(willkürliche?) Einstellung Krankengeld
Verfasst: 10.01.2019, 21:43
Hallo PpGerman,
gleich am Anfang gibt´s ein Missverständnis. Du hast im ersten Beitrag geschrieben
Und weil der Sachverhalt um das Schreiben des Psychologen vom 06.12. und deinen Widerspruch vom 09.12. inzwischen mehr Kontur hat, dazu eine Nachfrage: Hat die K-KK dazu noch vor dem zweiten Termin am 18.12. reagiert, ggf. wie? Welches Datum hat die Antwort mit dem Text, dass der Psychotherapeut kein Mediziner sei und die „medizinischen Gründe“ daher nicht nachvollziehbar sind? War dieses Schreiben bereits mit der Aufforderung zum heutigen Termin bei einer (nicht: deiner!) Psychiaterin verbunden oder wie war das genau?
Offenbar war das heute kein „Ersatz-“Termin für die ausgefallene SMD-Begutachtung vom 18.12. Damit drängt sich die Vermutung auf, dass die K-KK keine Kenntnis davon hat, dass du in psychiatrischer Facharzt-Behandlung bist (seit wann?). Möglicherweise geht das ganze Chaos auch insofern von völlig falschen Voraussetzungen aus.
Ob es für den 18.12. speziell auf eine „Reiseunfähigkeits-Bescheinigung“ ankommt und von wem die ausgestellt sein muss, ist eine ganz andere Frage. Was die in deiner Sache unkundige Psychiaterin heute antwortete, musste deine K-KK aber erahnen können. Immerhin sind sich dein Psychologe und deine Hausärztin zu den Hinderungsgründen am 18.12. anscheinend einig. Die Hausärztin sollte ebenfalls über den Brief vom 06.12. informiert sein.
Vielleicht wäre es ratsam, die Bescheinigung der Hausärztin der K-KK nicht selbst vorzulegen, sondern evtl. von der Anwältin vorlegen zu lassen. Andererseits hätte die K-KK eine Chance, sich zu besinnen, wenn du ihr signalisierst, was da sonst auf sie zukommen könnte.
„Am Ende“ zu sein und diese Situation bis zur Untersuchung noch weitere 3 Wochen auszuhalten um dann immer noch nicht zu wissen, was Sache ist, erscheint jedenfalls mir keine angemessene Lösung und dürfte letztlich auch nicht im Interesse einer Kasse erster Klasse sein
https://www.knappschaft.de/DE/Versicher ... _node.html
Allgemein interessant wäre, wenn die bisherigen Dokumente anonymisiert hier einsehbar wären. Aber das lass´ besser erst mal bleiben.
Schönen Gruß
Anton Butz
gleich am Anfang gibt´s ein Missverständnis. Du hast im ersten Beitrag geschrieben
In diesem Zusammenhang bezog sich meine Frage auf deinen zweiten Beitrag:Ich verwies auf meine Erkrankungen (Agoraphopie, Angst und Panik beim Autofahren und öffentlichen Verkehrsmitteln).
Und nun wissen wirich habe auch schon beim ersten Termin mitgeteilt, dass die Entfernung für mich momentan zu weit ist
Deine Hinderungsgründe mussten der K-KK also schon bekannt sein, als sie am 6.12. mit der Krankengeld-Einstellung ab 3.12. den Termin für den 18.12.2018 mitteilte. Deswegen nochmals: ist die Knappschaft anlässlich der Einladung zum zweiten Termin am 18.12.2018 darauf eingegangen? Ggf. wie? Gab es schon damals den Hinweis auf eine evtl. erforderliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung?Ich habe die KK jederzeit drum gebeten mir einen Termin zu geben wo ich einen oragnisieren kann der mich begleitet und fährt. Jetzt nach dem dritten Mal betteln wurde mir 3 Wochen vorher ein Termin gegeben
Und weil der Sachverhalt um das Schreiben des Psychologen vom 06.12. und deinen Widerspruch vom 09.12. inzwischen mehr Kontur hat, dazu eine Nachfrage: Hat die K-KK dazu noch vor dem zweiten Termin am 18.12. reagiert, ggf. wie? Welches Datum hat die Antwort mit dem Text, dass der Psychotherapeut kein Mediziner sei und die „medizinischen Gründe“ daher nicht nachvollziehbar sind? War dieses Schreiben bereits mit der Aufforderung zum heutigen Termin bei einer (nicht: deiner!) Psychiaterin verbunden oder wie war das genau?
Offenbar war das heute kein „Ersatz-“Termin für die ausgefallene SMD-Begutachtung vom 18.12. Damit drängt sich die Vermutung auf, dass die K-KK keine Kenntnis davon hat, dass du in psychiatrischer Facharzt-Behandlung bist (seit wann?). Möglicherweise geht das ganze Chaos auch insofern von völlig falschen Voraussetzungen aus.
Ob es für den 18.12. speziell auf eine „Reiseunfähigkeits-Bescheinigung“ ankommt und von wem die ausgestellt sein muss, ist eine ganz andere Frage. Was die in deiner Sache unkundige Psychiaterin heute antwortete, musste deine K-KK aber erahnen können. Immerhin sind sich dein Psychologe und deine Hausärztin zu den Hinderungsgründen am 18.12. anscheinend einig. Die Hausärztin sollte ebenfalls über den Brief vom 06.12. informiert sein.
Vielleicht wäre es ratsam, die Bescheinigung der Hausärztin der K-KK nicht selbst vorzulegen, sondern evtl. von der Anwältin vorlegen zu lassen. Andererseits hätte die K-KK eine Chance, sich zu besinnen, wenn du ihr signalisierst, was da sonst auf sie zukommen könnte.
„Am Ende“ zu sein und diese Situation bis zur Untersuchung noch weitere 3 Wochen auszuhalten um dann immer noch nicht zu wissen, was Sache ist, erscheint jedenfalls mir keine angemessene Lösung und dürfte letztlich auch nicht im Interesse einer Kasse erster Klasse sein
https://www.knappschaft.de/DE/Versicher ... _node.html
Allgemein interessant wäre, wenn die bisherigen Dokumente anonymisiert hier einsehbar wären. Aber das lass´ besser erst mal bleiben.
Schönen Gruß
Anton Butz