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Verfasst: 14.02.2013, 15:41
von broemmel
Was denn nu, Rossi?
Hat die Kasse dem Grunde nach anerkannt und zahlt nicht weil eine entsprechende Satzungsregelung fehlt?
Oder hat die Kasse keine Satzungsregelung und erkennt nur die Zeit der Entbindungsanstaltspflege an?
Verfasst: 14.02.2013, 19:03
von Rossi
Hoi Günter,
okay, die Kasse hat nicht komplett abgelehnt. Sie hat sich aber ganz energisch darauf berufen, dass ein Kaiserschnitt immer eine Krankheit sei und deswegen die Haushaltshilfe nach § 24c ff. SGB V auf jeden Fall ausscheidet.
Verfasst: 14.02.2013, 19:13
von CiceroOWL
also sagt die Kasse das zwar der Kaiserschnitt eine Geburt ist, aber die darauss entstehenden Nachwirkungen als Krankheit anzusehen ist. Ergo greift § 38 SGB V. Ab dem 6 Tag der Entbindung wie hier schon gepostet?
Verfasst: 14.02.2013, 19:22
von Czauderna
Hallo Rossi,
na, dann bleibt es bei der Gretchenfrage - Folge der Entbindung oder akute Erkrankung - wie geschrieben, ich guck mal - ich bin immer mehr davon überzeugt, dass es die Entbindung sein muss, denn ohne Entbindung auch keinen Kaiserschnitt, oder - da wäre der logische Zusammenhang, aber wie wir alle wissen, nicht immer ist die Logik auch richtig.
Gruss
Guenterr
Verfasst: 14.02.2013, 19:26
von CiceroOWL
günther der Kaiserschnitt ist eine Entbindung
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserschnitt
dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2010/block-o60-o75.htm
Bespr. v. 01/2.10.2009
Der Anspruch besteht demgemäß nach der Entbindung bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen solange, wie die Versicherte durch die Entbindung noch geschwächt und deshalb nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist. Tritt als Folge der Entbindung oder unabhängig von ihr eine Krankheit ein, so ist die Krankheit kausal für die Verhinderung zur Weiterführung des Haushalts der Versicherten verantwortlich.
Kaisserschnitt = Entbindungsform > Folge = Krankheit > § 38 SGB V nicht § 24 c SGB V.
Verfasst: 18.02.2013, 10:06
von Czauderna
Hallo,
habe mich mal schlau gemacht - Kaiserschnitt wird als "Ausnahmefall" dem Bereich Schwangerschaft und Entbindung zugeordnet.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.02.2013, 19:20
von Rossi
Hm, es hat wohl den Anschein, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt.
Verfasst: 06.03.2013, 22:37
von Rossi
@Czauderna
Zitat:
habe mich mal schlau gemacht - Kaiserschnitt wird als "Ausnahmefall" dem Bereich Schwangerschaft und Entbindung zugeordnet
Woher hast Du diese Aussage?
Hat ein Kollege dies so bestätigt oder gibt es hierzu ein Besprechungsergebnis oder gar ein Urteil?
Verfasst: 06.03.2013, 22:48
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:@Czauderna
Zitat:
habe mich mal schlau gemacht - Kaiserschnitt wird als "Ausnahmefall" dem Bereich Schwangerschaft und Entbindung zugeordnet
Woher hast Du diese Aussage?
Hat ein Kollege dies so bestätigt oder gibt es hierzu ein Besprechungsergebnis oder gar ein Urteil?
Hallo,
nicht das ich wüsste - ich kenne es aus meiner Praxis, und weil es da ein normaler Vorgang ist, habe ich mich nicht um Gesetz oder Urteil gekümmert - ist das schlimm ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.03.2013, 23:00
von Rossi
Tja Günter, Du siehst es doch hier gerade an der Diskussion.
Es wird ganz offensichtlich in der Praxis total unterschiedlich gemacht.
Unser Jochen spielt wieder den Knickerigen und meiert es mit Pauken und Trompeten ab.
Du spielst nicht den Knickerigen und machst es in der Praxis anders; Du hast es immer so gemacht. Okay!
Palim, palim; die Gretchenfrage ist daher, was ist richtig?
Vor allen Dingen, womit wird diese Vorgehensweise begründet?!
Unser Jochen schmeisst ja in der Regel ellenlange Texte ein, die meiner Ansicht nach, in der Regel die Geschichte nicht auf den Punkt bringt.
Verfasst: 06.03.2013, 23:06
von roemer70
Wenn ich es zeitlich schaffe, schaue ich morgen mal in unseren internen Anweisungen nach.
Verfasst: 06.03.2013, 23:09
von Rossi
Okay, roemer70, dies Angebot hört sich super an.
Vielleicht kann man hierdurch etwas mehr Licht in die dunkele Welt der Problematik bringen.
Verfasst: 06.03.2013, 23:12
von broemmel
@rossi
Dann sag doch mal aufgrund welcher Beschwerden die Haushaltshilfe benötigt wird.
Verfasst: 06.03.2013, 23:19
von Rossi
Nun!
Die Versicherte kann ausschließlich wegen der Folgen der Entbindung (Kaiserschnitt) nicht den Haushalt weiterführen.
@broemmel
Hast Du selber jemals eine Entbindung im Rahmen eines Kaiserschnitts ducrhgemacht?!
Wenn Du männlich bist, dann vermutlich de facto nicht, oder?!
Verfasst: 06.03.2013, 23:30
von roemer70
Rossi, es geht nicht um Einfühlungsvermögen (das uns Männern in diesem Fall bei aller Mühe wohl doch komplett abgehen dürfte - im Gegensatz zum Verständnis einer schwierigen Situation), sondern darum,
welche konkrete Diagnose seitens des Arztes als Grund für die HHH angegeben wurde (z.B. "Z.n. Sectio" oder "Wundheilungsstörung" oder oder oder).
Hatte ich ja schonmal auf Seite 1 geschrieben:
Tritt als Folge der Schwangerschaft oder der Entbindung eine Krankheit ein, so ist sie für die Verhinderung zur Weiterführung des Haushalts des Versicherten verantwortlich.