Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 05.10.2012, 18:07

Hallo pfirsich30,

ich habe schon Rentenbewilligungen bei jüngeren Antragstellern erlebt. Insofern: Abwarten!

Gruß
roemer70

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.10.2012, 18:12

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 05.10.2012, 21:25

Hallo,

ja ich warte es wegen der Erwerbsminderungsrente ab, die vdk hilft mir ja auch. Es wird ja bestimmt erst mal für 2 oder 3 Jahre genehmigt. Ich hoffe, dass ich dann auch spätestens wieder fit wäre, denn es nervt, nur zu Hause zu sein. Aber leider bin ich wegen meinen Schmerzen dann auch fast nur am "dahinvegetieren".
Wenn es, so wie jetzt, gar nicht auszuhalten ist, dann setz ich mich vor den PC und halte mir einen kleinen Heizlüfter vor den Bauch. Das ist etwas angenehmer. Nur leider leidet meine kleine Familie etwas darunter, dass ich nicht so spontan mal irgendwo hinfahren kann oder viel weniger als früher am sozialen Leben teilhaben kann. Das fängt schon mit Geburtstagen von Freunden an und geht schon übers einfache Einkaufen hinaus, wo es teilweise schwer ist. Aber meine schwangere Freundin kann ich auch nicht alles alleine machen lassen. Naja ich hoffe, das wird mal wieder.

Machts Sinn was ist denn das Gestaltungsrecht? Ja momentan habe ich bei einer Zahlung von 30 Tagen Krankengeld Netto noch knapp 70 Euro mehr als Rente wegen voller Erwerbsminderung Brutto. Das ist aber der aktuelle stand des Schreibens mit der Renteninformation. Ob das jetzt wirklich so ist oder noch weniger, wüsste ich ja erst, wenn die Rente bewilligt werden würde.

Gruß

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.10.2012, 23:19

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 05.10.2012, 23:56

Hallo Machts Sinn,

ich muss aber auch dazu sagen, dass die Erwerbsminderungsrente jedes JAhr weniger wird, weil ja die Beiträge die eingezahlt werden immer weniger werden. Würde ich z.B. jetzt ALG 1 bekommen, für ein Jahr und nächstes Jahr dann einen Antrag auf ALG2 stellen müsste......würde dann aber wieder Erwerbsminderungsrente beantragen, dann würde ich noch viel weniger bekommen und das dann ja Jahrelang.
Hätte ich die Rente vor 2 Jahren schon beantragt und ich hätte sie genehmigt bekommen, dann hätte ich schon ca. 250 Euro mehr gehabt und das so lange, wie ich auch erwerbsgemindert wäre.

Gruß
Pfirsich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2012, 15:42

Hallo,
ja, hier gebe ich Machts Sinn recht, grundsätzlich gibt es ein Gestaltungsrecht
wennes um die Frage geht - "Der RV-Träger hält Reha-Massnahme nicht für sinnvoll und wertet Datum des Reha-Antrag als Datum der Rentenantragstellung für eine EM-Rente, benötigt hierfür aber noch den formellen Rentantrag des Versicherten - muss dieser diesen Antrag stellen oder kann er zugunsten des "höheren" Krankengeldanspruchs darauf verzichten ?".
Hier ist zunächst festzuhalten, ohne Einwilligung der Kasse (wenn vorher eine entsprechende Aufforderung erteilt wurde) darf er keine Willenserklärung gegenüber dem RV-Träger abgeben sonst droht Krankengeldversagung.
Also heißt es in diesem Falle sich beraten zu lassen - es gibt Konstellationen bei denen die Kasse der Verweigerung des formellen Rentenantrages zugunsten der Krankengeldzahlung durchaus zustimmen - diese "Ermessensleistung" ist eigentlich gar nicht sooo selten - ich schau mal nächste Woche nach, welche Konstellationen das sein könnten.
Gruß
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 06.10.2012, 16:32

Hallo Czauderna,

das verstehe ich jetzt leider nicht so ganz. Wenn es beim 18.10.2012 bei der Aussteuerung bleiben würde, dann hätte ich doch so oder so keinen Anspruch auf Krankengeld.
Meistens ist es doch so, dass die Krankenkasse einem vorschlägt Rente zu beantragen, damit sie von den Zahlungen wegkommen.
Wieso würden sie denn dann auf einmal zustimmen, das man eher Krankengeld bekommt, anstatt die einem zustehende Erwerbsminderungsrente, weil das Krankengeld höher wäre?
Und wenn man aber Krankengeld erhält, dann wird die spätere Monatsrente immer weniger. Das sehe ich jedes Jahr anhand der Renteninformation.

