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Verfasst: 09.03.2014, 15:51
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:Nur noch mal zur Definition: Weder Dein Vater, noch der Rest der Familie sind "privat krankenversichert."

Doch, es besteht eine substitutive PKV in Restquote zur Beihilfe!

Ihr seid über die Heilfürsorge

Nein, Beihilfe! Es war hier eindeutig Beihilfe gesagt. Heilfürsorge ist 100% und gilt grundsätzlich nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige!

versichert und habt eine private Krankenversicherung, welche lediglich Lücken zur optimalen Versorgung schließen soll.

Nicht Lücken, sondern Quoten 20,30 oder 50% außer Bremen und Hessen!!

Deshalb noch mal zur Eingangsfrage: Wenn Du jetzt ein versicherungspflichtiges BVH

BVH = Beschäftigungsverhältnis? Ist das eine offizielle Akü oder eine POET-interne Akü?

beginnst, gibt es überhaupt keine Probleme mit dem Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse. Du musst nur spätestens 14Tage nach Beginn der Besch. den Beitritt erklären.

Nein, er muss gar nichts! Er wird angemeldet vom Arbeitgeber. Außer bei Einkommen über JAEG, dann ggf. § 9.1.3. SGB V und 3 Monate Frist gemäß § 9.2. SGB V

Verfasst: 09.03.2014, 16:02
von Anagrom_Ataf
@Poet: Achso, na das wusste ich alles nicht... ist aber auch schwierig, meinen Vater nach solchen Sachen zu fragen, er weiß es meistens selbst nicht so richtig.
Ja, das wirft jedenfalls etwas mehr Licht ins Dunkel.
Das mit der Beschäftigung nach dem Studium ist mir bewusst und auch so mein Plan (irgendeinen 451€-Job machen, bis ich einen meinem Studium entsprechenden finde).
Wobei ich jetzt noch nicht komplett durchblicke sind die 2 Monate nach meinem 25. vor Beendigung des Studiums, darum geht es eigentlich. Ich weiß, dass da die Beihilfe endet und frage mich eben, ob es denn diese 2 Monate auch ohne Beihilfe geht oder ob das dann irgendwie gesetzeswidrig ist, wenn man einfach nichts unternimmt.

Genau, die Eingangsfrage ist damit eigentlich schon geklärt, weil ich nun durch die Antworten hier erfahren habe, dass ich wohl doch noch weiter versichert bin (das, was dann eben nur diesen geringeren Schutz abdeckt) und nicht aus der Versicherung "rausfliege", so wie ich es ja zuerst dachte.

Verfasst: 09.03.2014, 16:12
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:Nur noch mal zur Definition: Weder Dein Vater, noch der Rest der Familie sind "privat krankenversichert."

Doch, es besteht eine substitutive PKV in Restquote zur Beihilfe!

Scherzkeks. Aber keine Voll-PKV so wie unser TE dachte...


Ihr seid über die Heilfürsorge

Nein, Beihilfe! Es war hier eindeutig Beihilfe gesagt. Heilfürsorge ist 100% und gilt grundsätzlich nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige!

Meinte ich doch, siehe meinen ersten Satz...


versichert und habt eine private Krankenversicherung, welche lediglich Lücken zur optimalen Versorgung schließen soll.

Nicht Lücken, sondern Quoten 20,30 oder 50% außer Bremen und Hessen!!

Auch das ist richtig aber ich erkläre gerne so dass es unser TE versteht.

Deshalb noch mal zur Eingangsfrage: Wenn Du jetzt ein versicherungspflichtiges BVH

BVH = Beschäftigungsverhältnis? Ist das eine offizielle Akü oder eine POET-interne Akü?

Steht ab 2015 im Duden.

beginnst, gibt es überhaupt keine Probleme mit dem Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse. Du musst nur spätestens 14Tage nach Beginn der Besch. den Beitritt erklären.

Nein, er muss gar nichts! Er wird angemeldet vom Arbeitgeber. Außer bei Einkommen über JAEG, dann ggf. § 9.1.3. SGB V und 3 Monate Frist gemäß § 9.2. SGB V

Doch, muss er. Wenn er eine bestimmte Kasse wählen will. Ätsch!

Verfasst: 09.03.2014, 16:28
von Anagrom_Ataf
Ja,
danke an Poet für die vereinfachte Erklärung für einen Unwissenden und danke an derKVProfi für die Korrektheit! ;) Hilft mir beides.

Falls mir nun nochmal jemand abschließend ganz klar beantworten kann, ob es irgendwie illegal wäre, auf die Beihilfe (aus der ich ja ab 25 rausfalle) für die letzten 2 Monate zu verzichten (und auch im Nachhinein nichts zu unternehmen), würde mir das noch mehr helfen....

Falls das schon irgendwie beantwortet wurde, entschuldige ich mich im Voraus für die erneute Frage.

Verfasst: 09.03.2014, 16:39
von derKVProfi
Anagrom_Ataf hat geschrieben:Falls mir nun nochmal jemand abschließend ganz klar beantworten kann, ob es irgendwie illegal wäre, auf die Beihilfe (aus der ich ja ab 25 rausfalle) für die letzten 2 Monate zu verzichten (und auch im Nachhinein nichts zu unternehmen), würde mir das noch mehr helfen....
Legal – illegal – scheißegal!

