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Verfasst: 19.11.2013, 07:56
von Czauderna
Hallo,
vielleicht wäre er ja gerne in der GKV versichert, kann es aber nicht, weil für ihn auch die gesetzlichen Bestimmungen gelten ??!!
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.11.2013, 08:14
von derKVProfi
Sorry, er kann es jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode frei entscheiden. Das ist ein spezielles Wahlrecht der Bundestagsabgeordneten.
Und er hat es 2009 nicht gemacht und von 2013 ist nichts bekannt.
Verfasst: 19.11.2013, 09:52
von GerneKrankenVersichert
Nach welcher Rechtsgrundlage kann ich denn Karlchen versichern, wenn er bei mir auftaucht? Nach allen mir bekannten müsste ich ihn wegschicken, selbst wenn er auf seine Beihilfeansprüche verzichtet.
Verfasst: 19.11.2013, 11:35
von derKVProfi
Da gibt es ein Papier der Bundestagsverwaltung - das wird er zücken! Man kann das auch im Handbuch der Bundestagsabgeordneten nachlesen.
Die haben ein Wahlrecht zu Beginn der Wahlperiode! Für die Dauer der Wahlperiode ist dieses Entscheidung unwiderurflich. Ergo: am Ende der Wahlperiode widerruflich!
Müsste sich aber aus dem Abgeordnetengesetz und der Durchführungsbestimmungen dazu ableiten, gell?
Verfasst: 19.11.2013, 12:03
von Swantje B.
"Karlchen" erfüllt keine der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 SGB V. Damit hat er kein Wahlrecht zur freiwilligen GKV.
Wenn er freiwillig versichert wäre, dann könnte er zu Beginn jeder Wahlperiode wieder neu entscheiden, ob er einen Zuschuss zu den freiwilligen Beiträgen erhalten möchte, oder die Beihilfeabsicherung in Anspruch nimmt (§ 27 AbgG).
Gruß
Swantje
Verfasst: 19.11.2013, 12:28
von derKVProfi
Nein, es sei es wäre aktuell etwas geändert. Jeder Abgeordnete hat am Beginn einer Wahlperiode (und so war es definitiv noch 2009) die abolut freie Wahl: GKV ode PMKV mit AG-Zuschuss oder Beihilfe.
SGB V spielte dabei gar keine Rolle!
Das stand so bis 2009 einschließlich, aktuell habe ich nicht hier, in den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages für die KV-Versorgung der Abgeordneten.
Da gab es sogar mal eine kleine Anfrage zu dem Thema - ich meine noch PDS!
Habe selbst und persönlich über die Nummer 2005 einen Abgeordneten in die GKV zurück gebracht!
Verfasst: 19.11.2013, 14:16
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:Da gibt es ein Papier der Bundestagsverwaltung - das wird er zücken! Man kann das auch im Handbuch der Bundestagsabgeordneten nachlesen.
Die haben ein Wahlrecht zu Beginn der Wahlperiode! Für die Dauer der Wahlperiode ist dieses Entscheidung unwiderurflich. Ergo: am Ende der Wahlperiode widerruflich!
Müsste sich aber aus dem Abgeordnetengesetz und der Durchführungsbestimmungen dazu ableiten, gell?
Wenn die Bundestagsverwaltung ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz (SGB V) mit einem Papier oder Handbuch aushebeln könnte, fände ich das rechtlich äußerst bedenklich. Und auch aus dem Abgeordnetengesetz geht kein Beitrittsrecht zur GKV hervor, wenn statt der Beihilfe der Zuschuss zum KV-Beitrag in Anspruch genommen werden soll.
http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__27.html
Verfasst: 19.11.2013, 17:30
von derKVProfi
Es gibt diese Sonderregelung. Darüber wurde sogar 2008/2009 in der Presse berichtet!
Ich habe das aber seither nicht mehr verfolgt!°
Verfasst: 19.11.2013, 17:36
von derKVProfi
P.S.: Und nach dem SGB V § 10 haben Eltern auch keinen Anspruch auf Familienversicherung bei Ihren Kindern, oder? Komischerweise gibt es das aber in der Realität
Wird durch ein SV-Abkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei im völligen Widerspruch zum SGB V einfach durchgeführt!
Kinder, lasst mich dich bitte mit dem "SGB V gibt das nicht her, dann gibt es das auch nicht" in Ruhe! Recht ist etwas komplexer, als die meisten denken. Das gilt für Strafrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht (i like it - 7 Jahre Wohlverhalten und Insolvenz - ich lach mich kaputt) und Sozialrecht schon mal ganz deutlich.
Ich würde mich auch grundsätzlich mit europäischem Recht auseinander setzen. Die Klage vor deutschen Gerichten ist etwas für Amatuere - Profis klagen vor EuGH!
