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Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid

Verfasst: 28.04.2025, 15:28
von heinrich
......letzte Antwort.....für GKVfan


Da sehe ich in Fälle des Sozialrechtes (wozu das Krankenversicherungrecht gehört)
das Sozialgerichtsgesetz (SGG) als korrekt an.

Dort den § 66 SGG.

Das war heute meine l e t z t e Hilfestellung, GKVfan, die ich für dich gemacht habe.

Ich möchte immer gerne wissen, mit wem ich es zu tun habe, wenn jemand so ständig nachfragt wie Du.
Danach habe ich in den letzten 12 Monate das eine oder andere Mal nach gefragt.

Du willst immer alles ganz genau wissen (das ist ja nicht schlimm).
Dann willst Du auch immer noch wissen, wo was steht (auch nicht schlimm).

Die Recherchen dazu sind mitunter zeitaufwending oder gar sehr zeitaufwendig.
Es kann sein, dass eine sehr kurze, hier von mir geschrieben Antwort, 1 bis 2 Stunden der Recherche gedauert hat.
Dann muss man , du fragst ja immer wieder nach und nach, es auch noch so formulieren, dass du es verstehst (Stichwort Blockfristen... das hat Stunden gedauert). Es kostet sehr viel Zeit, komplexe Dinge , einfach zu beschreiben.

Was kommt von dir. Nix kommt von Dir. Ich tausche mich gerne mit Menschen aus.
Austauschen bedeutet, dass man auch mal was erhält. z.B. einen Tipp oder einen Ratschlag.
Man hilft sich hat gegenseitig weiter (Geld meine ich hier nicht).

Jeder Mensch hat gewisse Qualitäten. Ich hatte dich mal nach deinem Qualitäten gefragt.
Dazu kam keine Antwort. Du ignorierst solche Fragen ja immer sehr schön.

Ich würde jetzt gerne, dann überlege ich mir evt nochmals, w i s s e n , was du für ein T y p bist.
Was sind deine Qualitäten.
Du bist nämlich der einzige, der hier ständig nachfragt. Ansonsten sind es immer Personen , die für sich nachfragen.


Ich weiß auch nicht , ob du ein "fan" der GKV bist. Das eine oder andere Mal, wolltest Du dich über die Mitarbeiter der GKV (aber so richtig) beschweren. Weißt Du , was es bedeutet, wenn man sich über jemanden, der sich Tag für Tag den ..... aufreißt, beschwert.
Der Vorgesetzte kommt in der Regel zu einem und einem...und dann gibst einen auf,n Sack. Dann kann es ein, dass dieser Mitarbeiter daran erkrankt. Und noch jemand weniger ist zur Abarbeitung im Büro. So machen das die meisten Vorgesetzen, weil sie wiederrum Angst vor ihrem Vorgesetzen habe. Ich habe meine Mitarbeiter immer in Schutz genommen.

Da habe ich Dich mal abgehalten eine Beschwerde gegen einen Mitarbeiter einzureichen. Ich habe Dir erklärt, dass hier nicht dein Nachbar dir die Antworten gibt, sondern Krankenkassenmitarbeiter (oder ehemalige KK-Mitarbeiter schreiben).
Da hast Du dann auch eingesehen, aber wahrscheinlich um hier weiter qualifizierte Antworten zu bekommen.

Du brauchst hier nicht deinen Namen oder Wohnort zu nennen. Du musst auch mal wieder nicht antworten.
Die anderen hier können dir gerne weiter antworten. Ich bin aber r a u s.

Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid

Verfasst: 28.04.2025, 17:27
von Aras
§ 66 Abs. 2 SGG.

Re: GKV verweigert Widerspruchsbescheid

Verfasst: 29.04.2025, 11:00
von GKVfan
heinrich hat geschrieben:
28.04.2025, 15:28
Was kommt von dir. Nix kommt von Dir.
Hallo lieber Heinrich,

das tut mir leid, dass ich dir soviel Arbeit gemacht habe, dafür möchte ich mich entschuldigen.

Es ist halt so. Wenn man Hilfesuchenden Verhaltentipps geben möchte, dann sollte das auf einem guten Fundament stehen,
deshalb versuche ich alles möglichst mittels der gesetzlichen Vorgaben auch nachvollziehen zu können, um es erstmal selbst
zu verstehen. Manchmal antworten in Foren auch Menschen, die nur ein gefährliches Halbwissen haben (ich meine nicht dieses Forum),
da ist es immens wichtig die Aussage erstmal zu prüfen und nicht alles gleich zu glauben.

Ansonsten verstehe ich jetzt nicht ganz was denn von mir "kommen" soll.
Ich dachte das Forum ist dazu da solche Fragen zu diskutieren und ich denke jeder der das liest kann dann auch eine Menge dazulernen,
denn das was ich hier vorbringe kommt, wie man sieht, nicht selten vor, alleine das Thema Einstellung von Krankengeld teils ohne
Grund und Vorwarnung.

Ansonsten habe ich mich auch niemals über irgendeinen Mitarbeiter einer GEK beschwert.
Mir ist durchaus bewusst, dass auch diese Mitarbeiter letztlich unter hohe Druck stehen und ich habe nicht das Bedürfnis diesen zu schaden.

Ich danke dir für deine bisherige Hilfe.