§ 193.3. sagt zwar, dass es nicht gehen würde, aber es kann Dich keiner zwingen!

Es gibt ja auch eine Ausnahme: PKV vor dem 01.04.2007 bestanden, was bei Dir der Fall sein dürfte.

Es ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber eben möglich und, für den Fall, dass etwas TEURES passiert auch ungefählrich, wenn dann der Joker § 199 VVG gezogen wird, was aber die Ersparnis dann aufhebt und neutralisiert!

Verfasst: 09.03.2014, 17:03
von Anagrom_Ataf
@derKVProfi: okay, interessant..! Also in dem §193.3 steht ja tatsächlich, dass man sich eigentlich zu 100% versichern muss. Aber na gut, wenn es keine Konsequenzen hat, wenn man es nicht tut und auch nach den 6 Monate nicht im Nachhinein tut (vorausgesetzt es ist nichts Teures passiert), dann liegt es ja nicht allzu fern als Student das Geld lieber zu sparen. Es sind ja wirklich nur 2 Monate und dann geht's mit 'nem sozialversicherungspflichtigen Job los und in eine GKV.
Solange die GKV bei der Aufnahme nicht meckert, dass man vorher nicht zu 100 Prozent versichert war... aber ich glaube, das muss man ja gar nicht angeben..

Ja schön, danke nochmal! :)
Auch, wenn ich mich fast schon ein wenig kriminell fühle, wenn ich das so mache... ;)

Viele Grüße!

Verfasst: 09.03.2014, 17:12
von GerneKrankenVersichert
Anagrom_Ataf hat geschrieben: Tut mir Leid, dass ich mich so wenig auskenne und darum zu wenige Informationen liefern konnte. Es handelt sich dann wohl nicht um eine substitutive PKV. Mein Vater war Beamter und darum ist die gesamte Familie seit ich denken kann unter dem Tarif B mitversichert - das nennt man wohl dann nur "Teilversicherung".
Evtl. Postbeamtenkrankenkasse?
http://www.pbeakk.de/leistungen/grundve ... der-b.html

Dann ergäbe die Aussage mit dem Ende der Mitversicherung einen Sinn:
http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mit ... enten.html

Verfasst: 09.03.2014, 17:15
von derKVProfi
Spannende Frage GKV. Aber wenn er das Wort Post nicht in den Mund nimmt, dann gehe ich nicht von Post aus!

Man kann nur die Fragen beantworten, die gestellt sind. Und PBeaKK ist eben keine PKV!

Aber schauen wir mal: vielleicht haben wir ja wegen falschen Informationen völlig umsonst geschrieben und beraten und müssen nun alles widerrufen!!

Verfasst: 09.03.2014, 17:38
von Anagrom_Ataf
wie jetzt. wieso alles widerrufen?
ja, richtig geraten. Ich wusste nicht, dass das etwas zur Sache tut. Wie gesagt, kenne mich absolut nicht aus und hatte Angst, zu viele Informationen preiszugeben. Aber nun möchte ich natürlich gerne wissen, weshalb es sich bei der PBeaKk nun scheinbar anders verhält und wie da denn die Gesetzeslage ist. Also da habt ihr ein Stück meiner Anonymität, bitte sehr.

Verfasst: 09.03.2014, 17:45
von GerneKrankenVersichert
Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine GKV und keine PKV, sondern sozusagen eine Versicherung sui generis, für die eigene Regeln gelten. Und bevor wir die jetzt hier aufzwiebeln, solltest du schon klarstellen, ob es sich nun um diese Versicherung handelt oder nicht. Beratung über's Internet ist schon schwierig genug, aber wenn dann wichtige Informationen zurückgehalten werden, wird sie unmöglich.

Verfasst: 09.03.2014, 17:46
von derKVProfi
Anagrom_Ataf hat geschrieben:wie jetzt. wieso alles widerrufen?
ja, richtig geraten. Ich wusste nicht, dass das etwas zur Sache tut. Wie gesagt, kenne mich absolut nicht aus und hatte Angst, zu viele Informationen preiszugeben. Aber nun möchte ich natürlich gerne wissen, weshalb es sich bei der PBeaKk nun scheinbar anders verhält und wie da denn die Gesetzeslage ist. Also da habt ihr ein Stück meiner Anonymität, bitte sehr.
Tja, wenn man nicht die richtigen Fragen stellt oder Fakten zurück hält. Alles widerrufen, wir behaupten nun das gegenteil.

PBeaKK ist keine PKV und das VVG ist gar nicht die Rechtsgrundlage!

PBeaKK endet und Du darfst in die GKV. Vielleicht aber auch nicht, wenn Du Dich hast befreien lassen (was ja der Fall ist und wenn Du noch immatrikuliert bist), dann musst Du in die PKV. Dort dann voraussichtlich in den Basistarif oder ggf. auch in ein normales Angebot.

