Erfahrungen mit europäischer KV

Moderator: Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 27.06.2013, 08:39

Juliane hat geschrieben: Gebe diesmal gerne ein konkretes Beispiel, damit Sie mich nicht wieder falsch verstehen:

Ein(e) Selbständige(r)...

- versichert sich bei einer EUKV
- ist ein paar Jahre darüber versichert
- geht in Insolvenz, wird arbeitslos und fängt irgendwann wieder einen festen Job an (Lohn/Gehalt unterhalb der Bemessungsgrenze)
- beantragt Mitgliedschaft bei einer GKV und gibt EUKV als Vorversicherer an

Die GKV akzeptiert aber einfach den Vorversicherer nicht und der/die Selbständige hängt also erstmal wieder unversichert in der Luft.
Hallo Juliane,

wenn jemand tatsächlich versicherungspflichtig wird, hätte ich keine Probleme denjenigen aus einer Versicherung bei einem EWR-Dienstleister aufzunehmen. Ich würde das genauso beurteilen wie eine deutsche PKV.

Als interessierte Bürgerin sehe ich an der Konstruktion immer noch eine Frage, auf die ich für mich bisher keine befriedigende Anwort habe. Das betrifft aber nur die Personen, die nicht versicherungspflichtig werden. Eine Antwort, die Rechtssicherheit schafft, wird dieses Forum aber ohnehin nicht geben können.

Gruß
Swantje

Poet
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Beitrag von Poet » 27.06.2013, 09:08

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Und dann gibt es ja noch den Personenkreis, der vom Anbieter NeueKV auf der Website wie folgt umworben wird:
Können auch Sie die hohen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige einfach nicht mehr zahlen? Oder möchten Sie einen Teil von Ihrem hart erarbeiteten Einkommen lieber für ihre eigene Zukunft investieren als damit die Glaspaläste und Vorstände von 145 (!) Krankenkassen zu finanzieren, die im Zweifelsfall lieber fragwürdige Zusatzangebote für Leistungen machen, als den Versicherten bei den Beiträgen mit Rückzahlungen oder Reduzierungen entgegenzukommen?
neuekv.de/gesetzliche-kv/
Das beißt sich ja auch mit den bisher geäußerten Meinungen, dass es bei der Absicherung ja nicht darum geht Geld zu sparen und eine gute private Absicherung mind. 400€ kostet...;-)

Nebenbei ist das die schlechteste Werbung die ich seit langem gelesen habe. Also jemand der souverän und exzellent ist, braucht solche diffamierende Werbung garantiert nicht.

Hirschin
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Beitrag von Hirschin » 27.06.2013, 11:08

Poet hat geschrieben:@derKVProfi & GKV:

Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative, Judikative. Grds. hat erst einmal keines der Staatsorgane Macht über die anderen Organe.
Das ist 100% korrekt! Wäre dies nämlich nicht mehr der Fall, dann wäre unsere demokratische Grundrichtung in Gefahr und eine einzige Gewalt hätte das Monopol inne.
Die Gewaltenteilung wäre dann außer Kraft gesetzt und aus der Demokratie eine Diktatur entstanden.
In der heutigen Zeit wirken die drei Staatsgewalten relativ ausgeglichen zusammen und sichern somit die bürgerliche Freiheit und die Demokratische Grundordnung. Es ist wichtig dass die Gewalten nicht ganz und gar voneinander getrennt agieren, sondern das eine gegenseitige Überwachung und Kontrolle geschieht. Das wiederum erfolgt durch bestimmte Eingriffsrechte der Organe in die Gewalten. Das wird als Gewaltenverschränkung bezeichnet.
Soviel dazu, nun back to topic ...

http://gewaltenteilung.org/
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 13:39

Juliane hat geschrieben: - beantragt Mitgliedschaft bei einer GKV und gibt EUKV als Vorversicherer an

Die GKV akzeptiert aber einfach den Vorversicherer nicht und der/die Selbständige hängt also erstmal wieder unversichert in der Luft.

Was passiert dann?
Die EWR KV ist eine PKV und der Übertritt in die GKV als freiwilliges Mitglied ist so nicht möglich!

Das gilt auch für eine deutsche PKV!

Wo ist der Unterschied!

Juliane

Beitrag von Juliane » 27.06.2013, 13:55

derKVProfi hat geschrieben:Die EWR KV ist eine PKV und der Übertritt in die GKV als freiwilliges Mitglied ist so nicht möglich!
Eigentlich habe ich es doch deutlich geschrieben?!

