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Verfasst: 07.10.2010, 14:46
von Krankenkassenfee
Hallo,
mal schuan, was dabei wirklich herauskommt.
Aber nun gar keinen Sinn macht es hier nur an den Beiträgen rumzukritisieren, aber selbst nichts hilfreiches beisteuern zu können.
Mehr als Tipps kann keiner geben, weil wir nie die den ganzen Sachverhalt kennen.
Ich denke aber, dass viele Fragesteller hier Tipps bekommen haben. Und von wem ist eigentlich schnuppe.
LG, Fee
Verfasst: 07.10.2010, 16:45
von Czauderna
Hallo,
ja wäre wünschenswert, eine unabhängige Patientberatung - nur woher sollen den die zukünftigen Berater ihr Wissen beziehen ??
Nur aus dem Gesetz, also nur der Theorie ?? - nein, sie müssen auch Ahnung von der Praxis haben, sonst können sie nicht beraten - womit wir bei der Frage wären, wie komme ich an Praxiswissen - Machts Sinn - das kannst du mit Sicherheit beantworten ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.10.2010, 19:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2010, 19:59
von Czauderna
Hallo,
na dann, wenn es soweit ist, bewirb dich - den letzten Teil deiner Anforderungen- (allzuviel Praxiswissen kann auch hinderlich sein), den
erfüllst du mit Sicherheit - denn allzuviel Praxiswissen, das kannst Du wirklich nicht vorweisen, also top geeignet für den Posten eines Patientenberaters.
Ach ja, keiner der hier tätigen Kassenmitarbeiter hat jemals behauptet "Ich bin die Krankenkasse".
Und noch etwas - nur so als Beispiel um deine Meinung etwas zu widerlegen.
Ich habe heute einem Versicherten bei dem Verfassen eines Widerspruchsschreibens wegen Beendigung der AU. geholfen - natürlich nicht gegen meinen Arbeitgeber, das geht ja dann doch etwas zu weit.
Nein, da musst du mich nicht für loben - das habe ich nur gemacht, weil ich bei der Fallschilderung sofort an Dich und deine Meinung gedacht habe - da wollte ich das unbedingt tun und dann habe ich an Marcel75 gedacht, da musste ich es einfach tun.
Gruss
Czauderna
Re: Absprachen „im Hinterstübchen“!
Verfasst: 07.10.2010, 23:46
von Pannemann0815
Machts Sinn hat geschrieben:Als neues Mitglied dieser Foren-Gemeinde bitte ich um nähere Informationen darüber, was hier „im Hinterstübchen“ gelaufen ist und zu welchem Ergebnis dies führte.
§ 36 SGB X regelt nämlich: Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren.
Daran sind auch die Krankenkassen gebunden. Wenn diese Verletzungen formalen Rechts jenseits der Bildfläche kaschiert werden, dürfte dies von allgemeinem Interesse sein.
Gruß!
Machts Sinn
Nur um die rechtliche Sache mal aufzuklären:
Natürlich sollte die Behörde ihren Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen. Aber wenn nicht ist ja auch nicht schlimm, ist nur gut für den Versicherten. In diesem Fall verlängert sich die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln auf ein Jahr => § 66 SGG
Von daher kann ich die Meinung nicht verstehen wieso Du hier von "Verletzung formalen Rechts" sprichst.
Verfasst: 08.10.2010, 00:39
von leser
...weil er davon ausgeht, dass die Kassen mit Absicht den Rechtsbehelf unterschlagen, um Versicherte nicht auf die Idee eines Widerspruchs zu bringen. Was er nicht weiß - da er Kassenmitarbeitern grundsätzlich nicht zuhört - ist, dass Kassen den Rechtsbehelf gerade dann verwenden, um möglichst zügig Rechtskraft für den Verwaltungsakt* zu erlangen. Aber das sagen wir ihm jetzt nicht. Also psst...
