Re: GKV und KVdR für Ausländer
Verfasst: 16.01.2025, 15:56
Keine Ahnung ob das was ich schreibe überhaupt jemanden interessiert. Vielleicht ist es ja trotzdem interessant für den ein oder anderen. Oder wegen seiner Länge ultra öde. Ich hab versucht es relativ chronologisch zu halten.
Ich hatte so am 10. Dezember zuerst bei niederländischen Krankenkasse Zilveren Kruis eine Basisversicherung ohne zusätzliche Leistungen für meine Schwiegereltern beantragt. Leider ging es da nicht weiter weil wir nicht bei der Gemeinde angemeldet waren. Wenn man innerhalb von 4 Wochen sich bei der Gemeinde anmeldet ginge es weiter. Die Registrierung bei der Gemeinde erfolgte am 17. Dezember. Dann wollte die Silveren Kruis die Aufenthaltserlaubnisse für die Schwiegereltern. Das konnte ich nicht vorweisen. Also war hier alles auf Halt.
So gegen den 20. Dezember hab ich die S1 Bescheinigungen erhalten. Nach kurzer Recherche hab ich herausgefunden, dass die CZ die einzige Krankenkasse ist die in den Niederlanden die S1 Bescheinigungen akzeptiert. Hab dann die CZ Vertragspolice für meine Kernfamilie unter Vorlage der S1 Bescheinigungen beantragt.
So um den 23. Dezember hab ich mir Zugang zu Beck Online und dem Modul "Ausländer- und Migrationsrecht PREMIUM" beschafft. Habe dann in der Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz EU folgendes gefunden:
Problem ist, dass die niederländische Basisversicherung keine Leistungen zur Rehabilitation und zahnärztlicher Behandlung enthält. Diese werden durch Zusatzversicherungen abgedeckt.
Vielleicht bin ich hier zu pedantisch und die Basisversicherung reicht aus für die Unionsfreizügigkeit. Aber ich hab kein Bock wegen gefühlt 40€ pro Person und Monat für Zusatzversicherung das zu riskieren. Der ganze Spaß mit dem mehr als dreimonatigem Aufenthalt kostet mich nen niedrigen fünfstelligen Betrag. Da machen diese Beträge den Braten auch nicht fett.
Nebenbei bemerkt:Man kann in den Niederlanden seine Krankenkasse nur zum Jahreswechsel ändern.
Am 30. Dezember hab ich bei der CZ angerufen und die Versicherungsleistung erhöht um Physiotherapie und Zahnbehandlung etc. zu erfassen. Aber leider war nur ich bei der Gemeinde registriert. Meine Frau und meine Tochter noch nicht... Dachte zumindest würde ich versichert, hörte dann aber nichts mehr.
Am gleichen Tag hab ich für meine Schwiegereltern versucht bei der CZ eine Basisversicherung abzuschließen. Am 7. Januar erhielt ich wieder die Info, dass man Aufenthaltserlaubnisse bräuchte.
Also war wieder alles auf Halt...
Also was war mit dem Aufenthalt?
Am 22. Dezember haben meine Schwiegereltern die Anträge zur Erteilung der niederländischen Aufenthaltskarten per Post an den IND (Niederländischer Immigrations und Naturalisations Dienst) eingesendet, und diese Anträge kamen am 24 Dezember beim IND an. Gescannt wurden die Anträge am 8 bzw. 9. Januar. Bereits am 10. Januar habe ich Termine beim IND in Zwolle organisiert um ihre biometrische Daten erfassen und Klebeetiketten für ihre Reisepässe einkleben zu lassen, damit ihr Status dokumentiert wird.
Am Abend des 10. Januar habe ich die Pässe und die Klebeetikette eingescannt und der CZ geschickt.
Am 14. Januar hab ich bei der CZ Telefonnummer für Versicherungspolicen angerufen. Erstmal wegen der Vertragspolicen für mich, weil ich nichts mehr gehört hatte. Zufällig erfuhr ich dass meine Frau nunmehr auch bei der Gemeinde geführt wird. Habe dann vereinbart, dass wir beide schonmal versichert werden und ich anrufe sobald unsere Tochter auch im BRP/mijn overheit sichtbar ist. Ich konnte heute, dem 16. Januar, meine Tochter als registriert einsehen und hab direkt CZ angerufen und sie auch in die Vertragspolice übernehmen lassen.
