fügte hinzu, dass wir auch die Option der Entlassung auf eigenen Wunsch hätten. Zudem, dass es ja nicht sehr logisch sei, weil man ja die Infektion ausschließen müsste, weil dann ja Antibiotika notwendig sei. Meine Frau wollte mehr über den Katheter wissen und der Arzt meinte es würde für 1 bis 2 Minuten unangenehm werden. Ich übersetzte meiner Frau, dass der Arzt sagt es würde 1 bis 2 Minuten unangenehm sein und ich denke es wird schmerzhaft werden… Warum sonst würden die Ärzte versuchen den Katheter zu vermeiden?

Also willigten wir für den Katheter ein. Meine Frau verließ den Raum, weil sie solche Sachen nicht aushalten kann. Ich bin der, der immer diese unangenehmen Sachen begleiten muss. Eine Pflegerin hielt die Kleine fest an den Beinen. Ich hielt meine Kleine an den Armen und versuchte sie etwas zu beruhigen und ich sah, wie die Ärztin eine gefühlte Ewigkeit versucht, wieder und wieder den Katheter zu setzen. Meine Kleine schrie so sehr, dass sie heute noch heiser ist. Nach glaub ich 2-3 Minuten rumgestochere mit dem Katheter sage ich, dass das jetzt der letzte Versuch ist, und wenn es nicht klappt, dann ist es vorbei. Es glückt, und nach einer halben Stunde ist das Ergebnis negativ. Der Oberarzt sagte, wir sollen ihr noch 2 Tage vier mal täglich 120mg Paracetamol und 6,25mg Diclofenac verabreichen. Ich fragte ob das nicht zu hoch sei, und er meinte, es gäbe noch Luft nach oben, man würde aber auf den Beipackzetteln niedrigere Dosen schreiben, damit die Eltern nicht zu viel geben. Ich bat um die Verschreibung der Diclofenac Zäpfchen.

Unsere Kleine konnte nach 5 Stunden Klinikaufenthalt entlassen werden. Am Haupteingang gibt es eine Apotheke. Man hatte von den verschriebenen 15 Diclofenac Zäpfchen nur noch 5. Ok. Zum Überbrücken bis die Hausapotheke auf hat, sollte es ja reichen…

Am nächsten Tag ging ich zur Apotheke, und mir wurde gesagt, dass 6,25 mg Diclofenac Zäpfchen nicht vorrätig seien und wohl auch nicht lieferbar!!! Man könnte mir 12,5 mg Diclofenac Zäpfchen geben, und ich müsste sie in der Mitte teilen. Oder ich gehe zurück zu der Apotheke im Krankenhaus und frage die. Ich lehnte dankend ab. Ich rief dann die Apotheke am Bahnhof in Emmerich an und fragte, ob sie 6,25mg Diclofenac Zäpfchen hätten. Diese Dosis gibt es laut der Apothekerin nicht in Deutschland, da die Zäpfchen wohl bei 25 mg anfangen und schon rezeptpflichtig wären. Tja. Ich beriet mich mit meiner Frau und entschieden uns, die Diclofenac einfach so lange anzuwenden wie wir Zäpfchen hätten.

Jedenfalls: Unsere Tochter ist gesund und trinkt wieder richtig viel Milch :).

Fazit:

Die Ärzte sind schon nett und soweit ersichtlich auch kompetent. Aber Informationen werden nur bei konkreter Nachfrage gegeben. Man hat schon das Gefühl, dass es ein systemisches Ungleichgewicht gibt.
Das Senden von Gesundheitsdaten per E-Mail… wahrscheinlich sehen die Niederländer das weniger kritisch als wir Deutsche. Aber es verringert natürlich den Aufwand für beide Seiten.

Den zentral verwalteten Impfpass finde ich sinnvoll. Auch dass man direkt zum Physiotherapeut gehen kann, macht Sinn.

Das Hausarzt-System fühlt sich für mich unnatürlich an. Auch die geringere Ärztedichte spürt man dadurch sofort, weil man sich mittel- bis langfristig auf einen Arzt festlegen muss, und ein Wechsel eine gefühlt höhere Hemmschwelle hat und auch die Hausärzte wohl nur Personen in ihre Patientenregister aufnehmen die frisch in die Gemeinde gezogen sind. Problematisch ist auch, dass die Untersuchungszeit offensichtlich streng kontingentiert ist. Ein deutscher Hausarzt kann sich die Zeit nehmen und dich befragen und untersuchen. Der niederländische Hausarzt hat 10 Minuten für dich. Ist die Zeit vorbei? Tja, Pech gehabt, mach einen neuen Termin.

Der Umstand, dass Fachärzte wie bspw. Kinderärzte in den Krankenhäusern konzentriert sind, hat natürlich den Vorteil, dass fächerübergreifend zusammengearbeitet werden kann und fachspezifisch auftretende Fragen schneller geklärt werden können. Laboruntersuchunge? Die werden praktisch unverzüglich durchgeführt. Aber der Nachteil ist auch, dass man viel schneller in eine stationäre Behandlung rutschen kann.