Ein(e) Selbständige(r)... geht in Insolvenz, wird arbeitslos und fängt irgendwann wieder einen festen Job an (Lohn/Gehalt unterhalb der Bemessungsgrenze).

Und jetzt verdrehen SIE die Tatsachen und bringen ein "freiwilliges Mitglied" ins Spiel :)

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 14:04

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Auf die persönlichen Angriffe und Versuche, mich zu diskreditieren, gehe ich nicht weiter ein, bitte jedoch darum, zukünftig auf der Sachebene zu bleiben.

Wer hat damit angefangen? Genau!

Und ich bin die ganze Zeit auf der sachebene und argumentiere trotz der ständigen unsachlichen Angriffe!!

Zur Frage, wann es überhaupt zu einer Klage kommt: Das kann ganz schnell gehen, wenn z. B. ein in D lebender und versicherter Selbständiger mit einem Nachweis einer EWR-Versicherung bei einer Kasse aufschlägt, deren Rechtsabteilung der Auffassung ist, diese Versicherung erfülle nicht die Voraussetzungen des § 206 VVG und damit im Umkehrschluss nicht die Voraussetzungen des § 193 VVG. Die konkludente Ableitung, von der der User NeueKV ausgeht, sehe ich so nicht. Ganz im Gegenteil, aufgrund der Gesetzestexte (Basistarif mit Einschränkung Inland, Ausschluss der Möglichkeit der Kündigung ohne diese Einschränkung) könnte ich mir vorstellen, dass die Kombination kein Angebot eines Basistarifes/keine Kündigung bei Zahlungsverzug rechtens wäre. Nehmen wir also an, die Rechtsabteilung der fiktiven Kasse lehnt die Kündigung ab, da der entsprechende Nachweis nicht gebracht wurde. Da nutzt auch kein Hinweis auf die BaFin, allenfalls eine gleichlautende Einschätzung des BVA hätte Gewicht. Und ruckzuck könnten sich je nach Konstellation der ein oder andere Beteiligte in einem Rechtsstreit befinden.

Ja - dann entscheidet ein Gericht diesen Fall! Und ob die EWR KV den § 193.3 erfüllt entscheide nicht die GKV Seite, sondern das Gutachten des BaFin! Das BaFin ist für das VVG zuständig, nicht der SpiBu Verband. Ggf. entscheidet es ein Gericht!

Es gibt bereits Fälle in denen eine GKV die EWR KV als PKV und die Folgebescheinigung anerkannt hat.


Dass die Versicherungen Ihre Versicherung in D anbieten dürfen, ist durch Europarecht gedeckt. Dass damit jedoch bundesrechtliche Regelungen im Bereich Krankenversicherung ausgehebelt werden können, wäre mir neu. Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn geschehen?

Fragen Sie den EuGH! Das Urteil ist im Vorfeld tendenziell erkennbar!

Eben. In diesem Fall gibt es eine Rechtsgrundlage. Davon, dass diese auch für die Internationalen Policen geschaffen werden, kann niemand automatisch ausgehen.

Der Besitzstand ist doch schon geschaffen, weil das BaFin as Organ der Exekutive bereits gehandelt hat!

GKV darf. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V.

Angestellte - und was ist mit Freelancern? Und was wird den Personen in den GKV Geschäftsstellen WIRKLICH erzählt, wenn die aufschlagen?
KV-Profi hat geschrieben: 2. Deutsche die ins Ausland (ohne EWR/EZ/CH) gehen! Also nicht eine Reise oder Dienstreise, kein zeitlich begrenzter Aufenthalt, sondern Deutsche die International arbeiten und Leben! Deutsche Auslandsreiseversicherungen sind hier mehr als bedenklich! Wir sprechen von hoch bezahlten Spezialisten, TOP-Managern, etc. Die GKV leitet nicht! Die deutsche PKV macht auch Streß ohne Ende bei den Verträgen!
Hier werden einige Sachverhalte in einen Topf geworfen, die unterschiedlich beurteilt werden müssen. Hat der TOP-Manager einen deutschen Arbeitgeber und es handelt sich um eine Ausstrahlungsbeschäftigung, gilt bei der Leistungsgewährung § 17 SGB V, für den GKV-versicherten Manager zahlt also zunächst der AG. International arbeitende und lebende Deutsche werden sowieso nicht von der Versicherungspflicht nach 5,1,13 erfasst. Da stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Versicherung überhaupt nicht.

