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Verfasst: 27.09.2015, 13:38
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für das "gönnen können" - egal ob dies eher auf die Sache bezogen oder persönlich
gemeint ist.
Ja, weniger kann manchmal mehr sein - aber wenn es um die
Frage nach Rechtsbeugung
durch Gerichte geht, kommt es wahrscheinlich gerade in der Öffentlichkeit sehr auf die Details
an. Falls das niemand liest, dienen die Texte der Dokumentation für Zeiten nach dem SGB
oder wenn es darum geht, dieses wieder abzuschaffen: "beim Krankengeld gehts auch".
Für Band 2 dieses Werkes
http://www.esv.info/978-3-503-15669-6
mit dem Titel »Grundlagen und
Herausforderungen des Sozialstaats,
BSG-Entscheidungsfindung ... ist es allerdings bereits zu spät.
Schönen Gruß!
Anton
Hallo Anton,
beides Anton, beides.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.09.2015, 21:11
von Anton Butz
Danke Czauderna, 2-fach.
Also weiter geht´s mit der Fortsetzung der Seite 18
.
Verfasst: 30.09.2015, 07:46
von broemmel
Wenn Du bei Seite 22 bist, stellst Du das dann wieder im Forum recht vor?
Auch wenn Deine Frage, ob sich eine Anzeige wegen Rechtsbeugung lohnt, deutlich abschlägig beschieden wurde?
Ich verstehe wie immer hier den Sinn nicht. Oder ist das therapeutisches Schreiben wie damals bei reallyangry?
Verfasst: 30.09.2015, 09:24
von Anton Butz
broemmel meint das hier
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 2#p1685342
aber da ist zuviel "Geschlossenheit" - also wahrscheinlich eher hier
http://www.juraforum.de/forum/t/justiz- ... lt.531361/
obwohl da "Offenheit" auch nicht gerade gepflegt wird, jedenfalls
nicht argumentativ.
Darf man Juristen mit Kaminfegern vergleichen seit deren Monopol
gefallen, davon am Markt aber nichts angekommen ist?
Verfasst: 30.09.2015, 09:55
von broemmel
Ist es nicht auffällig, wenn in der langen Zeit nicht ein einziger Anwalt gesagt hat "Mensch. Das ist toll. Da hat der AB aber sowas von wahr gesprochen"?
Noch dazu ist nicht ein einziges Verfahren von Dir gewonnen worden. Und Du hast ja schon etliche vor das SG gedrängt.
Also doch therapeutisches Schreiben?
Der Vergleich von Anwälten mit Kaminfegern zeugt im übrigen nicht von einer sachlichen Betrachtung.
Verfasst: 30.09.2015, 10:16
von Anton Butz
Für diejenigen, die mit der Frage zu Juristen und Kaminfegern nichts
anfangen können:
Wie wäre es mit Ärzten und Staatsanwälten oder Staatsanwälten und Ärzten:
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 83970.html
Und was ist mit Sozialrechtlern unter sich, wenn die - wie die Instanzgerichte -
jahrelang blind dem BSG gefolgt wären?
Und das Verhältnis von Sozialrechtlern und Strafrechtlern .... ?
Jedenfalls "sperren" sich die Jura-/Rechtsforen am einfachsten, wenn
sie "sperren" statt argumentieren. "Nestbeschmutzer" in den eigenen
Reihen - wäre ja noch schöner.
Verfasst: 30.09.2015, 10:40
von broemmel
Naja. Nestbeschmutzer in den eigenen Reihen. Meinst Du das etliche Juristen Deiner Meinung sind und sich in einem anonymen Forum nicht trauen Deine Meinung zu teilen?
Das ist unwahrscheinlich. Das klingt eher wieder nach Verschwörungstheorien.
Zu Deinen nie gewonnenen Fällen und zu Deiner eigenen Klage hat Du ja gar nichts gesagt.
Verfasst: 30.09.2015, 10:47
von Anton Butz
broemmel hat geschrieben:
zu Deiner eigenen Klage hat Du ja gar nichts gesagt
Ja, lange nichts mehr, aber gerade eben: nebenan
.
Verfasst: 30.09.2015, 11:30
von broemmel
Wenn Du mit nebenan Dein eigenes Bejubelforum meinst.
Da lese ich nicht. Du schreibst doch sonst auch immer alles doppelt und dreifach überall rein.
Verfasst: 30.09.2015, 12:04
von Anton Butz
broemmel hat geschrieben:
Du schreibst doch sonst auch immer alles doppelt und dreifach
überall rein.
Ja stimmt - aber nie mit dem Ziel, speziell dich zu erreichen.
.
Verfasst: 30.09.2015, 13:17
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:broemmel hat geschrieben:
Du schreibst doch sonst auch immer alles doppelt und dreifach
überall rein.
Ja stimmt - aber nie mit dem Ziel, speziell dich zu erreichen.
.
Interessante Frage die sich dann auftut.
Wenn willst Du denn erreichen?
Wenn eine Rechtsbeugung vorliegen sollte dann bringt man das zur Anzeige und der Staatsanwalt ermittelt und verfolgt das weiter.
Wozu dient das also alles hier?
Verfasst: 01.10.2015, 08:21
von Anton Butz
.
Monologbereitschaft deutet darauf hin, dass die stillen Leser die eigentliche
Zielgruppe sind, beispielsweise wenn jemand auffällt, dass dieser Titel mit der
"BSG-Entscheidungsfindung" gar nicht geht:
.
Verfasst: 01.10.2015, 09:34
von broemmel
Wenn eine Rechtsbeugung vorliegen sollte dann bringt man das zur Anzeige und der Staatsanwalt ermittelt und verfolgt das weiter
Aber darüber sind wir uns doch einig. Oder gibt es da einen andren Weg?
Soll jetzt die Zielgruppe "stille Leser " diesen Weg beschreiten? Oder wozu dienen die Ausführungen, wenn diese angebliche Rechtsbeugung von Dir nicht zur Anzeige gebracht wird.
Verfasst: 01.10.2015, 21:38
von Anton Butz
.
Es gibt immer mehrere Wege und ständig ist alles im Fluss - wie auch dieses Beispiel zeigt:
---------------- entfernt: Urheberrechts-Klärung ---------------
Also einfach mal abwarten, ein bisschen in Geduld üben.
.
Verfasst: 01.10.2015, 22:19
von broemmel
Es gibt also neue Wege eine Anzeige aufzugeben?
Die Justiz ist hierzulande also neu geordnet worden? Weiß denn das auch jemand außer Dir?
Die andere unwahrscheinlichE Möglichkeit wäre ja der Staatsanwalt ermittelt von alleine aufgrund der Schriftstücke in einem anonymen Internetforum.
Wir wollen doch realistisch bleiben.