Verfasst: 13.12.2010, 11:16
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Was macht dich da so sicher? Und wie erklärst du dir, dass das BVA extra die Rechtssprechung des BSG zur abschnittsweisen Bewilligung von Krankengeld zitiert? M. E. muss man dieses Schreiben von oben nach unten im Zusammenhang lesen und sich nicht einfach einen Abschnitt herauspicken und diesen dann aus dem Zusammenhang heraus gelöst kommentieren. Eigentlich ist es ganz logisch:Machts Sinn hat geschrieben: Aus dem Rundschreiben ergibt sich eine geänderte Rechtsauffassung: während zuletzt (auf welcher rechtlichen Basis auch immer) von „befristeten Krankengeldbewilligungen“ ausgegangen wurde, wird künftig von „unbefristeten Grundentscheidungen über die Bewilligung von Krankengeld unter der Bedingung ausgegangen, dass der Versicherte die (weitere) Arbeitsunfähigkeit nachweist“.
Was ist ein Hinweis? Deine womögliche Fehlinterpretation?Machts Sinn hat geschrieben: Das dürfte doch wohl ein deutlicher Hinweis dafür sein, dass die bisherige Rechtsanwendung nicht weiter tragbar war – ganz unabhängig davon, dass es einen krassen Wertungswiderspruch in sich darstellt, wenn die Krankenkasse auf der Basis der erfüllten Bedingung der durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit diese gleichzeitig auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage stellt.
Hallo?!? Wie schon geschrieben, ging es dort um eine Gesetzesänderung im laufenden Krankengeldbezug, die nicht einfach im laufenden Betrieb umgesetzt werden durfte. Und selbst wenn es so wäre, wie du schreibst - wen interessiert ein Urteil aus dem Jahre 1991 - demnächst 20 Jahre alt - wenn es in den Jahren danach bis zum jetztigen Zeitpunkt eine andere gefestigte Rechtssprechung gibt? Das ist es doch, was du möchtest - eine Änderung - dann wären die alten Urteile genauso hinfällig.Machts Sinn hat geschrieben: Da dürfte die BSG-Rechtsprechung mit den Urteilen aus 1991 schon weit zutreffender gewesen sein. Auch wenn sie in anderem Zusammenhang steht, geht sie von zeitlich unbefristeten Krankengeldbewilligungen und vom Anwendungserfordernis des § 48 SGB X aus.
Ja klar. Raten wir allen zum Widerspruch, weil der ja jetzt nach Machts Sinn-Logik aufschiebende Wirkung hat. Lassen wir uns ärztliche Atteste ohne Rechtskraft ausstellen, beantragen kein Arbeitslosengeld, denn Machts Sinn hat uns in Rechtsforen ja versichert, dass das so richtig ist und die rechtsbeugenden Krankenkassen alles falsch machenMachts Sinn hat geschrieben: Dem mit der Krankenkassenpraxis bzw. mit dem BVA-Rundschreiben verbundenen Klärungsbedarf kann deswegen wohl nur mit vorsorglichem Widerspruch gegen alle Bescheide – auch gegen die Grundentscheidung – begegnet werden.
Meine – auch andernorts – in Foren zur Diskussion gestellte Auffassung soll vermeiden helfen „eine empfindliche Bauchlandung hinzulegen und zum Schluss ohne Krankengeld dazustehen“.
Das habe ich. Aber wenn das Haus auf Sand gebaut ist, nützen alle weiteren Maßnahmen nix mehr.Machts Sinn hat geschrieben: P. S.: wenn du Beiträge von mir verlinkst und kommentierst, lies sie bitte auch ganz durch!
Hallo,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich denke, solange es im Forum anonym zugeht, solange muss man sich keine Gedanken um den Datenschutz machen. Es wird nicht passieren dass der Herr Klaus Mustermann hier berichtet welch üble Behandlung er von der Entenhausener-Krankenkasse erfahren hat.. Die Frage ob bei solchen Problemfällen wie sie hier auftauchen "Ross und Reiter" genannt werden sollen ist ein schwierige. Wenn man nicht schreibt um welche Kasse es sich handelt, dann können die "Experten" auch unbefangener an die Sache ran gehen. Ich tue mich leichter wenn ich ein Problem hier angehe wenn ich nicht weiss um welche Kasse es sich handelt. Wenn es aber klar ist dass es sich um eine bestimmte Kasse handelt, dann muss ich mir wohl meine Sätze überlegen (gut, wenn ich auch anonym unterwegs wäre, dann bräuchte ich dies auch nicht in diesem Masse zu tun). Ganz haarig wird es immer wenn es um meine eigene Kasse, also meinen Arbeitgeber geht. Klar, man neigt sehr schnell dazuzu allererst in die "Verteidigungs- oder Rechtfertigungshaltung" zu gehen und es ist eben nicht einfach nicht möglich hier gegen seinen Brötchengeber zu schreiben und das werde ich auch nie tun - da habe ich ja im Extremfall dann wieder die Möglichkeit meine Hilfe per PN. anzubieten.
Was gar nicht geht, das Personen namentlich genannt werden, wie z.B." die Frau Mustermann von der Entenhausener Krankenkasse hat mir das Krankengeld gesperrt".
Was auch nicht im Sinne und die Aufgabe dieses Forums sein kann, dass
"Einzelfälle", die hier auftauchen immer von den betroffenen Krankenkassen aufgegriffen werden sollten - es würde sich dann das positive Handeln der Kassen, nämlich sich hier mal zu Wort zu melden, schnell ins Negative wandeln wenn es quasi nicht mehr genügt bei seiner kasse Widerspruch einzulegen sondern man muss auch noch in einem bestimmten Forum
entsprechend "laut" werden um die Kasse zum Handeln zu zwingen, schliesslich ist die gesetzliche Sozialversicherung kein "Gesellschaftspiel" oder eine "Gruppentherapie" unter Einbeziehung der Öffentlichkeit in Form eines Forums.
Gruss
Czauderna
auch hier meine vollste Zustimmung, dazu ist die gesetzliche Sozialversicherung zu wichtig und zu bedeutend.Czauderna hat geschrieben: schliesslich ist die gesetzliche Sozialversicherung kein "Gesellschaftspiel" oder eine "Gruppentherapie"
oh nein, nicht zu irgendetwas zwingen, ganz im Gegenteil.Czauderna hat geschrieben: entsprechend "laut" werden um die Kasse zum Handeln zu zwingen,