Das sind nicht mehrere SSachverhalte - der ist ganz exakt beschrieben! Und § 17 SGB V ist also eine 100% Deckung??? Ich bin ja amüsiert!


Und dann gibt es ja noch den Personenkreis, der vom Anbieter NeueKV auf der Website wie folgt umworben wird:
Können auch Sie die hohen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige einfach nicht mehr zahlen? Oder möchten Sie einen Teil von Ihrem hart erarbeiteten Einkommen lieber für ihre eigene Zukunft investieren als damit die Glaspaläste und Vorstände von 145 (!) Krankenkassen zu finanzieren, die im Zweifelsfall lieber fragwürdige Zusatzangebote für Leistungen machen, als den Versicherten bei den Beiträgen mit Rückzahlungen oder Reduzierungen entgegenzukommen?
neuekv.de/gesetzliche-kv/
Das hatte ich bisher noch nicht gesehen und das werde ich sehr kritisdch zur Sprache bringen. Danke für den Hinweis!

Genau das ist der Personenkreis, bei dem ich Probleme sehe, wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen sollte, die von deiner Aussage "es ist alles geregelt" abweicht.

Wie sieht es dann eigentlich aus? Also nehmen wir mal den fiktiven Fall, dass höchstrichterlich entschieden wird, dass die Internationalen Policen nicht mehr als Absicherung anerkannt werden können, der Gesetzgeber sauber regelt, ab Tag x muss eine andere Versicherung nachgewiesen werden, und demjenigen aufgrund von Vorerkrankungen dann nur noch der teure Basistarif offensteht? Ist dieser finanzielle Mehraufwand im Vergleich zu einer GKV durch die Beraterhaftpflicht abgedeckt?

Es kann kein Urteil in dieser Art geben. Das Urteil für diesen Fall kann nur für zukünftige Fälle gefällt werden und witrd danach sofort vom EuGH kassiert! Und nur einmal angenommen, es würde so auch vorm EuGH bestehen, dann gilt es nicht für die bisherigen Fälle. Der betroffene muss also nicht zu einer anderen PKV!
Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt, wie eine PKV, nur die versicherten Schäden! Es ist also eine Frage, ob und wie beraten und dokumentiert wird! Der Schadenersatzanspruch ist immer gewährleistet!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 17:34

Je länger ich lese, desto mehr beschleicht mich das gefüh, dass hier einige vieles Mißverstehen. warum aber negative Bedenken geäußert werden, statt Fragen zu stellen und die Antworten zu akzeptieren, kann ich mir weiterhin nur denken.

Es gibt ja das alte Sprichwort: was der Bauer nicht kennt, dass frisst er nicht!

der User Neue KV hat hier vieles erläutert und dargestellt, dennoch wollen Einige partout etwas kaputt reden. Dabei werden dann ständig noch die Fälle gewechselt, die Sichtweisen und Standpunkte verändert, etc.!

Ich versuche es noch einmal langsam, weil sich ja auch Rahmenbedingungen verändern!

Ich bin Journalist, ich bin und war in London und ich kenne die Versicherer! ich kenne auch die Macher der neue KV GmbH, die aber bitte Vermittler ist und sich auf den Service für andere Vermittler konzentriert!

Wir sollten also einmal klarstellen ob wir hier über EWR KV reden (das tute zuumindest ich, weil es dfarum auch in diesem Fred geht), um Vermittler im Allgemeinen oder die Neue KV GmbH im speziellen!

Private Krankenversicherer mit Niederlassung in der EWR, die beim BaFin registriert sind, dürfen in deutschland Versicherungen abschließen! Versicherungen werden von Versicherungsvertretern vermittelt, von Versicherungsmaklern eingekauft oder vom Kunden, bei gleichzeitiger Beratung durch einen Versicherungsberater oder völlig eigenständig.

Deutsches Recht sagt, dass sich Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, aus der GKV austreten können, wenn Sie eine substitutive PKV abschließen.

Das BaFin sagt bei bestimmten Policen der EWR Versicherer ja bzw. nein und ist die ausschließlich maßgebende Behörde für die Frage, ob eine PKV den 193.3 erfüllt oder nicht. Das VAG gilt nur für deutsche Versicherer (§ 12 ff) - das ist unstrittig.

