Erhöh. Zusatzbeitrag:Falsches Datum in Kündigungsbestätigung

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Bully
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Beitrag von Bully » 01.04.2016, 08:38

vlac hat geschrieben: Laut einem Schreiben, das Du in Deinen anderen Thread engestellt hattest, warst Du Ende 2015 noch bei der TK versichert

Im anderen Thread warst Du auch bis zur Exmatrikulation im Dezember bei der TK familienversichert.
arianna67 hat geschrieben: Momentan bin ich bei der GKV A als Arbeitnehmer pflichtversichert

Student S ist bei der Krankenkasse GKV A familienversichert, schon sein ganzes Leben.
Hallo,

hier denke ich schon das, es zweierlei Paar Schuhe sind,
urson hat geschrieben:
ich würde mir den Knörz mit Rechtsmitteln nicht antun, nur um einen Monat früher rauszukommen.
arianna67 hat geschrieben: Die GKV A hat der Arztpraxis erzählt, dass ich jedenfalls im Land Deutschland nicht versichert sei. Der Tonfall der hkk war laut Arztassistentin sehr pampig.

Ich will einfach nur raus!
Beim Arzt zu sitzen und dann mitgeteilt zu bekommen, dass ich in Deutschland nicht versichert sei, ist kein gutes Gefühl.


Ja! Ich musste im Januar vor das Sozialgericht ziehen, um meine Mitgliedschaft dort wiederherzustellen.
Hallo urson,

es mag ja sein, das es für Dich KNÖRZ ist,
für mich persönlich, wäre es das auch nicht, darum kann ich Ihren Wunsch nachvollziehen "Ich will einfach nur raus!"

Man stelle sich das mal vor,

man wohnt in einem ländlichen Gebiet, man geht zum Doc,( Landpraxis)
in der Praxis trifft man den einen oder anderen Nachbbarn, Bekannten
und dann haut die Sprechstundengehilfin den Satz raus,

" man ist NICHT versichert, und müsse BAR bezahlen "

dieser Satz sorgt aber in einer ländlichen Umgebung, für mächtig Gesprächsstoff,

Ich persönlich finde es beschämend, ja klar, " wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne "das es der KK nicht vorher auffällt, das eine Vs besteht, sondern erst nachdem Sie das SG eingeschaltet hat.

Nicht nur arianna, jeder VERSICHERTE, darf erwarten, NEIN er darf vorraussetzen, das auch der KK-Ma eine saubere, mängelfreie Arbeit abliefert.

und zu einer mängelfreien Arbeit, gehört auch das der KK-Ma diesen getätigten Anruf in der Praxis, in seinen Unterlagen dokumentiert
und wenn arianna es möchte, bekommt Sie letztendlich Auskünfte über den genauen Wortlaut des geführten Gespräches.

das BSG- Urteil dazu, dürfte allgemein bekannt sein.

und wenn Ihre Kk diese Auskünfte nicht geben möchte,sollte Sie arianna, Ihr den gewünschten Kündigungstermin bestätigen,denn in Ihrem Fall käme Sie m.M. nach einem Vergleichsangebot des SG zuvor.

ja, ein Versicherungsverhältnis beruht auch auf einer Vertrauensbasis
und das dürfte nach diesem Anruf in der Praxis mächtig gestört sein.

meine Frage mal in der Runde hier,

ist es zumutbar, nach so einem Vorfall, das Versicherungsverhältnis fortzuführen, und wenn es sich auch NUR um 2 Mon. handelt



Gruß Bully

Christo
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Beitrag von Christo » 01.04.2016, 09:13

Bully hat geschrieben:
arianna67 hat geschrieben: Die GKV A hat der Arztpraxis erzählt, dass ich jedenfalls im Land Deutschland nicht versichert sei. Der Tonfall der hkk war laut Arztassistentin sehr pampig.
Naja, was der Sachbearbeiter der GKV gesagt hat kann was anderes Gewesen sein, als die Arzthelferin verstanden hat. Das meine ich nicht böse oder wertend, sondern das ist häufig in der Kommunikation so.
Bully hat geschrieben: Ich persönlich finde es beschämend, ja klar, " wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne "das es der KK nicht vorher auffällt, das eine Vs besteht, sondern erst nachdem Sie das SG eingeschaltet hat.
Naja, ob es nicht ein Anruf bei der KK und direkte Klärung am Telefon nicht auch getan hätte, stelle ich einfach mal in den Raum.