(*abhängig von der Art des Verwaltungshandelns)
Verfasst: 08.10.2010, 09:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.10.2010, 10:52
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:... also was folgern wir daraus? Wenn die Kasse den vorgeschriebenen Rechtsbehelf mal verwendet ist sie unsicher oder probierts halt - und hätte gerne nach einem Monat Klarheit. In diesen Fällen wäre dann ein Widerspruch zwingend?
Hallo,
und schon wieder liegst du, aus der Praxis gesehen total daneben -
Die Philosophie der Kassen allgemein ist "weg vom Image einer Behörde", hin zum Dienstleister, wichtig für den Wettbewerb und wichtig auch für die Kundenbindung - dazu gehört es auch Leistungsablehnungen (denn trotz allem muss sich die KAsse an Recht und Gesetz halten, bleibt also auch Behörde)
dem Kunden so zu übermitteln dass es nicht immer wie ein " Bescheid" aussieht. Bevor nun das Argument kommt, man würde dem Kunden hier nicht die Wahrheit sagen oder schreiben weil wichtige Bestandteile eines belastenden Verwaltungsaktes fehlen würden - hier gleich den Vorteil bzw. den Nutzen für den Kunden ob einer solchen Vorgehensweise. Die Einspruchsfrist verlängert sich hier automatisch auf ein Jahr nach Erteilung des Ablehnung.
Die Praxis zeigt, dass damit in einem Grossteil der Fälle allen geholfen ist,
denn die Zahl der Widersprüche innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt
der Leistungsablehnung sind erheblich zurückgegangen. Der Versicherte, der sich ungerecht behandelt sieht oder sonstige Zweifel an der Rechtsmässigkeit hat, der legt ohnehin sofort Widerspruch ein und selbst wenn er erst später neue Argumente hat, dann kann er dies auch nach Ablauf der vier Wochen noch tun - z.B. wenn er sich in Foren wie diesem
Rat geholt hat - und zwar von Krankenkassenmitarbeitern.
Oftmals werden in diversen Foren auch Fragen zu Fällen geschildert (momentan hauptsächlich Fragen zum Versicherungs- und Beitragsrecht -
bei denen es sich ergibt dass eben wegen der ausgesprochenen Rechtsbehelfsbelehrung ein Widerspruch wegen Zeitablaufs grundsätzlich nicht mehr möglich ist.
Bei gesetzlich vorgegeben, zweifelsfreien Vorgängen (z.B. Kostenerstattung für Heilpraktiker), da gibt es b ei einem schriftlichen Ablehnungsbescheid natürlich auch die Rechtsbehelfsbelehrung, also den einen Monat Widerspruchsfrist.
Du siehst (hoffentlich) eine Vorgehensweise, nicht zum Nachteil der Versicherten.
Gruss
Czauderna
Spagat
Verfasst: 08.10.2010, 14:26
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.10.2010, 15:58
von Czauderna
Hallo,
deinArgument greift nicht, oder hast du schon einmal von einem Wettbewerb zwischen den einzelnen Agenturen für Arbeit, den Sozialämtern oder den Finanzämtern gehört ??
Wohl nicht, ergo dein Vergleich hinkt.
Wir als Krankenkasse stehen im Wettbewerb untereinander und von daher sprechen wir auch vom Kunden, denn im Gegensatz zum Arbeitsamt beispielsweise kann und wird uns der Kunde verlassen wenn er mit uns nicht zufrieden ist.
Deshalb ist es auch abwägig von dir, den Krankenkassenmitarbeitern pauschal zu unterstellen, sie würden ihre Kunden vorsätzlich vergraulen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.10.2010, 18:13
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.10.2010, 18:56
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Was haben „Bürgernähe und Vorteile für Alle“ mit Wettbewerb zu tun und wo liegt der Wettbewerbsvorteil für die einzelne Kasse, wenn alle Kassen denselben Spagat zwischen Behörde und Dienstleister sowie zwischen Recht und Praxis machen?
Das zeigt doch eher, dass Wettbewerb „Blüten treibt“. In erster Linie geht es um Geld.