Gruß
Pfirsich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2012, 16:47

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

das verstehe ich jetzt leider nicht so ganz. Wenn es beim 18.10.2012 bei der Aussteuerung bleiben würde, dann hätte ich doch so oder so keinen Anspruch auf Krankengeld.
Meistens ist es doch so, dass die Krankenkasse einem vorschlägt Rente zu beantragen, damit sie von den Zahlungen wegkommen.
Wieso würden sie denn dann auf einmal zustimmen, das man eher Krankengeld bekommt, anstatt die einem zustehende Erwerbsminderungsrente, weil das Krankengeld höher wäre?
Und wenn man aber Krankengeld erhält, dann wird die spätere Monatsrente immer weniger. Das sehe ich jedes Jahr anhand der Renteninformation.

Gruß
Pfirsich
Hallo,
in der Regel verhält es sich so, wie ich es beschrieben habe - vielleicht wird es verständlicher wenn ich dir nächste Woche mal die Fallkonstellationen aufzeigen kann.
Was gilt ist, dass die Kasse nicht zur Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung auffordern darf sondern nur zur Beantragung von Reha-Massnahmen. Wenn aber dann aus der Reha. plötzlich Rente werden soll,
dann kann sich der Rentenbezug eben in bestimmten Fälle negativ für den versicherten auswirken und nur dann kommt die Sache mit dem Gestaltungsrecht zu Zuge. Es geht ja auch darum, dass u.U. der Reha-Antrag schon etliche Monat in der Vergangenheit liegt und demzufolge auch die EM-Rente rückwirkend festgesetzt würde, was auch negativ für den Versicherten sein könnte.
Warten wir nächste Woche ab ?? - es sei denn, einer von den Kollegen hat die
Möglichkeiten parat.
Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 06.10.2012, 16:50

Hallo nochmal,

ich habe heute den Termin für den Gutachter der Rentenversicherung bekommen. Es ist der 24.10.2012.
Desweiteren habe ich von der VdK einen Brief erhalten, als Weiterleitung von der Rentenversicherung. Anbei ist ein Selbsteinschätzungsbogen R215. Da sind merkwürdige Fragen drin. Da hat man ja schon Angst, dass die RV einem die Antworten so hindreht, als wäre man gesund.
Naja dieses hier ist ja ein Krankenkassenforum, deswegen wird wohl dazu keiner eine Antwort schreiben.

Ebenfalls habe ich heute noch Post von der Firma bekommen, in der ich noch vor der AU gearbeitet habe. Sie sollten einen von mir geschickten Bogen ausfüllen, den ich wiederum von der BfA bekommen habe. Dieser Bogen ist eine Arbeitsbescheinigung. Dort sollte der Arbeitgeber zum einen den verdienst eingeben und wie lange ich da beschäftigt war innerhalb der letzten 5 Jahre.
Dort wurde dann eingetragen von 01.06.2010 bis 18.10.12 und das ich vom 30.08.2011 bis zum 18.10.2012 kein Arbeitsentgelt erhalten habe.
Unter Punkt 3 steht:
Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs/-Arbeitsverhältnisses
Darunter ist ein Kreuz für: Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet am ___________ zum 18.10.2012
Mitgeliefert haben Sie mir noch die Lohnsteuerkarte von 2010

Das klingt alles seltsam für mich. Soll das jetzt schon eine Ankündigung der Kündigung sein? Eine direkte Kündigung war nicht dabei. Nur es irritiert, dass von einem Beschäftigungs/-Arbeitsverhältnissende bis zum 18.10.2012 geschrieben wird.

Wenn das jetzt eine "indirekte" Kündigung wäre, dann würde die Arbeitsagentur ja nicht mehr ALG1 nach dem Nahtlosigkeitsgesetz zahlen müssen oder? Ich hoffe andersrum ja auch noch, dass ich nächste Woche bereits eine Antwort bekomme und die Zahlungen über den 18.10. hinaus getätigt werden, weil meine Angabe zum Beginn der Blockfrist anerkannt wurde.

Gruß
Pfirsich

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.10.2012, 17:23

Hallo,

wenn Du aussteuerst und ALG 1 beantragst, endet Dein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn an dem Tag der Aussteuerung. Wenn Du kein ALG 1 beantragst, einen Monat danach.
Ich gehe mal davon aus, dass die TK eine Abmeldung beim Arbeitgeber angefordert hat. Die Beitragsabteilung wahrscheinlich.

Da Dein Widerspruch wohl keine aufschiebende Wirkung hat, meint die Kasse wohl richtig zu handeln. Arbeitsrechtlich besteht Dein Beschäftigungsverhältnis weiter fort, es sei denn Du wurdest gekündigt oder hast selbst gekündigt.

Dass die Rentenversicherung Entgelte abfragt hat damit zu tun, dass die schon mal vorsorglich die Rente ausrechnen. Würde ich also nicht besorgniserregend einstufen. Und Abmeldungen des Arbeitgebers kann man auch wieder stornieren und berichtigen. Du musst nun abwarten, was mit Deinem Widerspruch wird. Und bei den geschilderten Umständen und Unterlagen glaube ich, dass die Fachabteilung in der Hauptverwaltung den gar nicht zum Widerspruchsausschuss zulässt, sondern schon vorher glatt bügelt bzw. abhilft.

