Verfasst: 20.07.2017, 09:16
Hallo,
@pichilemu: Du hattest ja bereits an anderer Stelle hier im Forum behauptet, dass Insulinpflichtige mit ruhendem Leistungsanspruch eines qualvollen Todes sterben müssten; auch hier verbreitest Du nun wieder den Eindruck, es gebe wichtige Behandlungen, die im Ruhensfalle nicht übernommen würden.
Dem ist, um dies noch einmal deutlich zu sagen, nicht so: Vom Behandlungsanspruch beim Ruhen der Leistungen sind alle, aber auch alle Krankheitsbilder erfasst, die eine sofortige Behandlung erforderlich machen. Und dazu zählt auch eine Depression, die eine sehr schwer wiegende Erkrankung darstellt.
Dementsprechend ist die Aussage "wars das, niente, nada, dann zahlt die KK keinen Cent mehr" schlicht falsch, und weil sie falsch ist, gibt es auch keine Veranlassung für das Sozialamt einzuspringen.
Das Sozialamt spring auch nicht bei jenen Leistungen ein, die man mal machen könnte, aber nicht unbedingt muss - also beispielsweise Mandeloperationen oder Nasenscheidewandbegradigungen.
Zu den Beitragszahlungen: Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Frage, ob und aus welchen Mitteln die Zahlungen bestritten werden. Es wird den Menschen zugemutet, sich aktiv mit der Frage auseinander zu setzen, wie sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, und Sozialleistungen zu beantragen, wenn sie dabei Hilfe benötigen.
Die Aussage, die Beitragsschulden seien "auch nur seine", stimmt in sich selbst, muss abe rmit einem großen Aber versehen werden: Eltern sind unter bestimmten Umständen auch für ihre erwachsenen Kinder unterhaltspflichtig, und zwar bis zum Ende der Ausbildung, oder wenn sie beispielsweise auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung nicht für sich selbst aufkommen können.
Abgesehen davon ist mir aufgefallen, dass die Posts der TE zwar so klingen, als sei die Erkrankung akut, aber eine Rehabilitation durchgeführt werden soll. Nun weiß ich nicht, was Sache ist, aber man sollte sich unbedingt bewusst machen, dass auch eine psychosomatische Rehabilitation keine psychiatrische Behandlung darstellt, die mit der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik gleichzusetzen ist.
@pichilemu: Du hattest ja bereits an anderer Stelle hier im Forum behauptet, dass Insulinpflichtige mit ruhendem Leistungsanspruch eines qualvollen Todes sterben müssten; auch hier verbreitest Du nun wieder den Eindruck, es gebe wichtige Behandlungen, die im Ruhensfalle nicht übernommen würden.
Dem ist, um dies noch einmal deutlich zu sagen, nicht so: Vom Behandlungsanspruch beim Ruhen der Leistungen sind alle, aber auch alle Krankheitsbilder erfasst, die eine sofortige Behandlung erforderlich machen. Und dazu zählt auch eine Depression, die eine sehr schwer wiegende Erkrankung darstellt.
Dementsprechend ist die Aussage "wars das, niente, nada, dann zahlt die KK keinen Cent mehr" schlicht falsch, und weil sie falsch ist, gibt es auch keine Veranlassung für das Sozialamt einzuspringen.
Das Sozialamt spring auch nicht bei jenen Leistungen ein, die man mal machen könnte, aber nicht unbedingt muss - also beispielsweise Mandeloperationen oder Nasenscheidewandbegradigungen.
Zu den Beitragszahlungen: Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Frage, ob und aus welchen Mitteln die Zahlungen bestritten werden. Es wird den Menschen zugemutet, sich aktiv mit der Frage auseinander zu setzen, wie sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, und Sozialleistungen zu beantragen, wenn sie dabei Hilfe benötigen.
Die Aussage, die Beitragsschulden seien "auch nur seine", stimmt in sich selbst, muss abe rmit einem großen Aber versehen werden: Eltern sind unter bestimmten Umständen auch für ihre erwachsenen Kinder unterhaltspflichtig, und zwar bis zum Ende der Ausbildung, oder wenn sie beispielsweise auf Grund einer schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung nicht für sich selbst aufkommen können.
Abgesehen davon ist mir aufgefallen, dass die Posts der TE zwar so klingen, als sei die Erkrankung akut, aber eine Rehabilitation durchgeführt werden soll. Nun weiß ich nicht, was Sache ist, aber man sollte sich unbedingt bewusst machen, dass auch eine psychosomatische Rehabilitation keine psychiatrische Behandlung darstellt, die mit der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik gleichzusetzen ist.