vlac hat geschrieben: Laut einem Schreiben, das Du in Deinen anderen Thread engestellt hattest, warst Du Ende 2015 noch bei der TK versichert
Im anderen Thread warst Du auch bis zur Exmatrikulation im Dezember bei der TK familienversichert.
Hallo,arianna67 hat geschrieben: Momentan bin ich bei der GKV A als Arbeitnehmer pflichtversichert
Student S ist bei der Krankenkasse GKV A familienversichert, schon sein ganzes Leben.
hier denke ich schon das, es zweierlei Paar Schuhe sind,
urson hat geschrieben:
ich würde mir den Knörz mit Rechtsmitteln nicht antun, nur um einen Monat früher rauszukommen.
Hallo urson,arianna67 hat geschrieben: Die GKV A hat der Arztpraxis erzählt, dass ich jedenfalls im Land Deutschland nicht versichert sei. Der Tonfall der hkk war laut Arztassistentin sehr pampig.
Ich will einfach nur raus!
Beim Arzt zu sitzen und dann mitgeteilt zu bekommen, dass ich in Deutschland nicht versichert sei, ist kein gutes Gefühl.
Ja! Ich musste im Januar vor das Sozialgericht ziehen, um meine Mitgliedschaft dort wiederherzustellen.
es mag ja sein, das es für Dich KNÖRZ ist,
für mich persönlich, wäre es das auch nicht, darum kann ich Ihren Wunsch nachvollziehen "Ich will einfach nur raus!"
Man stelle sich das mal vor,
man wohnt in einem ländlichen Gebiet, man geht zum Doc,( Landpraxis)
in der Praxis trifft man den einen oder anderen Nachbbarn, Bekannten
und dann haut die Sprechstundengehilfin den Satz raus,
" man ist NICHT versichert, und müsse BAR bezahlen "
dieser Satz sorgt aber in einer ländlichen Umgebung, für mächtig Gesprächsstoff,
Ich persönlich finde es beschämend, ja klar, " wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne "das es der KK nicht vorher auffällt, das eine Vs besteht, sondern erst nachdem Sie das SG eingeschaltet hat.
Nicht nur arianna, jeder VERSICHERTE, darf erwarten, NEIN er darf vorraussetzen, das auch der KK-Ma eine saubere, mängelfreie Arbeit abliefert.
und zu einer mängelfreien Arbeit, gehört auch das der KK-Ma diesen getätigten Anruf in der Praxis, in seinen Unterlagen dokumentiert
und wenn arianna es möchte, bekommt Sie letztendlich Auskünfte über den genauen Wortlaut des geführten Gespräches.
das BSG- Urteil dazu, dürfte allgemein bekannt sein.
und wenn Ihre Kk diese Auskünfte nicht geben möchte,sollte Sie arianna, Ihr den gewünschten Kündigungstermin bestätigen,denn in Ihrem Fall käme Sie m.M. nach einem Vergleichsangebot des SG zuvor.
ja, ein Versicherungsverhältnis beruht auch auf einer Vertrauensbasis
und das dürfte nach diesem Anruf in der Praxis mächtig gestört sein.
meine Frage mal in der Runde hier,
ist es zumutbar, nach so einem Vorfall, das Versicherungsverhältnis fortzuführen, und wenn es sich auch NUR um 2 Mon. handelt
Gruß Bully