Nachdem die erste Kasse angefangen hat, Geld mit Hilfe des MDK gezielt über die vorzeitige Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder die Verschiebung der „Kunden“ in andere Sparten des Sozialversicherungssystems einzusparen, sind alle anderen auf diesen Zug aufgesprungen - Fallmanagement!
Das wird in diesem Forum eben so deutlich, wie die Aktivitäten von Dir und Deinen Kollegen, diese allgemeine Entwicklung zu kaschieren und als Einzelfälle abzutun.
Hallo,
allein schon die Aussage "mit Hilfe des MDK" zeigt erneut deine Unkenntnis
der Verhältnisses.
In erster Linie geht es ums Geld ?? - nun, da stimme ich dir sogar zu - man muss sich nur die derzeitige Diskussion um die Gesundheitpolitik anschauen. Ja, in erster Linie geht es da ums Geld - das ist aber noch lange kein Beweis für deine These, wonach alle Kassenmitarbeiter grobfahrlässig
zum Nachteil der Versicherten ihrer Arbeit nachgehen.
Fallmanagement ? - ich mach den Job schon im 43. Jahr - Fallmanagement gab es schon immer, welches sich aber im Lauf der Jahrzehnte inhaltlich schon verändert hat.
Wir kaschieren nichts - haben wir nicht nötig - und auch, wenn du es immer noch nicht wahrhaben willst - so wie der mir bekannte Fall von Marcel75 mit Sicherheit und vielleicht auch deiner, mir allerdings unbekannte Fall, eventuell
seitens der Kassen und der dort beteiligten Mitarbeiter wirklich total falsch und wahrscheinlich auch sogar grob fahrlässig "abgehandelt" wurde, sind - und ihr euch zu Recht auch hier beschwert, trotzdem seid Ihr Einzelfälle, aber das habe ich ja alles schon einmal geschrieben - Der Datenschutz spricht dagegen. sonst würde ich dir mal einige reelle Zahlen aus dem "Beschwerderegister" nennen.
Solange du hier Personen verunglimpfst bekommst du auch die entsprechenden Antworten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.10.2010, 00:52
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:... also was folgern wir daraus? Wenn die Kasse den vorgeschriebenen Rechtsbehelf mal verwendet ist sie unsicher oder probierts halt - und hätte gerne nach einem Monat Klarheit. In diesen Fällen wäre dann ein Widerspruch zwingend?
Nein, Klarheit bestand von Anfang an. Man braucht allerdings keinen Endlos-Thread führen, wenn in der Sache nichts mehr kommt
Im übrigen wusste ich gar nicht, dass der MDK auf Veranlassung der Kasse gezielt eine AU beenden kann. Und vor allen Dingen, dass das jetzt alle Kassen mitbekommen haben und deswegen genauso machen. Das ist ja einfach. Was mich nur wundert - und da wiederhole auch ich mich gern - ist dann die Pressemeldung BMG vom 15.09.2010:
»Der Ausgabenzuwachs beim Krankengeld hat sich mit einem erneuten Plus von 10,0 v.H. nach den zweistelligen Zuwachsraten der Jahre 2008 und 2009 nahezu unverändert fortgesetzt. Hierzu haben u.a. eine zunehmende Zahl von Krankengeldberechtigten bei steigendem Renteneintrittsalter sowie eine starke Zunahme langwieriger psychischer Erkrankungen beigetragen. Dieser Ausgabenbereich bedarf nach wie vor einer eingehenden Beobachtung.«
Da haben die Kassen Deine vorgeschlagene Vorgehensweise wohl doch noch nicht geschnallt. Hätten wir nun eine Einheitskasse, ginge das vermutlich schneller, da hat man dann vermutlich mehr Interesse sich einem individuellen persönlichen Problem zu widmen (vor allen Dingen wenn der bürgernahe Berater - der die Entscheidung nicht zu vertreten hat - Dir Mut zuspricht, dass der rechtsmittelfähige Bescheid von der Stelle xyz bald kommt und Du dann Gelegenheit hast Widerspruch einzureichen. Was anderes bleibt Dir ja dann auch nicht, von der Einheitskasse kommst Du ja nicht weg!)