Verfasst: 16.01.2018, 15:15
Mahlzeit,
War gestern beim Anwalt, die Krankenkasse ist doch im Recht.
Widerspruch soll ich trotzdem gegen die Kk einlegen, um meine Ansprüche zu bewahren, je nachdem wie die BG entscheidet.
Zur BG meinte er nur, dass die das gerne auf den Rücken des Patienten austragen und das ich zum Arzt von denen muss und der dann zu 70% pro BG entscheiden wird und dann geht alles seinen Gang bis vor Gericht.
Vielleicht passiert ja noch ein Wunder, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
War gestern beim Anwalt, die Krankenkasse ist doch im Recht.
Widerspruch soll ich trotzdem gegen die Kk einlegen, um meine Ansprüche zu bewahren, je nachdem wie die BG entscheidet.
Zur BG meinte er nur, dass die das gerne auf den Rücken des Patienten austragen und das ich zum Arzt von denen muss und der dann zu 70% pro BG entscheiden wird und dann geht alles seinen Gang bis vor Gericht.
Vielleicht passiert ja noch ein Wunder, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.