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von derKVProfi » 27.06.2013, 17:34
Je länger ich lese, desto mehr beschleicht mich das gefüh, dass hier einige vieles Mißverstehen. warum aber negative Bedenken geäußert werden, statt Fragen zu stellen und die Antworten zu akzeptieren, kann ich mir weiterhin nur denken.
Es gibt ja das alte Sprichwort: was der Bauer nicht kennt, dass frisst er nicht!
der User Neue KV hat hier vieles erläutert und dargestellt, dennoch wollen Einige partout etwas kaputt reden. Dabei werden dann ständig noch die Fälle gewechselt, die Sichtweisen und Standpunkte verändert, etc.!
Ich versuche es noch einmal langsam, weil sich ja auch Rahmenbedingungen verändern!
Ich bin Journalist, ich bin und war in London und ich kenne die Versicherer! ich kenne auch die Macher der neue KV GmbH, die aber bitte Vermittler ist und sich auf den Service für andere Vermittler konzentriert!
Wir sollten also einmal klarstellen ob wir hier über EWR KV reden (das tute zuumindest ich, weil es dfarum auch in diesem Fred geht), um Vermittler im Allgemeinen oder die Neue KV GmbH im speziellen!
Private Krankenversicherer mit Niederlassung in der EWR, die beim BaFin registriert sind, dürfen in deutschland Versicherungen abschließen! Versicherungen werden von Versicherungsvertretern vermittelt, von Versicherungsmaklern eingekauft oder vom Kunden, bei gleichzeitiger Beratung durch einen Versicherungsberater oder völlig eigenständig.
Deutsches Recht sagt, dass sich Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, aus der GKV austreten können, wenn Sie eine substitutive PKV abschließen.
Das BaFin sagt bei bestimmten Policen der EWR Versicherer ja bzw. nein und ist die ausschließlich maßgebende Behörde für die Frage, ob eine PKV den 193.3 erfüllt oder nicht. Das VAG gilt nur für deutsche Versicherer (§ 12 ff) - das ist unstrittig.
Es steht der GKV oder Ihren Verbänden sehr wohl frei dagagen zu klagen. Sie werden diese Klagen aber höchstens vor deutschen gerichten gewinnen, nicht vor europäischen. Als CSC der Sellsulting Ltd. London kann ich heute schon feststellen, dass die Versicherer europäische Gerichte anrufen werden, falls deutsche Gerichte feststellen sollten, dass die EWR KV der deutschen PKV nicht genögt.
Die Frage des § 206 VVG lassen wir mal außer acht. Wenn er für die EWR KV gelten sollte, dann wird man ihn beachten. Ansonsten wird bei Nicht-Zahlung gekündigt, so wie es deutsche GKV und PKV jahrzehntelang gemacht hat. Der Punkt ist schlichtweg ungeklärt und irrelevant!
Fakt ist das die BaFin mehrere Versicher "angewiesen" hat die Folgeversicherungsnachweise einer EWR KV (wenn der Leistungsumfang stimmt) anzuerkennen! Richtig ist, dass die BaFin eine GKV nicht "anweisen" kann! Fakt ist, dass es mehrere Fälle gibt, wo die GKV diesen Folgeversicherungsnachweis anerkannt hat!
Sollte sich dass verändern wird das auch von ordentlichen deutschen Gerichten entschieden - und da taucht dann die BaFin als "Gutachter" (hallo - ich habe Ausrufezeichen gesetzt) auf! ggf. wird das im Vorfeld zwischen BMF und BMG geklärt und das BMG weist an!
Kommen wir zu den Zielgrupppen. Auch hier wird versucht die Realität zu verbiegen!
Natürlich kenne ich den § 9.1.3 und weiß das jemand, der als Angestellter erstamls hier tätig wird, sehr wohl freiwilliges Mitglied der GKV werden kann! Das ist für eine ausländische Fachkraft (also aus Nicht-EU/-EW-Staaten bzw. Nicht-Schweiz auch deutlich empfehlenswerter als der Selbstzahlerstatus!
Mir ist auch das Thema Entsendung bekannt und der § 17 SGB V! Aber auch hier bleiben bitte Restkosten. Kein verantwortlich denkender Personaler wird jemanden ohne zusätzliche KV entsenden, weil der Arbeitgeber hja für die Differenzkosten haftet! Das kann man über Firmen-Rahmen-Verträge mit deueten PKV Versicherern, AS (Auslandssummenversicherung) deutscher PKV Versicherer oder EWR KV regeln.Das obliegt dem AG undnist auch keine substitutive Police! Die versicherte Person hat ier nicht einmal ein Mitbestimmungsrecht!