Es steht der GKV oder Ihren Verbänden sehr wohl frei dagagen zu klagen. Sie werden diese Klagen aber höchstens vor deutschen gerichten gewinnen, nicht vor europäischen. Als CSC der Sellsulting Ltd. London kann ich heute schon feststellen, dass die Versicherer europäische Gerichte anrufen werden, falls deutsche Gerichte feststellen sollten, dass die EWR KV der deutschen PKV nicht genögt.

Die Frage des § 206 VVG lassen wir mal außer acht. Wenn er für die EWR KV gelten sollte, dann wird man ihn beachten. Ansonsten wird bei Nicht-Zahlung gekündigt, so wie es deutsche GKV und PKV jahrzehntelang gemacht hat. Der Punkt ist schlichtweg ungeklärt und irrelevant!

Fakt ist das die BaFin mehrere Versicher "angewiesen" hat die Folgeversicherungsnachweise einer EWR KV (wenn der Leistungsumfang stimmt) anzuerkennen! Richtig ist, dass die BaFin eine GKV nicht "anweisen" kann! Fakt ist, dass es mehrere Fälle gibt, wo die GKV diesen Folgeversicherungsnachweis anerkannt hat!

Sollte sich dass verändern wird das auch von ordentlichen deutschen Gerichten entschieden - und da taucht dann die BaFin als "Gutachter" (hallo - ich habe Ausrufezeichen gesetzt) auf! ggf. wird das im Vorfeld zwischen BMF und BMG geklärt und das BMG weist an!

Kommen wir zu den Zielgrupppen. Auch hier wird versucht die Realität zu verbiegen!

Natürlich kenne ich den § 9.1.3 und weiß das jemand, der als Angestellter erstamls hier tätig wird, sehr wohl freiwilliges Mitglied der GKV werden kann! Das ist für eine ausländische Fachkraft (also aus Nicht-EU/-EW-Staaten bzw. Nicht-Schweiz auch deutlich empfehlenswerter als der Selbstzahlerstatus!

Mir ist auch das Thema Entsendung bekannt und der § 17 SGB V! Aber auch hier bleiben bitte Restkosten. Kein verantwortlich denkender Personaler wird jemanden ohne zusätzliche KV entsenden, weil der Arbeitgeber hja für die Differenzkosten haftet! Das kann man über Firmen-Rahmen-Verträge mit deueten PKV Versicherern, AS (Auslandssummenversicherung) deutscher PKV Versicherer oder EWR KV regeln.Das obliegt dem AG undnist auch keine substitutive Police! Die versicherte Person hat ier nicht einmal ein Mitbestimmungsrecht!

Es bleiben aber die vielen Freelancer (Fotografen, Journalisten, Consultant, Ingenieure, etc.)! Und wir sprechen wieder über Nicht EU/-EWR und auch nicht von der Schweiz! Hier ist die EWR KV der deustchen Auslandsreisekrankenversicherung um Längen überlegen! Wir sprechen von Incoming und Outgoing!

Dann gibt es logischerweise die Zielgruppe der in Deutschland PKV Versuicherten udn der in deutschland freiwillig GKV Versicherten!

Gruppe 1 ist gar nicht zu diskutieren, weil sich durch den wechsel von deutscher zu EWR KV nichts ändert! Alle vorgetragenen Bedenken, sind irrelevant!

Gruppe 2 ist heikel. ich bin nicht überzeugt, dass die freiwillig GKV Versicherten in eine EWR KV wechseln sollten! Wenn die betreffende person aber sowieso, trotz ausführlicher Beratung unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteiole der GKV den Rücken kehren will (und ich betone zu wiederholten Mal, dass ich ein Verfechter der Bürgerversicherung, also für die Abschaffung der substitutiven PKV, bin) und das SGB V lässt es zu, dann ist die EWR KV eine PKV wie jede andere, wenn und soweit das BaFin, als maßgebliche Behürde, das so festlegt! Alle anderen Punkte dazu hatte ich oben skizziert!

Die eigentlichen Zielgruppen, die dafür ausschlaggebend waren mit dem Thema nach Deutschland zu kommen, sind zurzeit offen, da der Gesetzgeber die thematik Nichtzahler und Nichtversicherte ja neu angefasst und veränbdert hat! Hier bleibt der Fortgang des Gesetzgebeungsverfahrens und die Umsetzung durch die PKV bzw. GKV Spitzenverbände abzuwarten und dann muss man sich neu positionieren oder zugeben, dass sich der Markt aufgelöst hat!

