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Verfasst: 22.10.2011, 20:16
von Czauderna
Hallo,
ja klar, die gibt es - kann ich meiner 43jährigenPraxis nur bestätigen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.10.2011, 13:07
von fragant
Dann hab ich noch eine letzte Frage an dich :oops:

Es heißt ja immer, ein familienversichertes Kind (Student, 24 Jahre) darf aus selbständiger Arbeit regelmäßig maximal 365 Euro monatlich verdienen. Regelmäßig ist es auch noch, wenn 2 Monate mal mehr reinkommt.

Wie prüft die Kasse das? Auf dem Steuerbescheid wird das Einkommen schließlich nicht monatsweise aufgeschlüsselt.

Nun habe ich aber das hier gefunden:
Bei schwankenden Einnahmen - wie bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapitalvermögen typisch - ist für die Feststellung, ob ein Gesamteinkommen "regelmäßig im
Monat" überschritten wird, vom gezwölftelten Jahreseinkommen auszugehen (BSG, Urteil vom 07.12.2000 - B12 KR 3/99 R -, USK 2000-64).
Wozu dann überhaupt die Monatsregelung?
Heißt das, dass wenn das Einkommen auf dem Steuerbescheid durch 12 geteilt maximal 365 ergibt, die Monate nicht weiter betrachtet werden?
Und wenn ja: Ungeschriebenes Gesetz und Praxishandhabe oder steht das irgendwo verbindlich?

Verfasst: 24.10.2011, 20:45
von Hindemith
Hallo miteinander,

darf ich mich kurz an die Diskussion dranhängen? Folgende womöglich ganz naive Frage:

Bei freiwilliger Versicherung, in der ja das Einkommen beider Ehepartner gilt: Wenn hier der Steuerbescheid für 2010 kommt, und es greift dort deutlich minimierend die Einnahmen-Überschuß Rechnung.

Kann man dann mit einer Rückzahlung 'überschüssiger' KK-Beiträge rechnen?

Besten Gruß,
Hindemith