Nach dem ersten Telefonat am 14. Januar rief ich bei der normalen CZ Telefonnummer an um den Stand der Versicherung meiner Schwiegereltern herauszufinden. Hab dann 40 Minuten mit drei verschiedenen CZ Versicherungsmenschen gesprochen. Alle drei Sachbearbeiter sagten die Versicherung ginge nicht da das Klebeetikett sei nicht ausreichend.
Man muss aber wissen, dass die Klebeetikette sogar Arbeitserlaubnisse enthalten. Sinngemäß steht dort, dass eine Erlaubnis zum Arbeiten nicht notwendig ist. Offen gesagt fand ich die Haltung von CZ widersprüchlich, denn wenn jemand arbeiten darf, dann sollte auch eine gesetzliche Versicherung möglich sein. Vielleicht finden andere die Verbindung zwischen Recht zu Arbeiten und Krankenversichern nicht logisch, aber für mich schon. Denn wenn jemand in den Niederlanden nicht-selbstständig arbeitet, dann müsste der Arbeitgeber die Pflegeversicherungsbeiträge (Wlz) zahlen. Wer in der Wlz versicherungspflichtig ist, ist auch krankenversicherungspflichtig. Naja, hab dann weiterhin auf die Statusfeststellung der SVB gesetzt.
Am 15. Januar erhielt ich eine E-Mail von Zilveren Kruis an meine Schwiegermutter. Sinngemäß: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind versichert. Ich war verwirrt. Also als erstes ins mijn overheit Portal mit dem digid account meiner Schwiegermutter eingeloggt, und das BRP Register gecheckt. Und siehe da: unter Nationalität steht dort dass meine Schwiegermutter Familienangehörige eines Unionsbürgers ist. Das gleiche beim Schwiegervater.
Heute hab ich bei CZ angerufen und entsprechend die Kündigung/Widerruf der Versicherung erklärt bzw. per E-Mail eingereicht. Bei Zilveren Kruis hab ich noch grundsätzliche Zahn- und Physiotherapie Zusatzversicherungen jetzt geordert.
Zumindest ist die Krankenversicherung in NL geregelt.
Ich hatte so am 10. Dezember zuerst bei niederländischen Krankenkasse Zilveren Kruis eine Basisversicherung ohne zusätzliche Leistungen für meine Schwiegereltern beantragt. Leider ging es da nicht weiter weil wir nicht bei der Gemeinde angemeldet waren. Wenn man innerhalb von 4 Wochen sich bei der Gemeinde anmeldet ginge es weiter. Die Registrierung bei der Gemeinde erfolgte am 17. Dezember. Dann wollte die Silveren Kruis die Aufenthaltserlaubnisse für die Schwiegereltern. Das konnte ich nicht vorweisen. Also war hier alles auf Halt.
So gegen den 20. Dezember hab ich die S1 Bescheinigungen erhalten. Nach kurzer Recherche hab ich herausgefunden, dass die CZ die einzige Krankenkasse ist die in den Niederlanden die S1 Bescheinigungen akzeptiert. Hab dann die CZ Vertragspolice für meine Kernfamilie unter Vorlage der S1 Bescheinigungen beantragt.
So um den 23. Dezember hab ich mir Zugang zu Beck Online und dem Modul "Ausländer- und Migrationsrecht PREMIUM" beschafft. Habe dann in der Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz EU folgendes gefunden:
Dieser Versicherungsumfang muss auch für den Unionsbürger gesichert sein.4.1.1Ausreichender KrankenversicherungsschutzDer notwendige, unionsrechtlich vorausgesetzte Krankenversicherungsschutz muss für alle in § 4 genannten Personen bestehen. Er ist als ausreichend anzusehen, wenn er im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen umfasst:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen,
- Versorgung mit Arznei-,
Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Krankenhausbehandlung,
- medizinische Leistungen zur Rehabilitation und
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Problem ist, dass die niederländische Basisversicherung keine Leistungen zur Rehabilitation und zahnärztlicher Behandlung enthält. Diese werden durch Zusatzversicherungen abgedeckt.
Vielleicht bin ich hier zu pedantisch und die Basisversicherung reicht aus für die Unionsfreizügigkeit. Aber ich hab kein Bock wegen gefühlt 40€ pro Person und Monat für Zusatzversicherung das zu riskieren. Der ganze Spaß mit dem mehr als dreimonatigem Aufenthalt kostet mich nen niedrigen fünfstelligen Betrag. Da machen diese Beträge den Braten auch nicht fett.