Bei den Nicht-Versicherten gibt es zwei Gruppen. 1. der PKV zuzuordnen und 2. der GKV zuzuordnen.

Gruppe 1 ist gar nicht diskutieren. Ob diePKV oder EWR sind, ist doch bitte für die Rechtsfolgen irrelevant!

Gruppe 2. - und hier gehe ich auf die alten Rechtsverhältnisse ein - war untragbaren Beitragsforderungen ausgesetzt! Rossi wird es hier bezeugen, dass sich die GKV massiv und systematisch 8absichtlich und bewußt) den Injstrumentarien der Stundung und des Erlaß von beitragsschulden widersetzt hat! das ist und bleibt der Grund dafür, dass man menschen mit einer EWR KV geholfen hat. Aber wie gesagt, hier hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt und dem erbärmlichen Treiben der GKV ein Ende bereitet!

Die Nichtzahler sind *** zu beantworten.

Ich gehe einmal davon aus, dass sich damit die völlig unsinnmigen udn an den haaren herbeigezogenen Bedenken relativieren!

Schlussendlich eine Anmerkungen:

Versicherungsvermittler haften, Versicherungsberater auch! es geht um Vermögensschäden des Kunden bei faklscher Beratung! Ich werde und wurde hier ja mehrfach gefragt, ob das versichert ist? Woher zum Teufel soll ich das Wissen? Ich kenne doch nicht jeden einzelnen Fall!

ich weiß nicht welche VSHV Police die person hat!

Ich weiß nicht ob er vorsätzlich gehandelt hat (kein Versicherungsschutz)!

etc.

Der Vermittler haftet! PUNKT! Niemand wird gezwungen etwas zu machen - nicht mit sanfter und auch nicht mit nachdrücklicher Gewalt! Man kann, muss aber nicht! man kann auch in der GKV sein und bleiben.

Ich bin aber auch nicht für die Vermittler in Deutschland verantwortlich. Es gibt Pfeifen und es gitb Durchschnnitt und es gibt fachlich kompetente!

Genau hier setzt ja das Geschäftsmodell Neue KV an. Die Neue KV GmbH ist Dienstleister für Versicherungsvermittler, damit die, weil die überwiegend in dem Thema nicht erfahren genug sind, keine Fehler machen! damit die produkte nicht falsch oder unseriös eingesetzt werden. Beeinflussen kann der Dienstleister nur dort, wo er auch involviert ist!

Poet
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Beitrag von Poet » 27.06.2013, 18:43

derKVProfi hat geschrieben:Aber wie gesagt, hier hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt und dem erbärmlichen Treiben der GKV ein Ende bereitet!
@derKVProfi:...falsch, der Gesetzgeber hat seinem eigenen erbärmlichen Treiben ein Ende bereitet, die GKV hat nur umgesetzt was gesetzlich gefordert war. Alternativen hatte sie keine.

Wenn Du nicht immer mal so eine Äußerung à la Stammtisch reindonnern würdest, dann wäre das sehr schön. Und wenn Du Dich nicht dauernd angegriffen fühlen und in Rot und Ausrufezeichen rechtfertigen würdest, dann würde sich das ggf. auch nicht so hochschaukeln.

Also, jetzt schnaufe mal durch und fahre Dich runter.

Wir führen hier keinen Krieg.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 19:28

Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:Aber wie gesagt, hier hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt und dem erbärmlichen Treiben der GKV ein Ende bereitet!
@derKVProfi:...falsch, der Gesetzgeber hat seinem eigenen erbärmlichen Treiben ein Ende bereitet, die GKV hat nur umgesetzt was gesetzlich gefordert war. Alternativen hatte sie keine.

Sorry, aber es bestand sehr wohl die Möglichkeit der Stundung und es Erlaß von Beitragsschulden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von ihren Möglichkeiten viel zu selten und sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht! Das Forum ist voll davon und Rossis Beiträge zu dem Thema sind doch eine Offenbarung!

Und damit es nicht falsch verstanden wird - der PKV Verband mit seinem Notlagentarif und die Versicherer in ihrem Umgang mit dem Basistarif und den dort Versicherten, das ist auch erbärmlich!