Bully hat geschrieben: Nicht nur arianna, jeder VERSICHERTE, darf erwarten, NEIN er darf vorraussetzen, das auch der KK-Ma eine saubere, mängelfreie Arbeit abliefert.
Du weißt nicht, ob die KK-Ma vielleicht sauber gearbeitet hat. Im Grunde ist es unklar, wieso es diese Unklarheit bezüglich der Mitgliedschaft gegeben hat. Das steht im Raum und im Grunde ist das jetzt auch egal, da es darum geht, die Mitgliedschaft zu beenden.
Bully hat geschrieben: und zu einer mängelfreien Arbeit, gehört auch das der KK-Ma diesen getätigten Anruf in der Praxis, in seinen Unterlagen dokumentiert
und wenn arianna es möchte, bekommt Sie letztendlich Auskünfte über den genauen Wortlaut des geführten Gespräches.
Genauer Wortlaut des Gespräches? Das geht doch nur, wenn man Gespräche aufzeichnet. Alles andere ist realitätsfremd.
Aber um jetzt auf das eigentliche Thema zurückzukommen.

Ein Wechsel zum 31.03. konnte nicht erfolgen.

Wenn du so schnell wie möglich raus möchtest, würde ich Kontakt mit der KK aufnehmen und versuchen zu klären, dass du nicht über die Erhöhung des KK-Beitrages informiert wurdest. Sie die Kündigungsbestätigung nicht korrekt ausgestellt haben und dir eine neue zum 30.04. ausstellen sollen.

Ggf. wende dich an die Beschwerdestelle der KK.

Bully
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Beitrag von Bully » 01.04.2016, 09:41

Bully hat geschrieben: und zu einer mängelfreien Arbeit, gehört auch das der KK-Ma diesen getätigten Anruf in der Praxis, in seinen Unterlagen dokumentiert
und wenn arianna es möchte, bekommt Sie letztendlich Auskünfte über den genauen Wortlaut des geführten Gespräches.
Christo hat geschrieben: Genauer Wortlaut des Gespräches? Das geht doch nur, wenn man Gespräche aufzeichnet. Alles andere ist realitätsfremd.
Hallo,

tja, realitätsfremd das ist so eine Sache,

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12794
17

Es spricht viel dafür, dass der Auskunftsanspruch nach § 83 Abs 1 S 1 Nr 2 iVm Nr 1 SGB X nicht nur die Auskunft darüber umfasst, ob und ggf welche der über die Klägerin bei der Beklagten gespeicherten Sozialdaten die Beklagte an welche Empfänger weitergab. Über den Wortlaut der Regelung hinaus dürfte auch die Auskunft über das Übermittlungsmedium einzubeziehen sein, wenn dies erforderlich ist, um insbesondere Rechte auf künftiges Unterlassen, Löschung und Schadensersatz verfolgen zu können, wenn nämlich der Übermittlungsweg den Zugriff unberechtigter Dritter eröffnet. Genau darauf beruft sich die Klägerin. Es ist Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs nach § 83 Abs 1 S 1 Nr 1 und Nr 2 SGB X, den Betroffenen in die Lage zu versetzen, zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Dies dient dazu, die Rechte auf Löschung, Berichtigung, Sperrung und Schadensersatz (vgl §§ 82, 84 SGB X) effektiv geltend machen zu können. Der Auskunftsanspruch sichert hierdurch verfassungskonform das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) ab (vgl grundlegend BVerfGE 65, 1, 43; Grundsatz der Transparenz; zur verfassungskonformen Konkretisierung der Parallelnorm des § 19 Bundesdatenschutzgesetz <BDSG> vgl BVerfGE 120, 351, 359 ff = Juris RdNr 53 ff).

