Seite 2 von 2
Verfasst: 22.10.2011, 20:16
von Czauderna
Hallo,
ja klar, die gibt es - kann ich meiner 43jährigenPraxis nur bestätigen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.10.2011, 13:07
von fragant
Dann hab ich noch eine letzte Frage an dich
Es heißt ja immer, ein familienversichertes Kind (Student, 24 Jahre) darf aus selbständiger Arbeit regelmäßig maximal 365 Euro monatlich verdienen. Regelmäßig ist es auch noch, wenn 2 Monate mal mehr reinkommt.
Wie prüft die Kasse das? Auf dem Steuerbescheid wird das Einkommen schließlich nicht monatsweise aufgeschlüsselt.
Nun habe ich aber das hier gefunden:
Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen "regelmäßig im
Monat" überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen (BSG, Urteil vom 07.12.2000 - B12 KR 3/99 R -, USK 2000-64).
Wozu dann überhaupt die Monatsregelung?
Heißt das, dass wenn das Einkommen auf dem Steuerbescheid durch 12 geteilt maximal 365 ergibt, die Monate nicht weiter betrachtet werden?
Und wenn ja: Ungeschriebenes Gesetz und Praxishandhabe oder steht das irgendwo verbindlich?
Verfasst: 24.10.2011, 20:45
von Hindemith
Hallo miteinander,
darf ich mich kurz an die Diskussion dranhängen? Folgende womöglich ganz naive Frage:
Bei freiwilliger Versicherung, in der ja das Einkommen beider Ehepartner gilt: Wenn hier der Steuerbescheid für 2010 kommt, und es greift dort deutlich minimierend die Einnahmen-Überschuß Rechnung.
Kann man dann mit einer Rückzahlung 'überschüssiger' KK-Beiträge rechnen?
Besten Gruß,
Hindemith