Und apropos Gesetze: kann man einen Gesetzgeber ernst nehmen, der bis heute Gesetze auf der Homepage des BMJ als gültig führt, in denen die Worte: Rechsinnenminister, Reichsgesundheitsminister und Reichsgesundheitsamt vorkommen? Mitnichten! Haben wir 68 1/2 Jahre nach der Befreiung immer noch nicht hinbekommen zu entnazizifizieren.
THX
Verfasst: 19.11.2013, 20:43
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:Es gibt diese Sonderregelung. Darüber wurde sogar 2008/2009 in der Presse berichtet!
Quelle? Müsste doch im I-Net zu finden sein. Habe aber trotz Google nichts darüber gefunden.
Verfasst: 19.11.2013, 20:48
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:P.S.: Und nach dem SGB V § 10 haben Eltern auch keinen Anspruch auf Familienversicherung bei Ihren Kindern, oder? Komischerweise gibt es das aber in der Realität
Wird durch ein SV-Abkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei im völligen Widerspruch zum SGB V einfach durchgeführt!
Nicht ganz. Es besteht ein
Leistungsanspruch in der Türkei, keine Familien
versicherung in Deutschland. Das ist ein Unterschied. In etwa so, als wenn es eine Sonderregelung gäbe, dass die Abgeordneten sich am Gesundheitsfonds für ihre Leistungen bedienen dürfen. Das bedeutet aber nicht, dass sie ein Beitrittsrecht zur GKV haben.
derKVProfi hat geschrieben:
Kinder, lasst mich dich bitte mit dem "SGB V gibt das nicht her, dann gibt es das auch nicht" in Ruhe! Recht ist etwas komplexer, als die meisten denken. Das gilt für Strafrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht (i like it - 7 Jahre Wohlverhalten und Insolvenz - ich lach mich kaputt) und Sozialrecht schon mal ganz deutlich.
Ich würde mich auch grundsätzlich mit europäischem Recht auseinander setzen. Die Klage vor deutschen Gerichten ist etwas für Amatuere - Profis klagen vor EuGH!
Bisher war ich der Meinung, auch das Berliner Regierungsviertel stünde auf deutschem Boden und deutsche Gesetze würde dort gelten. Oder ist das etwa exterritoriales Gebiet?!?
Verfasst: 20.11.2013, 02:27
von derKVProfi
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:P.S.: Und nach dem SGB V § 10 haben Eltern auch keinen Anspruch auf Familienversicherung bei Ihren Kindern, oder? Komischerweise gibt es das aber in der Realität
Wird durch ein SV-Abkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei im völligen Widerspruch zum SGB V einfach durchgeführt!
Nicht ganz. Es besteht ein
Leistungsanspruch in der Türkei, keine Familien
versicherung in Deutschland. Das ist ein Unterschied.
Das ist jetzt aber Erbsenzählerei oder Korinthen....
Das ist faktisdch ein Anspruch auf Familienversicherung - leistungsanspruch ... ich bin entsetzt!
Ich nehme das als satirischen Einwurf auf rethorischem Spitzenniveau. So argumentieren Politiker! Sprechdurchfall ist noch eine nette Bewertung!
derKVProfi hat geschrieben:
Kinder, lasst mich dich bitte mit dem "SGB V gibt das nicht her, dann gibt es das auch nicht" in Ruhe! Recht ist etwas komplexer, als die meisten denken. Das gilt für Strafrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht (i like it - 7 Jahre Wohlverhalten und Insolvenz - ich lach mich kaputt) und Sozialrecht schon mal ganz deutlich.
Ich würde mich auch grundsätzlich mit europäischem Recht auseinander setzen. Die Klage vor deutschen Gerichten ist etwas für Amatuere - Profis klagen vor EuGH!
Bisher war ich der Meinung, auch das Berliner Regierungsviertel stünde auf deutschem Boden und deutsche Gesetze würde dort gelten. Oder ist das etwa exterritoriales Gebiet?!?
Deutsche Gesetze gelten in der Hauptstadt des Deutschen Reiches - klar!? Sorry, aber ein deutsches Gesetz, dass europäischem Recht widerspricht (und hier ist immer die jeweilige fachliche Ebene zu betrachten) kann deshalb nichtig sein. Nicht das Gesetz, aber der widersprechende Passus. Nehmen wir die Nummer mit der Sicherheitsverwahrung - wieviel deutsches Recht deutscher Gesetze eines deutschen Paralments auf nicht-ex-territorialem Gebiet hat den Prozess vor europäischen Gerichten überebt? Oder die Bisex-Kalkulation deutscher Personenversicherer, die ja durch deutsche Gesetze auch gedeckt waren? Deutschland ist ein Bundesland in Europa und dcie Rechte reduzieren sich sttündlich. WEelche Entscheidungshoheit hat denn bitte noch eine Landesregierung eines deutschen Bundeslandes?
Verfasst: 20.11.2013, 09:15
von GerneKrankenVersichert
derKVProfi hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:P.S.: Und nach dem SGB V § 10 haben Eltern auch keinen Anspruch auf Familienversicherung bei Ihren Kindern, oder? Komischerweise gibt es das aber in der Realität
Wird durch ein SV-Abkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei im völligen Widerspruch zum SGB V einfach durchgeführt!