20

c) Die Einwendungen der Beklagten dürften kaum durchgreifen. Unerheblich ist insoweit der Einwand der Beklagten hinsichtlich der telefonischen Weitergabe von Sozialdaten, dass sie nicht jedes Telefonat aktenkundig mache. Der Auskunftsanspruch nach § 83 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB X erstreckt sich nämlich auch auf nicht gespeicherte Empfänger bzw die nicht dokumentierte Übermittlung von Sozialdaten (vgl auch Rombach in Hauck/Noftz, SGB X, Online-Ausgabe, § 83 RdNr 8, Stand August 2002; Bieresborn in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 83 RdNr 4; Gola/Schomerus, BDSG, 11. Aufl 2012, § 19 RdNr 6; Mallmann in Simitis, BDSG, 7. Aufl 2011, § 19 RdNr 26; Schaffland/Wiltfang, BDSG, § 19 RdNr 3, Stand Einzelkommentierung Oktober 2011; Mester in Taeger/Gabel, BDSG, 2010, § 19 RdNr 14). Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) gebietet grundsätzlich, die Übermittlung personenbezogener Daten zu protokollieren, sodass der Betroffene von der Weitergabe seiner Daten Kenntnis erlangen und dagegen den Rechtsweg beschreiten kann (vgl BVerfGE 65, 1, 70; s auch Baumann, DVBl 1984, 612, 618; für eine "Speicherungspflicht" aufgrund des § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 BDSG auch: Mallmann in Simitis, BDSG, 7. Aufl 2011, § 19 RdNr 26).

Gruß Bully

Christo
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Beitrag von Christo » 01.04.2016, 09:53

Bully hat geschrieben:
Bully hat geschrieben: und zu einer mängelfreien Arbeit, gehört auch das der KK-Ma diesen getätigten Anruf in der Praxis, in seinen Unterlagen dokumentiert
und wenn arianna es möchte, bekommt Sie letztendlich Auskünfte über den genauen Wortlaut des geführten Gespräches.
Christo hat geschrieben: Genauer Wortlaut des Gespräches? Das geht doch nur, wenn man Gespräche aufzeichnet. Alles andere ist realitätsfremd.
Hallo,

tja, realitätsfremd das ist so eine Sache,

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12794
17

Es spricht viel dafür, dass der Auskunftsanspruch nach § 83 Abs 1 S 1 Nr 2 iVm Nr 1 SGB X nicht nur die Auskunft darüber umfasst, ob und ggf welche ......

[Urteil]

Gruß Bully
Passt doch. In dem Urteil steht nicht, dass der genaue Wortlaut eines Gespräches festzuhalten ist, sondern welche Sozialdaten an wen mitgeteilt wurden.

Das bedeutet, dass der Kontakt mit der Praxis festgehalten werden musste und was denen gesagt wurde: XY ist kein Mitglied unserer Krankenkasse. Der ganz genaue Wortlaut muss aber nicht erfasst werden.

Oder ich habe einfach eine andere Vorstellung zu "genauer Wortlaut" ;-)

Bully
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Beitrag von Bully » 01.04.2016, 10:37

Christo hat geschrieben:



Passt doch. In dem Urteil steht nicht, dass der genaue Wortlaut eines Gespräches festzuhalten ist, sondern welche Sozialdaten an wen mitgeteilt wurden.

Das bedeutet, dass der Kontakt mit der Praxis festgehalten werden musste und was denen gesagt wurde: XY ist kein Mitglied unserer Krankenkasse. Der ganz genaue Wortlaut muss aber nicht erfasst werden.

Oder ich habe einfach eine andere Vorstellung zu "genauer Wortlaut" ;-)
Hallo Christo,

es ist doch vollkommen OK, wenn unsere Vorstellungen hier auseinander driften :)

es sollte auch dem KK-Ma und seinen Vorgesetzten,sehr peinlich sein, wenn Er / SIE mit so einer Aussage konfrontiert wird /werden,
ja, wenn Sie dann gegenüber Ihrer Aufsichtsbehörde, ein Rechenschaft über die Art und Weise, wie Sie dieses Verwaltungsverfahren durchgeführt hat, ablegen muss.

im ureigensten Interesse, sollte doch genau dokumentiert werden.
arianna67 hat geschrieben: Die GKV A hat der Arztpraxis erzählt, dass ich jedenfalls im Land Deutschland nicht versichert sei. Der Tonfall der hkk war laut Arztassistentin sehr pampig.
ganz davon abgesehen, ist es ein Bärendienst, den der Ma hier seinen Brötchengeber in der Aussendarstellung erweist, auch zivil rechtlich.



Gruß Bully

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 11:22

Ich versuche so gut wie möglich, meine Beiträge zu anonymisieren.
Das gelang mir nicht zu 100%.

