Da irgend jemand einwenig, wie soll ich sagen, schusselig war oder ist, ist er zwischen der Vollendung des 23 Lenbensjahres und den erneuten Anspruch auf Familienversicherung nicht krankenversichert.
Wie du schon so schön geschrieben hast, sollte er sich mal Richtung Gst. seiner Krankenkasse bewegen, sonst bewegen Ihm demnächst Schulden, als Beitragsschuldner.
Und das könnte heißen, ein netter kleines Mahn- und Vollstrecjungsverfahren.

Aber wir alten ......, sind ja ........ und können der Jugend nur Ihren Lauf lassen.
Gruß
cicero