derKVProfi
Verfasst: 13.06.2013, 11:11
Für fortlaufende Krankheiten (auch Personal) gibt es privatrechtliche Versicherungen!
Verstehe ich jetzt nicht wirklich... bleiben wir beim Freiberufler ohne Angestellte!
Bitte exakter formulieren! Weshalb kein Einkommen im Vorjahr? Wegen AU, dann zählt das jahr davor! sonst ist es ja richtig - gilt so nämlich auch bei der PKV: kein Einjkommen kann man nicht versichern!
Jetzt gehts richtig in die Vollen. Natürlich wegen AU wenn man von Mitte Februar bis Ende November AU ist. Die KK hat dann gleich zum Jahresanfang 2013 mitgeteilt dass der Wahltarif für das zusätzliche KG/über der Beitragsbemessungsgrenze zum 31.03.13 eingestellt wird. Dieser war übrigens "nicht" vertraglich wie meistens bei anderen GKVs mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen sondern direkt bei der KK (Zumindest bestand vom Mitglied kein Vetrag darüber mit einer anderen Versicherung, sicher wurde das dann von der KK darüber weiter abgesichert, aber das Mitglied hatte die Versicherung bei der KK)
Nachdem dann die Beiträge heruntergesetzt wurden, wurde mitgeteilt, dass sich dieser Wahltarif für das zusätzliche KG sowieso erübrigt, da die einkommenshöhe nicht mehr besteht - hahaha, das widerspricht aber total deiner aussage, dass das heranzuziehende Einkommen dann aus dem Vorvorjahr sein müßte.
Schon wieder eine sehr unexakte Darstellung! Was hat ihre Kasse eingerichtet? Oder haben Sie gewählt?
Keine unexakte Darstellung! der Wahltarif für das zusätzliche KG über der Beitragsbemessungsgrenze wurde eingestellt nicht eingerichtet - wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Prospekte sind immer rechtlich nicht bindend, sondern nur die satzung / SGB V bzw. in der PKV der Vertrag!
Wenn man für eine Absicherung des zusätzlich KG Anspruchs über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einen Wahltarif abschließt und dafür wieder einen " Vertrag" schriftlich abschließt (übrigens auch eine Mitgliedschaft ist ein vertragliche Bindung!) und in diesem Formular steht, "bitte beachten sie auch die weiterführenden Informationen im Infoblatt"
dieses im internet zum download und ausdruck bereit steht und ich mir dieses aus dem Internet ausdrucke, dann ist das sehr wohl von rechtlicher Relevanz!
Sie haben vieles gehört und gelesen, aber das, was Sie wissen ist nur rudimentär, bruchstückhaft und teilweise falsch!
Das stimmt so nicht, die Fakten ergaben sich nur aus den Nachfragen und das teilweise Wissen der doch so Wissenden hier ist auch bruchstückhaft, vermutlich wird es durch das angeführte Rundschreiben? ... von Czauderna aufgeklärt.
Der Selbständige muss bei Wiedereintritt der gleichen Erkrankung nämlich wieder bis zum 43. Tag warten bis er KG bekommt (wenn er den KG-Wahltarif gewählt hatte)
Sie verdienen über der BBG und haben Fragen zu dem Fall, dass Ihr Einkommen unter die BBG sinkt!
Sie haben einen KT-Wahltarif mit einer KTG Erhöhung über BBG (KTplus der AOK?)?
Sie haben sich als Selbststäöndiger Unternehmer von einer Kasse beraten lassen, statt sich einen Versicherungsberater § 34 e GewO anzuvertrauen um für qualifizierte Beratung mit Haftung nicht bezahlen zu müssen?
Aber was ist eigentlich nun Ihr persönliches und aktuelles Problem, weil Sie hier eigentlich nur hin- und herspringen!
Ich hatte lediglich einen Beitrag dazu gebracht, dass Selbständige in der GKV gegenüber anderen Versicherten schlechter gestellt sind. Alles weitere ergab sich aus den Fakten und Erfahrungen.
Und nein ... nix AOK ich war vorher bei der deutschen amateur kasse um den namen nicht zu nennen.
Um kurz noch mal bei Fakten zu bleiben... die haben sich zwar irgendwann später entschuldigt für die bereits vorliegenden Falschauskünfte und das mindestens 6 wochen verspätet ausbezahlte "normale krankengeld"... aber das ging dann gerade so weiter... und das KG aus dem zusätzlichen Wahltarif habe ich heute noch nicht.
Aber das aufdröseln meines Falles war nicht mein Anliegen - konkret ging es um die Benachteiligung der selbständigen in der GKV.
Das es "angeblich" die Möglichkeit gibt, den Mindestbeitrag für Selbständige weiter zu senken ist praktisch ausgeschlossen. Meine KK ließ das nie zu. Völlig egal ob du negatives einkommen im Steuerbescheid hattest - Mindestbeitrag wird kassiert. Und die anpassungen im nächsten Monat des geführten Nachweises ist die nächste Hürde die hunderte euro Beiträge kostet.... siehe meine Fakten.