Was aber absolut stimmt -> seit 2010 bin ich durchgehend bei der GKV A Mitglied.

Das mit der TK -> da ging es nicht um mich.
http://www.krankenkassenforum.de/2-vt9076.html?start=15

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 11:33

Ein Wechsel zum 31.03. konnte nicht erfolgen.
Warum nicht?
Wenn du so schnell wie möglich raus möchtest, würde ich Kontakt mit der KK aufnehmen und versuchen zu klären, dass du nicht über die Erhöhung des KK-Beitrages informiert wurdest. Sie die Kündigungsbestätigung nicht korrekt ausgestellt haben und dir eine neue zum 30.04. ausstellen sollen.
Das habe ich alles schon getan.
Am 05.03.2016 ging der GKV die Kündigung zu - mit dieser Formulierung:
GKV A
***

Vorab per Fax:
***

Versichertennummer: ***
Kündigung

***, 05.03.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist Heute aufgefallen, dass Sie seit dem 01.01.2016 einen prozentual höheren Krankenversicherungsbeitrag abbuchen.

Nach Durchsicht Ihrer Website wurde mir klar, dass Sie den Zusatzbeitragssatz erhöht haben.
Sie haben mich nicht in einem gesonderten Schreiben

- auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 §175 Absatz 4 SGB V
- auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes
nach § 242a
- sowie auf die Übersicht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu den Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassen nach § 242 Absatz 5

spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Erhöhung hingewiesen.

Hiermit kündige ich unter Bezugnahme der Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes meine Mitgliedschaft.
Hilfsweise kündige ich meine Mitgliedschaft in der hkk zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte beeilen Sie sich mit der Ausstellung und Zusendung der Kündigungsbestätigung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kündigung auch wirksam wird, indem ich die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse bei der zur Meldung verpflichteten Stelle innerhalb der Kündigungsfrist (bis zum 31.03.2016) nachweise.

Mit freundlichen Grüßen

***
Was macht die GKV A?
Erst am 26.03.2016 fische ich die Kündigungsbestätigung (zum 31.05.2016) aus meinem Briefkasten raus.
Die GKV A geht mit keinen Wort auf meinen Einwand mit dem unterlassenen Hinweis auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags ein.

So darf sich doch keine Gesetzliche Krankenversicherung verhalten?

vikingz
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Beitrag von vikingz » 01.04.2016, 13:23

arianna67 hat geschrieben:So darf sich doch keine Gesetzliche Krankenversicherung verhalten?
Dann wiederhole ich jetzt nochmal meine letzten Antworten in Kurzform, weitere Beiträge spare ich mir dann: ER kommt m.E. nicht in Betracht, also Widerspruch einlegen

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 14:20

Dann wiederhole ich jetzt nochmal meine letzten Antworten in Kurzform, weitere Beiträge spare ich mir dann: ER kommt m.E. nicht in Betracht, also Widerspruch einlegen
Das habe ich auch schon gemacht (schriftlicher Widerspruch).
Das Problem ist aber, dass die GKV A nunmehr fast 3 Monate Zeit hat, darauf zu reagieren.

Vielleicht schiebe ich einen erneuten Widerspruch mit Zustellung per Gerichtisvollzieher an den Vorstand der GKV A nach.

Meine Sorge ist, dass man mir dann im Juni sagen wird, dass eine Kündigung zum 31.03.2016 nicht möglich sei, da ich bis zum 31.03.2016 eine neue Mitgliedsbescheinigung meiner zur Meldung verpflichteten Stelle hätte vorlegen müssen.
Die Frage dreht sich dann darum, wie das Rad zurückgedreht werden kann.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 14:40

Die GKV B zeigt sich einsichtig.
Da gab es wohl ein Missverständnis. Die Mitgliedsbescheinigung geht mir in den nächsten Tagen zu.
Sehr geehrter ***,

keinesfalls wollten wir Sie an einen Wechsel zu unserer Kasse hindern. Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post unsere Mitgliedsbescheinigung gemäß § 175 SGB V zur Vorlage bei der meldenden Stelle.