Wenn Du nicht immer mal so eine Äußerung à la Stammtisch reindonnern würdest, dann wäre das sehr schön. Und wenn Du Dich nicht dauernd angegriffen fühlen und in Rot und Ausrufezeichen rechtfertigen würdest, dann würde sich das ggf. auch nicht so hochschaukeln.

Wenn andere Fragen stellen würden, statt irgendwelchen diskriminierenden und diskreditierenden Unsinn, der geschäftsschädigend sein könnte, dann wäre auch vielen geholfen. Dann reden wir noch von Forendisziplin, also KKA, der hier über ganz andere Themen schwadroniert! Und wir fordern mal alle, die unbeteiligt sind, sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter zu halten!

Also, jetzt schnaufe mal durch und fahre Dich runter.

Bin doch völlig relaxt und entspannt! Mein Blutdruck ist oK - ich rechtfertige mich nicht, ich verzeifel nur an der Untergweicht der menscheit!

Wir führen hier keinen Krieg.

Und ich benutze soviele "!" wie ich will!!

Wer angreift führt Krieg!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 27.06.2013, 20:35

derKVProfi hat geschrieben: Die Frage des § 206 VVG lassen wir mal außer acht. Wenn er für die EWR KV gelten sollte, dann wird man ihn beachten. Ansonsten wird bei Nicht-Zahlung gekündigt, so wie es deutsche GKV und PKV jahrzehntelang gemacht hat. Der Punkt ist schlichtweg ungeklärt und irrelevant!
Hervorhebung von mir.

Danke für diese klare Aussage. Das klang bisher (wenn auch nicht von dir, sondern von NEUE KV) noch anders, nämlich schön verschwurbelt "das wurde von Juristen geprüft und ist schon in Ordnung". Irrelevant? Das mag Ansichtssache sein. Frag mal den Kunden, der irgenwann wegen Nichtzahlung rausfliegt und das dann ausklagen darf ...
derKVProfi hat geschrieben:Sorry, aber es bestand sehr wohl die Möglichkeit der Stundung und es Erlaß von Beitragsschulden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von ihren Möglichkeiten viel zu selten und sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht!
Da stimme ich dir weitgehend zu. Von Kassenseite wurde/wird viel zu viel Anstrengung darauf verwendet, auch noch den letzten Cent einzutreiben oder Niederschlagungsersuchen abzuwenden. Das schizophrene daran ist, dass das den Interessen der betroffenen Kasse bei Lichte betrachtet auch noch zuwider läuft. Die Beiträge gehen doch eh an den Fonds. Als einzelne Kasse würde es mir viel mehr nutzen, wenn ich mit dem Kunden zusammen überlegen könnte, welche Möglichkeiten es gibt, die Forderung aufzulösen: Kunde glücklich weil er weniger zahlt, Kasse finanziell nicht geschädigt, weil die personenbezogene Fondszuweisung in der Höhe gleich bleibt, Kasse glücklich weil Arbeit für Mahnung, Vollstreckung, etc. entfällt.

Man muss halt nur den fundamentalen Paradigmenwechsel, den der Gesundheitsfonds mit sich gebracht hat begreifen. Von "ich brauche jeden Cent, damit ich die Ausgaben decken kann" zu "mir doch egal, wie viel (wenig) der Kunde zahlt - ich hab eh das gleiche in der Tasche".

Dabei braucht keiner Angst haben dass die Finanzierung der GKV insgesamt ins Wanken käme, wenn sich so eine Einstellung unter den Kassen verbreiten würde. Die Prüfer passen schon auf, dass der gesetzliche Spielraum nicht überschritten wird. Dass viele Kassen hier bisher aber häufig so zögerlich sind, den durchaus vorhandenen Spielraum überhaupt in Erwägung zu ziehen oder zu nutzen, ist kurzsichtig, falsch und dumm.