LG, Fee

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.10.2012, 17:23

Hallo,

wenn Du aussteuerst und ALG 1 beantragst, endet Dein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn an dem Tag der Aussteuerung. Wenn Du kein ALG 1 beantragst, einen Monat danach.
Ich gehe mal davon aus, dass die TK eine Abmeldung beim Arbeitgeber angefordert hat. Die Beitragsabteilung wahrscheinlich.

Da Dein Widerspruch wohl keine aufschiebende Wirkung hat, meint die Kasse wohl richtig zu handeln. Arbeitsrechtlich besteht Dein Beschäftigungsverhältnis weiter fort, es sei denn Du wurdest gekündigt oder hast selbst gekündigt.

Dass die Rentenversicherung Entgelte abfragt hat damit zu tun, dass die schon mal vorsorglich die Rente ausrechnen. Würde ich also nicht besorgniserregend einstufen. Und Abmeldungen des Arbeitgebers kann man auch wieder stornieren und berichtigen. Du musst nun abwarten, was mit Deinem Widerspruch wird. Und bei den geschilderten Umständen und Unterlagen glaube ich, dass die Fachabteilung in der Hauptverwaltung den gar nicht zum Widerspruchsausschuss zulässt, sondern schon vorher glatt bügelt bzw. abhilft.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2012, 17:30

Hallo Krankenkassenfee,
hm, mir fallen da spontan zwei Fälle aus letzter Zeit ein, da endete trotz Aussteuerung und Leistungsbezug das Arbeitsverhältnis nicht "automatisch" -
in beiden Fällen haben aber die Versicherten von sich aus zu einem späteren Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis gekündigt - was stimmt denn da jetzt ?
Gruss
Czauderna

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 06.10.2012, 17:50

also: ausgesteuert zum 07.07.2012
- ALG 1 ab 08.07.2012 - Oktober 2013 - unter der Bedingung, dass ich mich dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stelle (Pförtner an der Hintertür, Kinokartenabreißer im Liegen)
- nicht gekündigt
- und es wäre fatal, selber zu kündigen
- Arbeitgeber will aber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung
stellen

Ist das "Ende des Beschäftigungsverhältnisses im sozialrechtlichen Sinn"????

@pfirsich
schau mal im krank-ohne-rente forum!!! Da bekommst du auf Fragen zu EM-Rente, Nahtlosigkeit, ALG 1 , REHA vor Rente, usw. auch Hilfe.
LG
ReallyAngry

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 06.10.2012, 19:29

wenn Du aussteuerst und ALG 1 beantragst, endet Dein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn an dem Tag der Aussteuerung. Wenn Du kein ALG 1 beantragst, einen Monat danach.
hm, mir fallen da spontan zwei Fälle aus letzter Zeit ein, da endete trotz Aussteuerung und Leistungsbezug das Arbeitsverhältnis nicht "automatisch" -
in beiden Fällen haben aber die Versicherten von sich aus zu einem späteren Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis gekündigt - was stimmt denn da jetzt ?
man muss hier Beschäftigung im arbeitsrechtlichen Sinn und Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn unterscheiden....

sozialversicherungsrechtlich
wenn nach der Aussteuerung die Beschäftigung nicht wieder aufgenommen wird und dementsprechend keine Arbeitsentgelt gezahlt wird, dauert die Beschäftigung noch einen Monat an (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) - dann endet die Versicherungspflicht und es erfolgt eine Abmeldung durch den Arbeitgeber. Es gibt eine Besprechungsergebnis vom letzten Jahr, wonach die Arbeitgeber die Arbeitnehmer zum Vortag der Anmeldung der Agentur für Arbeit abmelden können (kann beitragsrechtliche relevant sein, wenn noch Urlaubsabgeltungen, Abfindungen oder sonstiges gezahlt wird)

arbeitsrechtlich kann die Beschäftigung nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag enden.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 06.10.2012, 19:55

@reallyangry......wow Kinokartenabreißer im Liegen war schon immer mein Traumjob :-)

also eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten und auch noch 12 Tage Urlaub aus 2011 und bis jetzt dieses Jahr 20 Tage.
Die Tage ausbezahlt bekommen kann ich doch erst einfordern, wenn ich wirklich gekündigt werden sollte oder?

Wie ist das denn z.B. mit einem Behindertengrad? Ich habe GdB 40 und da auch widerspruch eingelegt. Falls ich jetzt Gleichgestellt sein sollte oder aber sogar GdB 50 bekomme, dann kann einem der Chef ja noch schwieriger kündigen oder nicht?

Ich versteh es nur nicht ganz, falls ich jetzt erwerbsminderungrente genehmigt bekomme und mein Chef kündigt mich dann immer noch nicht, wie geht es dann weiter? Muss ich dann wirklich nicht selbst dann kündigen bzw. ist man dann automatisch gekündigt?
Wie läuft das sonst mit den Urlaubstagen weiter?

gruß

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