Nebenbei bemerkt:Man kann in den Niederlanden seine Krankenkasse nur zum Jahreswechsel ändern.
Am 30. Dezember hab ich bei der CZ angerufen und die Versicherungsleistung erhöht um Physiotherapie und Zahnbehandlung etc. zu erfassen. Aber leider war nur ich bei der Gemeinde registriert. Meine Frau und meine Tochter noch nicht... Dachte zumindest würde ich versichert, hörte dann aber nichts mehr.
Am gleichen Tag hab ich für meine Schwiegereltern versucht bei der CZ eine Basisversicherung abzuschließen. Am 7. Januar erhielt ich wieder die Info, dass man Aufenthaltserlaubnisse bräuchte.
Also war wieder alles auf Halt...
Also was war mit dem Aufenthalt?
Am 22. Dezember haben meine Schwiegereltern die Anträge zur Erteilung der niederländischen Aufenthaltskarten per Post an den IND (Niederländischer Immigrations und Naturalisations Dienst) eingesendet, und diese Anträge kamen am 24 Dezember beim IND an. Gescannt wurden die Anträge am 8 bzw. 9. Januar. Bereits am 10. Januar habe ich Termine beim IND in Zwolle organisiert um ihre biometrische Daten erfassen und Klebeetiketten für ihre Reisepässe einkleben zu lassen, damit ihr Status dokumentiert wird.
Am Abend des 10. Januar habe ich die Pässe und die Klebeetikette eingescannt und der CZ geschickt.
Am 14. Januar hab ich bei der CZ Telefonnummer für Versicherungspolicen angerufen. Erstmal wegen der Vertragspolicen für mich, weil ich nichts mehr gehört hatte. Zufällig erfuhr ich dass meine Frau nunmehr auch bei der Gemeinde geführt wird. Habe dann vereinbart, dass wir beide schonmal versichert werden und ich anrufe sobald unsere Tochter auch im BRP/mijn overheit sichtbar ist. Ich konnte heute, dem 16. Januar, meine Tochter als registriert einsehen und hab direkt CZ angerufen und sie auch in die Vertragspolice übernehmen lassen.
Nach dem ersten Telefonat am 14. Januar rief ich bei der normalen CZ Telefonnummer an um den Stand der Versicherung meiner Schwiegereltern herauszufinden. Hab dann 40 Minuten mit drei verschiedenen CZ Versicherungsmenschen gesprochen. Alle drei Sachbearbeiter sagten die Versicherung ginge nicht da das Klebeetikett sei nicht ausreichend.
Man muss aber wissen, dass die Klebeetikette sogar Arbeitserlaubnisse enthalten. Sinngemäß steht dort, dass eine Erlaubnis zum Arbeiten nicht notwendig ist. Offen gesagt fand ich die Haltung von CZ widersprüchlich, denn wenn jemand arbeiten darf, dann sollte auch eine gesetzliche Versicherung möglich sein. Vielleicht finden andere die Verbindung zwischen Recht zu Arbeiten und Krankenversichern nicht logisch, aber für mich schon. Denn wenn jemand in den Niederlanden nicht-selbstständig arbeitet, dann müsste der Arbeitgeber die Pflegeversicherungsbeiträge (Wlz) zahlen. Wer in der Wlz versicherungspflichtig ist, ist auch krankenversicherungspflichtig. Naja, hab dann weiterhin auf die Statusfeststellung der SVB gesetzt.
Am 15. Januar erhielt ich eine E-Mail von Zilveren Kruis an meine Schwiegermutter. Sinngemäß: Herzlichen Glückwunsch, Sie sind versichert. Ich war verwirrt. Also als erstes ins mijn overheit Portal mit dem digid account meiner Schwiegermutter eingeloggt, und das BRP Register gecheckt. Und siehe da: unter Nationalität steht dort dass meine Schwiegermutter Familienangehörige eines Unionsbürgers ist. Das gleiche beim Schwiegervater.
Heute hab ich bei CZ angerufen und entsprechend die Kündigung/Widerruf der Versicherung erklärt bzw. per E-Mail eingereicht. Bei Zilveren Kruis hab ich noch grundsätzliche Zahn- und Physiotherapie Zusatzversicherungen jetzt geordert.
Zumindest ist die Krankenversicherung in NL geregelt.