Es bleiben aber die vielen Freelancer (Fotografen, Journalisten, Consultant, Ingenieure, etc.)! Und wir sprechen wieder über Nicht EU/-EWR und auch nicht von der Schweiz! Hier ist die EWR KV der deustchen Auslandsreisekrankenversicherung um Längen überlegen! Wir sprechen von Incoming und Outgoing!
Dann gibt es logischerweise die Zielgruppe der in Deutschland PKV Versuicherten udn der in deutschland freiwillig GKV Versicherten!
Gruppe 1 ist gar nicht zu diskutieren, weil sich durch den wechsel von deutscher zu EWR KV nichts ändert! Alle vorgetragenen Bedenken, sind irrelevant!
Gruppe 2 ist heikel. ich bin nicht überzeugt, dass die freiwillig GKV Versicherten in eine EWR KV wechseln sollten! Wenn die betreffende person aber sowieso, trotz ausführlicher Beratung unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteiole der GKV den Rücken kehren will (und ich betone zu wiederholten Mal, dass ich ein Verfechter der Bürgerversicherung, also für die Abschaffung der substitutiven PKV, bin) und das SGB V lässt es zu, dann ist die EWR KV eine PKV wie jede andere, wenn und soweit das BaFin, als maßgebliche Behürde, das so festlegt! Alle anderen Punkte dazu hatte ich oben skizziert!
Die eigentlichen Zielgruppen, die dafür ausschlaggebend waren mit dem Thema nach Deutschland zu kommen, sind zurzeit offen, da der Gesetzgeber die thematik Nichtzahler und Nichtversicherte ja neu angefasst und veränbdert hat! Hier bleibt der Fortgang des Gesetzgebeungsverfahrens und die Umsetzung durch die PKV bzw. GKV Spitzenverbände abzuwarten und dann muss man sich neu positionieren oder zugeben, dass sich der Markt aufgelöst hat!
Bei den Nicht-Versicherten gibt es zwei Gruppen. 1. der PKV zuzuordnen und 2. der GKV zuzuordnen.
Gruppe 1 ist gar nicht diskutieren. Ob diePKV oder EWR sind, ist doch bitte für die Rechtsfolgen irrelevant!
Gruppe 2. - und hier gehe ich auf die alten Rechtsverhältnisse ein - war untragbaren Beitragsforderungen ausgesetzt! Rossi wird es hier bezeugen, dass sich die GKV massiv und systematisch 8absichtlich und bewußt) den Injstrumentarien der Stundung und des Erlaß von beitragsschulden widersetzt hat! das ist und bleibt der Grund dafür, dass man menschen mit einer EWR KV geholfen hat. Aber wie gesagt, hier hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt und dem erbärmlichen Treiben der GKV ein Ende bereitet!
Die Nichtzahler sind *** zu beantworten.
Ich gehe einmal davon aus, dass sich damit die völlig unsinnmigen udn an den haaren herbeigezogenen Bedenken relativieren!
Schlussendlich eine Anmerkungen:
Versicherungsvermittler haften, Versicherungsberater auch! es geht um Vermögensschäden des Kunden bei faklscher Beratung! Ich werde und wurde hier ja mehrfach gefragt, ob das versichert ist? Woher zum Teufel soll ich das Wissen? Ich kenne doch nicht jeden einzelnen Fall!
ich weiß nicht welche VSHV Police die person hat!
Ich weiß nicht ob er vorsätzlich gehandelt hat (kein Versicherungsschutz)!
etc.
Der Vermittler haftet! PUNKT! Niemand wird gezwungen etwas zu machen - nicht mit sanfter und auch nicht mit nachdrücklicher Gewalt! Man kann, muss aber nicht! man kann auch in der GKV sein und bleiben.
Ich bin aber auch nicht für die Vermittler in Deutschland verantwortlich. Es gibt Pfeifen und es gitb Durchschnnitt und es gibt fachlich kompetente!
Genau hier setzt ja das Geschäftsmodell Neue KV an. Die Neue KV GmbH ist Dienstleister für Versicherungsvermittler, damit die, weil die überwiegend in dem Thema nicht erfahren genug sind, keine Fehler machen! damit die produkte nicht falsch oder unseriös eingesetzt werden. Beeinflussen kann der Dienstleister nur dort, wo er auch involviert ist!