Re: Krankengeld ablehnung
Verfasst: 17.12.2024, 10:51
Ich denke , das es als richtiger Bescheid zu bewerten ist.
Ablehnung des Krankengeldes für die Arbeitsunfähigkeit ab xxx
Der Krankengeldanspruch ist gemäß § 48 fünftes Sozialgesetzbuch innerhalb eines Drei Jahres Zeitraumes auf längstens 78 Wochen (546 Tage) begrenzt. Bei dieser Berechnung werden Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung berücksichtigt. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn der Arbeitsunfähigkeit ein im ursächlichen Sinne einheitliches Krankheitsgeschehen zugrunde liegt. Das ist der Fall, solange der regelwidrige Körper - und Geisteszustand weiter besteht und - fortlaufend oder mit Unterbrechungen - zu Arbeitsunfähigkeit bedingenden Krankheitserscheinungen (Krankheitsbeschwerden) führt. Art und Ausprägungsgrad der Krankheitserscheinungen können unterschiedlich sein. Entscheidend ist, dass sie auf dasselbe, medizinisch nicht ausgeheilte Grundleiden zurückzuführen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.1998 - BSG B 1 KR 2/97R).
Sie haben Ihren Höchstanspruch bereits ausgeschöpft, daher besteht für ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld.
Bitte lassen Sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit überprüfen.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte die angefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die Bestandteil dieses Bescheides ist.
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats...
Somit wohl ein richtiger Bescheid, welcher vom 10.12.24 ist.
Ich habe die IKK Ende November angeschrieben und nach einem Antrag auf Krankgeld gefragt. Einen Tag später haben sie meine Hausärztin angeschrieben "Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeiten...", zur Prüfung des Anspruchs des Versicherten auf Krankengeld Zahlung ist die Prüfung des Zusammenhangs der Arbeitsunfähigkeit vom xxx mit der vorherigen Erkrankung bedeutsam. Hierfür benötigen wir ihre Einschätzung. Im Sinne des Versicherten bitten wir das angehängte Muster 53 mit ihren Angaben schnellstmöglich zurück zu senden damit wir über den Anspruch auf Krankgeld Zahlung entscheiden können.
Am 12.12.24 hat meine Ärztin es ausgefüllt, andere Krankheit, kein Zusammenhang und danach dreimal nein angekreuzt. Komisch ist, das die Krankenkasse am 10.12.24 eine Ablehnung entschieden hat obwohl das Muster 53 von meiner Hausärztin noch gar nicht vorlag.
Aber anrufen und dort nachfragen werde ich nicht mehr. Die Mitarbeiterin hat mich genug zusammen gefaltet aufgrund Diagnose R53, dafür bekomme ich nun die Quittung , das werde ich jetzt ausbaden müssen. Nun ist eh erstmal Weihnachtsfeier und dann kommt das nächste Jahr. Aber die Situation ist sehr unbefriedigend und belastend.
Ablehnung des Krankengeldes für die Arbeitsunfähigkeit ab xxx
Der Krankengeldanspruch ist gemäß § 48 fünftes Sozialgesetzbuch innerhalb eines Drei Jahres Zeitraumes auf längstens 78 Wochen (546 Tage) begrenzt. Bei dieser Berechnung werden Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankung berücksichtigt. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, führt dies nicht zu einer Verlängerung der Leistungsdauer.
Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn der Arbeitsunfähigkeit ein im ursächlichen Sinne einheitliches Krankheitsgeschehen zugrunde liegt. Das ist der Fall, solange der regelwidrige Körper - und Geisteszustand weiter besteht und - fortlaufend oder mit Unterbrechungen - zu Arbeitsunfähigkeit bedingenden Krankheitserscheinungen (Krankheitsbeschwerden) führt. Art und Ausprägungsgrad der Krankheitserscheinungen können unterschiedlich sein. Entscheidend ist, dass sie auf dasselbe, medizinisch nicht ausgeheilte Grundleiden zurückzuführen sind (Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.09.1998 - BSG B 1 KR 2/97R).
Sie haben Ihren Höchstanspruch bereits ausgeschöpft, daher besteht für ihre aktuelle Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld.
Bitte lassen Sie ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit überprüfen.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte die angefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die Bestandteil dieses Bescheides ist.
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist binnen eines Monats...
Somit wohl ein richtiger Bescheid, welcher vom 10.12.24 ist.
Ich habe die IKK Ende November angeschrieben und nach einem Antrag auf Krankgeld gefragt. Einen Tag später haben sie meine Hausärztin angeschrieben "Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeiten...", zur Prüfung des Anspruchs des Versicherten auf Krankengeld Zahlung ist die Prüfung des Zusammenhangs der Arbeitsunfähigkeit vom xxx mit der vorherigen Erkrankung bedeutsam. Hierfür benötigen wir ihre Einschätzung. Im Sinne des Versicherten bitten wir das angehängte Muster 53 mit ihren Angaben schnellstmöglich zurück zu senden damit wir über den Anspruch auf Krankgeld Zahlung entscheiden können.
Am 12.12.24 hat meine Ärztin es ausgefüllt, andere Krankheit, kein Zusammenhang und danach dreimal nein angekreuzt. Komisch ist, das die Krankenkasse am 10.12.24 eine Ablehnung entschieden hat obwohl das Muster 53 von meiner Hausärztin noch gar nicht vorlag.
Aber anrufen und dort nachfragen werde ich nicht mehr. Die Mitarbeiterin hat mich genug zusammen gefaltet aufgrund Diagnose R53, dafür bekomme ich nun die Quittung , das werde ich jetzt ausbaden müssen. Nun ist eh erstmal Weihnachtsfeier und dann kommt das nächste Jahr. Aber die Situation ist sehr unbefriedigend und belastend.