Nicht ganz. Es besteht ein
Leistungsanspruch in der Türkei, keine Familien
versicherung in Deutschland. Das ist ein Unterschied.
Das ist jetzt aber Erbsenzählerei oder Korinthen....
Das ist faktisdch ein Anspruch auf Familienversicherung - leistungsanspruch ... ich bin entsetzt!
Ich nehme das als satirischen Einwurf auf rethorischem Spitzenniveau. So argumentieren Politiker! Sprechdurchfall ist noch eine nette Bewertung!
Bleiben wir doch auf der Sachebene und lassen die persönlichen Angriffe.
Eine der fundamentalen Änderungen bei der Einführung des SGB V war die Einführung der Familien
versicherung statt der bis dahin bestehenden Familienhilfe, die ein
Leistungsanspruch war. Nix Korinthenkackerei, sondern eine wichtige Differenzierung, um klarzustellen, dass deine Äußerung
derKVProfi hat geschrieben:
Und nach dem SGB V § 10 haben Eltern auch keinen Anspruch auf Familienversicherung bei Ihren Kindern, oder? Komischerweise gibt es das aber in der Realität.
Wird durch ein SV-Abkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei im völligen Widerspruch zum SGB V einfach durchgeführt!
so nicht stimmt. Und dann weise ich noch ganz korinthenkackerisch auf den § 30 SGB I hin. Für die Oma in der Türkei gilt das SGB nicht. Und von einer Familienversicherung (die es seit dem 01.01.1989 gibt) ist in dem Abkommen von 1964 nicht die Rede.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:
Kinder, lasst mich dich bitte mit dem "SGB V gibt das nicht her, dann gibt es das auch nicht" in Ruhe! Recht ist etwas komplexer, als die meisten denken. Das gilt für Strafrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht (i like it - 7 Jahre Wohlverhalten und Insolvenz - ich lach mich kaputt) und Sozialrecht schon mal ganz deutlich.
Ich würde mich auch grundsätzlich mit europäischem Recht auseinander setzen. Die Klage vor deutschen Gerichten ist etwas für Amatuere - Profis klagen vor EuGH!
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Bisher war ich der Meinung, auch das Berliner Regierungsviertel stünde auf deutschem Boden und deutsche Gesetze würde dort gelten. Oder ist das etwa exterritoriales Gebiet?!?
Deutsche Gesetze gelten in der Hauptstadt des Deutschen Reiches - klar!? Sorry, aber ein deutsches Gesetz, dass europäischem Recht widerspricht (und hier ist immer die jeweilige fachliche Ebene zu betrachten) kann deshalb nichtig sein. Nicht das Gesetz, aber der widersprechende Passus. Nehmen wir die Nummer mit der Sicherheitsverwahrung - wieviel deutsches Recht deutscher Gesetze eines deutschen Paralments auf nicht-ex-territorialem Gebiet hat den Prozess vor europäischen Gerichten überebt? Oder die Bisex-Kalkulation deutscher Personenversicherer, die ja durch deutsche Gesetze auch gedeckt waren? Deutschland ist ein Bundesland in Europa und dcie Rechte reduzieren sich sttündlich. WEelche Entscheidungshoheit hat denn bitte noch eine Landesregierung eines deutschen Bundeslandes?
Welchem EU-Recht widerspricht denn die Regelung, dass das SGB V auch für deutsche Bundestagsabgeordnete gilt?
Verfasst: 20.11.2013, 18:00
von derKVProfi
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Welchem EU-Recht widerspricht denn die Regelung, dass das SGB V auch für deutsche Bundestagsabgeordnete gilt?
Habe ich das irgendwo gesagt? Nein!
Verfasst: 20.11.2013, 21:48
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Ich würde mich auch grundsätzlich mit europäischem Recht auseinander setzen. Die Klage vor deutschen Gerichten ist etwas für Amatuere - Profis klagen vor EuGH!
Lustige Einstellung.
Und apropos Gesetze: kann man einen Gesetzgeber ernst nehmen, der bis heute Gesetze auf der Homepage des BMJ als gültig führt, in denen die Worte: Rechsinnenminister, Reichsgesundheitsminister und Reichsgesundheitsamt vorkommen? Mitnichten! Haben wir 68 1/2 Jahre nach der Befreiung immer noch nicht hinbekommen zu entnazizifizieren.
Nur der Richtigkeit halber: Das hängt damit zusammen, dass es die Begrifflichkeiten bereits vor dem NS gab.
Der KVProfi hat Recht. Die Abgeordneten haben Wahlrecht bzgl. Ihrer KV-Absicherung. Ich meine mich zu erinnern, dass dies seinerzeit so gerechtfertigt wurde dass diese damit ihre Autarkie behalten. Ansonsten ist mal wieder lustig zu beobachten wie aus einer bescheuerten Frage ein ellenlanger Thread wird.