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Verfasst: 10.10.2012, 18:33
von Rossi
Nun ja, welches System ist besser?

Ich kenne seit über 30 Jahren nur ein System. Zumindest bei uns gilt im Rahmen der Sozialhilfe die Allzuständigkeit. Wir haben nur Unterhaltsansprüche zentralisiert.

Man hat eine überschaubare Fallrate, kennt fast die gesamte Lebenssitution, die Probleme etc. aller Kunden (im Kopf).

Verfasst: 10.10.2012, 19:02
von roemer70
Da stellt sich eh die Frage, ob SGB XII und V von der Arbeitsweise vergleichbar sind. Bei Dir im Zwölfer würde es wahrscheinlich wenig Sinn machen, einzelne Teilbereiche auszugliedern, vermute ich mal.

Verfasst: 10.10.2012, 20:49
von Rossi
Es gibt schon einige Verwaltungen (SGB XII-Träger), die Teilbereiche ausgegliedert haben.

Allerdings hat man in der Sozialhilfe den Auftrag, die Besonderheit des Einzelfalles (§ 9 SGB XII) unter Berücksichtigung zahlreicher Umstände zu wahren.

Wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand macht, dann ist das nicht gut. Denn so etwas kann dann manchmal passieren.

Bei einigen Jobcentern gibt es auch schon Front- und Backofficesysteme. Aber hier sind viel zu viele Köche am Werk.