Verfasst: 21.08.2013, 16:34
				
				Die geforderte Vorversicherungszeit muss innerhalb der letzten 5 Jahre zurückgelegt worden sein.
Wenn Du bereits seit 5 Jahren und 6 Monaten nicht in der GKV gewesen bist kannst Du allein aus diesem Grund nicht die Vorversicherungszeit erfüllen.
			Wenn Du bereits seit 5 Jahren und 6 Monaten nicht in der GKV gewesen bist kannst Du allein aus diesem Grund nicht die Vorversicherungszeit erfüllen.