In der Mitgliedsbescheinigung bestätigen wir, dass Sie *** als neue Krankenkasse gewählt haben und die Mitgliedschaft zum 01.06.2016 (entsprechend der vorliegenden Kündigungsbestätigung) beginnt. Soweit eine Korrektur der Mitgliedschaft von Seiten der bisherigen Krankenkasse im Rahmen von § 175 Abs. 4 Satz 7 SGB V aufgrund eines verspäteten Hinweises zum Sonderkündigungsrecht erfolgt, werden wir die sich daraus ergebenden Auswirkungen prüfen. Eine rückwirkende Korrektur der Kassenzuständigkeit dürfte aber auch in derartigen Fällen ausgeschlossen sein.

Freundliche Grüße
Vermutlich landet der Fall nach einem Widerspruchsbescheid der GKV A (wenn die GKV A einen solchen überhaupt freiwillig ausstellt), irgendwann beim Sozialgericht.
Das SG müsste dann wohl die Anwendung von § 175 Abs. 4 Satz 7 SGB V prüfen.

Eine Sache ist klar: Nach der peinlichen Nummer beim Arzt (Verweigerung Versicherungsschutz trotz Beitragszahlung) werde ich keinen Tag länger bei der GKV A bleiben.

Meine Glaskugel sagt aber, dass ich in 3 Monaten eine Untätigkeitsklage gegen die GKV A einreichen muss, weil die GKV A mir keinen Bescheid ausstellen wird.

Wir werden sehen .... auch was der Patientenbeauftragte der Bundesregierung und das Bundesversicherungsamt dazu sagen (bzw. nicht sagen).

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.04.2016, 14:48

Ich würde der GKV A einfach mal einen Hinweis auf diesen Thread schicken. Würde ich bei GKV A arbeiten, wäre die Kündigungsbestätigung am nächsten Tag auf deinem Tisch.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 15:05

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Ich würde der GKV A einfach mal einen Hinweis auf diesen Thread schicken. Würde ich bei GKV A arbeiten, wäre die Kündigungsbestätigung am nächsten Tag auf deinem Tisch.
GKV A reagiert auf nichts.

Das klingt jetzt blöd.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die GKV A mich als sog. "Reichsbürger/Wutbürger" behandelt. Öffentliche Institutionen lernen wohl in Seminaren, dass man solche "Typen" am besten ignoriert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.04.2016, 18:00

arianna67 hat geschrieben: Das klingt jetzt blöd.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die GKV A mich als sog. "Reichsbürger/Wutbürger" behandelt. Öffentliche Institutionen lernen wohl in Seminaren, dass man solche "Typen" am besten ignoriert.
Es lebe das gepflegte Vorurteil.

Aber wenn du dir den Schuh schon selbst anziehst....

Bully
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Beitrag von Bully » 01.04.2016, 20:06

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Würde ich bei GKV A arbeiten, wäre die Kündigungsbestätigung am nächsten Tag auf deinem Tisch.
Hallo,

dem ist nichts hinzuzufügen,

@ arianna, du hälst ein sehr gutes Blatt in der Hand,
spiel es doch einfach aus.

lass den ganzen Kram drumrum weg, bringt Dir doch nix,

kurzum, ruf in der Rechtsabteilung an, ich glaube NICHT das Deine KK große Lust verspürt sich mit Bonn auseinanderzusetzen.

und wenn Deine KK glaubt, weiterhin eine Vogel Strauß Politik zu betreiben,
dann brauchst Du nur nach Bonn eine Mail schicken und Deine ersehnte Kündigung kommt . PROMT

ja es ist so, eine Mail nach Bonn reicht

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... trag_2.pdf

ZITAT:
Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht gegenüber einem Mitglied verspätet nach, hat dies zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf
das Mitgliedschaftsverhältnis bzw. die Erhebung des Zusatzbeitrages. Allerdings gilt eine sodann erfolgte Kündigung als in dem
Monat erklärt, für den der Zusatzbeitrag erstmalig erhoben oder für den der Zusatzbeitrags-satz erhöht wird


ich glaube nicht, das dann Deine KK dann weiterhin Ihren Kurs beibehält, b.z.w. in irgendeiner Form, Dich schikanieren wird

http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html

§ 226
Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

aber welchen Weg Du weiterhin verfolgst, stelle ich anheim

Gruß Bully

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 01.04.2016, 20:32

http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... trag_2.pdf

Genau dieses Dokument habe ich sechs Ansprechpartnern und dem Vorstand der GKV A vor einer Woche geschickt.

Keine Reaktion!

Antworten