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Verfasst: 08.03.2016, 20:31
von privers
ich verstehe es so, wenn ich anbiete die monatlichen zB. 10 €-Raten zu zahlen und dies auch gleich gewissenhaft tue, dann kommt es erst gar nicht zur Einleitung eines EV-Vorganges ?

wenn ich dann evtl mal in meinen alten Normal-Tarif zurückkehre und im Zusammenhang damit meinen aufgelaufenen Rest-SchuldenBetrag begleiche /beglichen habe, dann wird doch auch der festgeschriebene Vollstreckungsbescheid bzw das gegebene Schuldanerkenntnis hinfällig /ist zu löschen ?


Danke bis hierher für die erteilten Antworten