Gruß
Swantje

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.06.2013, 21:13

Hallo,
da bin ich nicht der Auffassung von Swantje B. und auch die Beiträge von Rossi dazu waren mir immer zu pauschal und verallgemeinernd.
Es war doch der Gesetzgeber selbst, der den Kassen diesen Unsinn mit der Beitragsnachforderung und vor allem mit den 5% Säumniszuschlägen pro Monat
aufs Auge gedrückt hat und keine klaren Aussagen dazu gemacht hat wann und aus welchen Gründen genau eine Kasse sowohl auf Beitrag als auch auf Säumniszuschlag verzichten kann. Wenn nun quasi der Gesetzgeber seine damaligen Beschlüsse in hohem Masse aufhebt dann hat er damit das nachgeholt, was er seinerzeit wissentlich nicht wahrhaben wollte. Und was die Kassen betrifft,
wenn die damals schon das so gehändelt hätten wie es heute festgelegt wurde, dann wäre die Auslegung der damaligen Gesetzesvorschrift die reine Willkür gewesen - Kasse A. hätte grundsätzlich die Säumniszuschläge erlassen, Kasse B sogar die gesamten Beiträge und Kasse C hätte keinen Grund gesehen "kulant" zu sein - toll, erst per Gesetz die große Keule schwingen lassen und zum zuschlagen auffordern, aber dann, wenn zugeschlagen wurde zu sagen, dass der Schläger eigentlich nicht zuschlagen hätte sollen.
Nein, nein - es ist ganz allein der Gesetzgeber der hier verantwortlich ist
und nicht die "Behörde", die ein solches Gesetz umsetzen muss.
Gruss
Czauderna

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 21:23

Swantje B. hat geschrieben:
Danke für diese klare Aussage. Das klang bisher (wenn auch nicht von dir, sondern von NEUE KV) noch anders, nämlich schön verschwurbelt "das wurde von Juristen geprüft und ist schon in Ordnung". Irrelevant? Das mag Ansichtssache sein. Frag mal den Kunden, der irgenwann wegen Nichtzahlung rausfliegt und das dann ausklagen darf ...

1. ich bin derKVProfi und nicht der User Neue KV - nur mal am Rande!

2. das war in Deutschland doch immer so und ist weltweit gang und gäbe! Und nun fragen wir uns wieder in welchem Fall, der gelöst wird, das denn nun ein Problem ist. Problematisiert doch nicht ständig und tut nicht so, als wenn die Veränderung durch das GKV-WSG ein Mehrwert wäre, den alle toll finden!

Menschen, die Ihren Beitrag nicht zahlen haben keinen Versicherungsschutz. Diese AslbLG ist doch bitte eine Farce. Das schauen wir uns dann doch mal in der Praxis in Arztpraxen und der Leistungsabrechnung bei Kostenerstattung an!

derKVProfi hat geschrieben:Sorry, aber es bestand sehr wohl die Möglichkeit der Stundung und es Erlaß von Beitragsschulden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von ihren Möglichkeiten viel zu selten und sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht!
Da stimme ich dir weitgehend zu. Von Kassenseite wurde/wird viel zu viel Anstrengung darauf verwendet, auch noch den letzten Cent einzutreiben oder Niederschlagungsersuchen abzuwenden. Das schizophrene daran ist, dass das den Interessen der betroffenen Kasse bei Lichte betrachtet auch noch zuwider läuft. Die Beiträge gehen doch eh an den Fonds. Als einzelne Kasse würde es mir viel mehr nutzen, wenn ich mit dem Kunden zusammen überlegen könnte, welche Möglichkeiten es gibt, die Forderung aufzulösen: Kunde glücklich weil er weniger zahlt, Kasse finanziell nicht geschädigt, weil die personenbezogene Fondszuweisung in der Höhe gleich bleibt, Kasse glücklich weil Arbeit für Mahnung, Vollstreckung, etc. entfällt.

DANKE!

Man muss halt nur den fundamentalen Paradigmenwechsel, den der Gesundheitsfonds mit sich gebracht hat begreifen. Von "ich brauche jeden Cent, damit ich die Ausgaben decken kann" zu "mir doch egal, wie viel (wenig) der Kunde zahlt - ich hab eh das gleiche in der Tasche".

Das ist aber auch nicht die richtige Einstellung!

Dabei braucht keiner Angst haben dass die Finanzierung der GKV insgesamt ins Wanken käme, wenn sich so eine Einstellung unter den Kassen verbreiten würde. Die Prüfer passen schon auf, dass der gesetzliche Spielraum nicht überschritten wird. Dass viele Kassen hier bisher aber häufig so zögerlich sind, den durchaus vorhandenen Spielraum überhaupt in Erwägung zu ziehen oder zu nutzen, ist kurzsichtig, falsch und dumm.

DANKE!!