Verstehe ich jetzt nicht wirklich... bleiben wir beim Freiberufler ohne Angestellte!
Bitte exakter formulieren! Weshalb kein Einkommen im Vorjahr? Wegen AU, dann zählt das jahr davor! sonst ist es ja richtig - gilt so nämlich auch bei der PKV: kein Einjkommen kann man nicht versichern!
Jetzt gehts richtig in die Vollen. Natürlich wegen AU wenn man von Mitte Februar bis Ende November AU ist. Die KK hat dann gleich zum Jahresanfang 2013 mitgeteilt dass der Wahltarif für das zusätzliche KG/über der Beitragsbemessungsgrenze zum 31.03.13 eingestellt wird. Dieser war übrigens "nicht" vertraglich wie meistens bei anderen GKVs mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen sondern direkt bei der KK (Zumindest bestand vom Mitglied kein Vetrag darüber mit einer anderen Versicherung, sicher wurde das dann von der KK darüber weiter abgesichert, aber das Mitglied hatte die Versicherung bei der KK)
Nachdem dann die Beiträge heruntergesetzt wurden, wurde mitgeteilt, dass sich dieser Wahltarif für das zusätzliche KG sowieso erübrigt, da die einkommenshöhe nicht mehr besteht - hahaha, das widerspricht aber total deiner aussage, dass das heranzuziehende Einkommen dann aus dem Vorvorjahr sein müßte.
Schon wieder eine sehr unexakte Darstellung! Was hat ihre Kasse eingerichtet? Oder haben Sie gewählt?
Keine unexakte Darstellung! der Wahltarif für das zusätzliche KG über der Beitragsbemessungsgrenze wurde eingestellt nicht eingerichtet - wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Prospekte sind immer rechtlich nicht bindend, sondern nur die satzung / SGB V bzw. in der PKV der Vertrag!
Wenn man für eine Absicherung des zusätzlich KG Anspruchs über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einen Wahltarif abschließt und dafür wieder einen " Vertrag" schriftlich abschließt (übrigens auch eine Mitgliedschaft ist ein vertragliche Bindung!) und in diesem Formular steht, "bitte beachten sie auch die weiterführenden Informationen im Infoblatt"
dieses im internet zum download und ausdruck bereit steht und ich mir dieses aus dem Internet ausdrucke, dann ist das sehr wohl von rechtlicher Relevanz!
Sie haben vieles gehört und gelesen, aber das, was Sie wissen ist nur rudimentär, bruchstückhaft und teilweise falsch!
Das stimmt so nicht, die Fakten ergaben sich nur aus den Nachfragen und das teilweise Wissen der doch so Wissenden hier ist auch bruchstückhaft, vermutlich wird es durch das angeführte Rundschreiben? ... von Czauderna aufgeklärt.
Der Selbständige muss bei Wiedereintritt der gleichen Erkrankung nämlich wieder bis zum 43. Tag warten bis er KG bekommt (wenn er den KG-Wahltarif gewählt hatte)
Sie verdienen über der BBG und haben Fragen zu dem Fall, dass Ihr Einkommen unter die BBG sinkt!
Sie haben einen KT-Wahltarif mit einer KTG Erhöhung über BBG (KTplus der AOK?)?
Sie haben sich als Selbststäöndiger Unternehmer von einer Kasse beraten lassen, statt sich einen Versicherungsberater § 34 e GewO anzuvertrauen um für qualifizierte Beratung mit Haftung nicht bezahlen zu müssen?
Aber was ist eigentlich nun Ihr persönliches und aktuelles Problem, weil Sie hier eigentlich nur hin- und herspringen!
Ich hatte lediglich einen Beitrag dazu gebracht, dass Selbständige in der GKV gegenüber anderen Versicherten schlechter gestellt sind. Alles weitere ergab sich aus den Fakten und Erfahrungen.
Und nein ... nix AOK ich war vorher bei der deutschen amateur kasse um den namen nicht zu nennen.
Um kurz noch mal bei Fakten zu bleiben... die haben sich zwar irgendwann später entschuldigt für die bereits vorliegenden Falschauskünfte und das mindestens 6 wochen verspätet ausbezahlte "normale krankengeld"... aber das ging dann gerade so weiter... und das KG aus dem zusätzlichen Wahltarif habe ich heute noch nicht.
Aber das aufdröseln meines Falles war nicht mein Anliegen - konkret ging es um die Benachteiligung der selbständigen in der GKV.
Das es "angeblich" die Möglichkeit gibt, den Mindestbeitrag für Selbständige weiter zu senken ist praktisch ausgeschlossen. Meine KK ließ das nie zu. Völlig egal ob du negatives einkommen im Steuerbescheid hattest - Mindestbeitrag wird kassiert. Und die anpassungen im nächsten Monat des geführten Nachweises ist die nächste Hürde die hunderte euro Beiträge kostet.... siehe meine Fakten.