Unsere Hausapotheke fand ich nicht überzeugend. Alle Mitarbeiterinnen unmotiviert, gelangweilt und erklärten nix. Es gibt auch genug negative Rezensionen auf google maps für diese Apotheke. In Deutschland würde ich einfach in eine andere Apotheke gehen. Aber das geht ja in den Niederlanden nicht, weil die Apotheke ja schon dein Rezept von deinem Hausarzt zugesendet bekommen hat. Mit zunehmendem Alter denke ich mehr und mehr, dass die Beratung durch einen Apotheker bzw. PTA wichtig ist. Bei der Apotheke am Krankenhaus gab es den Service, den ich von einer deutschen Apotheke erwarten würde. Da sagte mir die PTA, dass sie die Dosis nochmal mit der Apothekerin abklären möchte und ich dachte mir nur: “Klasse! Die letzte Überprüfungsinstanz bei der Arzneimittelvergabe kennt ihre Pflicht!”

Die GGD ist schon ein interessanter Ansatz und wir haben auch unser Kind dort einmal wiegen und messen lassen. Ich habe gemischte Gefühle bezüglich der Trennung von Krankheitsbehandlung und Krankheitsvorsorge.

Aber: Ich bevorzuge das deutsche Gesundheitssystem auch wenn ich für Medikamente zuzahlen muss.

heinrich
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von heinrich » 07.03.2025, 10:53

prima Aras, dass es eurer Tochter wieder besser geht.

Jetzt scheint es ja noch vorrangig darum zu gehen, was die TK zum Mitgliedschaftsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sagt.
Da dürftest du , weil du noch nichts davon geschrieben hast, noch keine Antwort zu erhalten haben.

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 07.03.2025, 12:46

Danke :).

Der deutsche KV-Verwaltungsvorgang ist noch nicht angestoßen.

Wir haben uns heute von Arnheim abgemeldet

Nun muss ich meine Schwiegereltern erstmal in Krefeld registrieren und die Behörde muss zumindest einen Nachweis geben, dass wir die nötigen Angaben gemacht haben, § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU.

Die niederländische Krankenversicherung hab ich in ihrem Namen gekündigt und die E-104 Formulare angefordert.

Danach gehts zur TK und stelle in ihrem Namen die Anträge.

Aras
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Re: GKV und KVdR für Ausländer

Beitrag von Aras » 11.03.2025, 23:55

Am Freitag, dem 7. März, haben wir uns in Arnheim abgemeldet. Hab dabei direkt für uns fünf Abmeldebestätigungen geholt. Kostenpunkt waren 12,20 € pro Stück, also 61 € da versenkt :roll: . Aber dachte mir, dass es besser ist die Urkunde zu haben, als ggf. für einen Nachweis wieder hin zu müssen. Zudem: Die deutschen Behörden und sonstige öffentlichen Stellen können ja nicht auf die BRP-Daten zugreifen.

Ich habe auch am Freitag die niederländische KV meiner Schwiegereltern bei Zilveren Kruis zum 31.03.2025 gekündigt und das Formular e-104 angefordert. Es soll wohl in einer Woche abrufbar sein.

Am Sonntag schon kam die E-Mail, dass die Zilveren Kruis über unsere Abmeldung informiert wurde und wir bis Anfang Mai klären sollen, wo wir in den Niederlanden leben...

Gestern wollte ich schon die meisten Verwaltungsvorgänge anstoßen aber da kam mir ne Magen-Darm-Verstimmung dazwischen (hätte die Milch im Kühlschrank nicht trinken sollen...). Hab am Vormittag meine Frau, Kind und mich bei der Stadt angemeldet. Nicht-Deutsche und Nicht-Unionsbürger müssen sich bei uns über das Amt für Migration anmelden. Ich wollte ihre Anmeldung eigentlich am Nachmittag erledigen, aber da war ich schon fleißig am Loperamid einschmeißen.

Heute früh habe ich die Unterlagen fertig gemacht und bin mit meinen Schwiegereltern zur Amt für Migration gegangen. Wir haben sie aber nur melderechtlich anmelden können. Ich hab später per E-Mail die Aufenthaltsanzeigen mit weiteren Unterlagen dem Amt zugeschickt mit der Bitte ob man zeitnah eine Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU erteilen könne, mit dem Hinweis, dass es ggf. für die GKV wichtig wäre.

Später war ich mit meinen Schwiegereltern bei der TK. Ich hab den Sachbearbeiter glaub ich mit meinen Ausführungen erschlagen :D. Meine Schwiegermutter hat einen Antrag auf Aufnahme in die Freiwilligenversicherung gestellt und mein Schwiegervater auf Familienversicherung. Ich hab bei dem Antrag unter dem Titel ("Antrag auf Aufnahme...") auch noch "ggf. Auffangversicherung o.ä." geschrieben, sodass der Antrag nicht eingeschränkt ist auf eine Freiwillige Versicherung sondern auch andere rechtliche Grundlagen geprüft werden sollten.

Als Versicherungsnachweis habe ich die Versicherungspolice von der Zilveren Kruis und Kopien der Versichertenkarte (mit der EHIC auf der Rückseite) gegeben. Ich hab mir eine Vollmacht von meiner Schwiegermutter erteilen lassen. Und auch gleich eine SEPA-Lastschrift-Ermächtigung erteilt, damit ich nicht das noch später wieder erteilen muss. Auch Kopien der Abmeldungsbescheinigung aus den Niederlanden und die Anmeldebescheinigung aus Krefeld wurden dem Antrag beigefügt.

Ich gehe davon aus, dass die TK Rückfragen haben wird und auf die Bescheinigung von der Ausländerbehörde und E-104 bestehen wird. Aber vielleicht geht es auch einfach durch?

Bin mal gespannt wie schnell die erste Antwort eintrifft.

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