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 27.06.2013, 23:14

derKVProfi hat geschrieben:

Wenn andere Fragen stellen würden, statt irgendwelchen diskriminierenden und diskreditierenden Unsinn, der geschäftsschädigend sein könnte, dann wäre auch vielen geholfen. Dann reden wir noch von Forendisziplin, also KKA, der hier über ganz andere Themen schwadroniert! Und wir fordern mal alle, die unbeteiligt sind, sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter zu halten!

Und ich benutze soviele "!" wie ich will!!

Wer angreift führt Krieg!


Der Einzige, der hier 'Krieg' führt sind Sie! Wer sich die Mühe macht ihre Internethinterlassenschaften zu googeln, stellt fest, dass Sie schlicht und ergreifend einer gepflegten Diskussionskultur nicht mächtig, dafür der gewollten Missinterpretation offensichtlich erlegen sind. Dass Sie durchaus sachliche Texte u.a. von GKV als 'geschäftsschädigend' bezeichnen kann man getrost in die Witzkiste packen.

Sie sprechen den Kritikern Ihrer Beiträge das Recht ab eine andere Meinung zu vertreten, tun deren Inhalte als 'diskreditierenden Unsinn ab. Woher nehmen Sie sich das Recht so herablassend und persönlich beleidigend zu urteilen?

Wir sind hier nicht im NEUEN DEUTSCHLAND a la DDR (von wegen..sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter halten..)
hier sind sachliche Kritik, kritische Hinterfragung und Zweifelanmeldungen erlaubt, ja erwünscht.

Gruss
KKA

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 23:40

Juliane hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:Die EWR KV ist eine PKV und der Übertritt in die GKV als freiwilliges Mitglied ist so nicht möglich!
Eigentlich habe ich es doch deutlich geschrieben?!

Ein(e) Selbständige(r)... geht in Insolvenz, wird arbeitslos und fängt irgendwann wieder einen festen Job an (Lohn/Gehalt unterhalb der Bemessungsgrenze).

Und jetzt verdrehen SIE die Tatsachen und bringen ein "freiwilliges Mitglied" ins Spiel :)
Wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beginnt ist versicherungspflichtig in der GKV, wenn er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (beachten Sie dabei § 6.3a SGB V)!

In Insolvenz bzw. ALG II Bezug (ALG I Bezug könnte möglich sein und wäre anders zu beurteilen) macht nicht versicherungspflichtig, sondern man bleibt versicherungsfrei (außer man hat sich als Selbstständiger für ALG I verpflichtet), und man kann aus Insolvenz oder ALG II nach selbstständigkeit (Ausnahme genannt) nicht in die GKV!!!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.06.2013, 23:47

KKA hat geschrieben: Der Einzige, der hier 'Krieg' führt sind Sie! Wer sich die Mühe macht ihre Internethinterlassenschaften zu googeln, stellt fest, dass Sie schlicht und ergreifend einer gepflegten Diskussionskultur nicht mächtig, dafür der gewollten Missinterpretation offensichtlich erlegen sind.

Nun, das spricht doch für sich - also wer hier ständig wen mobbt! Das nenne ich doch mal eine "gepflegte Diskussionskultur"!!!!

Dass Sie durchaus sachliche Texte u.a. von GKV als 'geschäftsschädigend' bezeichnen kann man getrost in die Witzkiste packen.

Ihre Beiträge zu meinen Beiträgen und IHRE Forendisziplin, die Sie in diesem Fred gezeigt haben, auch!

Sie sprechen den Kritikern Ihrer Beiträge das Recht ab eine andere Meinung zu vertreten, tun deren Inhalte als 'diskreditierenden Unsinn ab. Woher nehmen Sie sich das Recht so herablassend und persönlich beleidigend zu urteilen?

Was tun Sie gerade? Sie und andere (sogar GKV), dürfen gerne eine andere Meinung vertreten, aber tragen Sie die doch mal sachlich und im Sinne einer "gepflegten Diskussionskultur"vor!

Wir sind hier nicht im NEUEN DEUTSCHLAND a la DDR (von wegen..sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter halten..)

Sie auch nicht - drehen Sie sich um und bedenken Sie, dass wenn Sie mir einem Finger auf mich, vier Finger auf Sie selbst zeigen!

hier sind sachliche Kritik, kritische Hinterfragung und Zweifelanmeldungen erlaubt, ja erwünscht.

Betonung auf sachlich unterstreiche ich und ich stelle zusätzlich fest, dass ich hier von beginn an Anfeindungen zweier Personen ausgesetzt bin und war!
Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie. (Römer 2.1)

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