Also nun noch einmal bitte: was tust Du jetzt im Moment, wann endet das Sudium, wann wirst Du genau 25, warst Du bei der Bundeswehr oder im Zivildienst, wann genau und wie lange, etc.

Und wann nimmst Du eine Anstellung mit welchem Jahreseinkommen an?

Verfasst: 09.03.2014, 18:05
von Anagrom_Ataf
Okay, das möchte ich hier nun wirklich nicht alles öffentlich machen. Wenn nun keiner mehr antworten will, okay. Dann bedanke ich mich bis hierher und frage morgen bei der Krankenversicherung direkt nach, ob ich mich für die 2 Monate ab meinem 25. versichern MUSS und was passiert, wenn ich es nicht tue.
Denn dort in den Informationen steht ja, dass man es auf Antrag machen muss. Also was, wenn man es nicht tut? Das wollte ich ja nur wissen und dachte, dass es beantwortet worden wäre. Dass nämlich nichts passiert und keiner später danach fragt. Und, dass ich trotzdem noch mit versichert bleibe, allerdings nicht zu 100 Prozent (was aber wohl auch keine Konsequenzen hat, vorausgesetzt ich habe keinen Unfall oder dergleichen).

Also falls jemand noch antworten will, ohne, dass ich jetzt weitere Informationen rausgebe, würde ich mich freuen.
Achso, dass der Job nach dem Studium erst mal irgendein x-beliebiger sozialversicherungspflichtiger Teilzeitjob sein wird, sagte ich ja bereits. Einen meinem Studium entsprechenden Job werde ich vermutlich nicht direkt finden (nein, das heißt nicht, dass meine Noten schlecht sind- im Gegenteil. Ist nur einfach abzusehen in meiner Branche), darum plane ich, den erstbesten Job anzunehmen, um in die GKV zu kommen und nach kurzer Zeit wieder zu kündigen, wenn ich dann hoffentlich einen "richtigen" Job gefunden habe.

Verfasst: 09.03.2014, 19:58
von derKVProfi
Du musst Dich nicht dafür entschuldigen oder rechtfertigen, was für ein Job Du warum annimmst oder warum nicht bekommst.

Ein einfaches: ich werde unter JAEG verdienen und ab xx.yy.zzzz berufstätig sein, reicht.

Ansonsten hättest Du von vornherein und schon lange mit der PBeaKK telefonieren können.

Die hätten Dir folgendes gesagt:
Wegfall des Familienzuschlags

Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres entfällt im Regelfall der Familienzuschlag oder die Zahlung des Kindergeldes. Somit endet auch die Mitversicherung bei der PBeaKK. Dann ist auf Antrag die weitere – beitragspflichtige – Mitversicherung in einem gesonderten Tarif bis zur Beendigung des Studiums möglich, längstens bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.
Den aktuellen Beitrag finden Sie in der Beitragsstruktur unter dem Abschnitt Studierende Kinder.
Ist das Studium bis zum 34. Lebensjahr nicht beendet, kann auf Antrag die Mitversicherung als eigene Mitgliedschaft fortgesetzt werden.

Exmatrikulation

Die Mitversicherung endet mit der Exmatrikulation, kann danach aber noch bis zum Ablauf eines Jahres fortgesetzt werden wenn keine andere Krankenversicherung besteht. Spätestens mit der Vollendung des 34. Lebensjahres endet die Mitversicherung.

Ab dem 34. Lebensjahr kann der Student eine eigene Mitgliedschaft in der Mitgliedergruppe B2 beantragen und so seinen Krankenversicherungsschutz bis zur Exmatrikulation aufrechterhalten. Angehörige können jedoch nicht mitversichert werden.
Quelle: http://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mit ... enten.html

Googeln: ende kindermitversicherung postbeamtenkrankenkasse

Verfasst: 09.03.2014, 20:10
von Anagrom_Ataf
ja, das habe ich mir natürlich schon etliche Male durchgelesen.
"Dann ist auf Antrag die weitere – beitragspflichtige – Mitversicherung in einem gesonderten Tarif bis zur Beendigung des Studiums möglich [...]" - MÖGLICH, aber MUSS ich? Bin ich sonst nicht versichert? Muss ich sonst eine Strafe zahlen? Nimmt mich eine GKV danach nicht, wenn ich vorher die 2 Monate nicht versichert war?
Das waren eben die Fragen, die sich mir dann stellten. Wenn ich diesen Antrag auf Weiterversicherung nicht stellen muss und das keine Folgen hat, dann würde ich es für die 2 Monate eben einfach lassen.

Verfasst: 09.03.2014, 20:29
von derKVProfi
Du musst!

Es sei Du weist eine GKV oder eine PKV nach, dann musst Du nicht, sondern wirst aus der PBeaKK wegen Folgeversicherungsnachweis verabschiedet!

Ob Du in eine GKV wechseln willst und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage - it´s possible! PKV würde ich grundsätrzlich abraten, obwohl - it´s possible!

Mit Aufnahme der sv-pflichtigen Tätigkeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze greift spätestens und dann relativ automatisch die GKV!