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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 03.03.2025, 13:30
von Aras
Die Antwort ist eingetroffen...
Sehr geehrter Herr X,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Februar 2025 zur Veröffentlichung eines Sitzungsprotokolls.

Entsprechend § 73 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erfolgt die Veröffentlichung der Protokolle des Ausschusses für Gesundheit spätestens ein Jahr nach der entsprechenden Ausschusssitzung. Wann das von Ihnen in Bezug genommene Sitzungsprotokoll veröffentlicht wird, ist bislang jedoch leider noch nicht absehbar. Ich bitte Sie um Verständnis, dass die in der Geschäftsordnung genannte Zeitspanne zuweilen erforderlich ist, da neben der Erstellung und Bearbeitung des Protokolls auch interne Freigabeprozesse eingehalten werden müssen, die mitunter längere Zeit in Anspruch nehmen können und deren Dauer das Sekretariat nicht beeinflussen kann. Auch sämtliche in der jeweiligen Sitzung behandelten Ausschussdrucksachen sind Bestandteil eines Protokolls, diese werden demnach mitveröffentlicht.

Die von Ihnen in Bezug genommene Ausschussdrucksache 20(14)235.1neu ist hingegen auch bereits Gegenstand der Beschlussempfehlung zum GVSG. Die in der Ausschussdrucksache enthaltenen Änderungsanträge sowie deren Begründung sind daher entsprechend in der Maßgabe und der Begründung abgebildet. Die Beschlussempfehlung können Sie hier abrufen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014771.pdf.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
--
Johannes Hobrecht
Oberregierungsrat
Sekretariat PA 14
Ausschuss für Gesundheit

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
johannes.hobrecht@bundestag.de
gesundheitsausschuss@bundestag.de
www.bundestag.de

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den unter https://www.bundestag.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzhinweisen verarbeitet.
--
Es wird darauf verwiesen, dass Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, möglicherweise nicht barrierefrei sind.

Nur zur Vollständigkeit, hier meine Anfrage. Nicht das davon ausgegangen wird, dass ich unpräzise gefragt hätte.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um die Veröffentlichung oder Übersendung der Ausschussdrucksache 20(14)235.1neu des Ausschusses für Gesundheit. Zudem bitte ich um die Information. ob und wann das Protokoll der nicht-öffentlichen 136. Sitzung des Gesundheitsausschusses veröffentlicht wird.

Begründung:

Ich bin derzeit bei der Recherche nach dem Grund, warum die Regelung des Artikels 1 Nr. 1 des GVSG in der Fassung der BT-Drucksache 20/11853 entfernt wurde. Es ging um den Zugang von Nicht-GKV-Versicherten in die Familienversicherung durch Nutzung der Flexi-Renten-Regelung.

Der finale Gesetzesentwurf enthält keinen Hinweis auf den Grund der Streichung, aber ich vermute, dass in der Ausschussdrucksache 20(14)235.1neu diese Regelung entfernt hat und in der Ausschussdrucksache eine Begründung zu finden ist.

Es ist umso mehr von Interesse, weil im Urteil v. 30.10.2024 – S 14 KR 42/24 des SG Nürnberg in der Randnummer 29 ausdrücklich auf den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts Bezug genommen wurde.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 75?hl=true


Das Protokoll zur 136. Sitzung wäre insofern auch relevant. Könnte bitte in Erwägung gezogen werden das Protokoll der 136. Sitzung vorzeitig zu veröffentlichen? Das betreffende Gesetz wurde erlassen und die 20. Wahlperiode endet in spätestens 30 Tagen.

Ich danke für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Aras X
@Rossi

Begleitest du den o.g. Fall aktiv?

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 03.03.2025, 23:19
von Rossi
Nun ja, das ist doch alles wischi wachsi und hilft dem Grunde nach nicht viel weiter.
Zu deiner Frage Aras

@Rossi

Begleitest du den o.g. Fall aktiv?
Jooh, das mache ich!!

Seit ca. knapp 20 Jahren doziere ich als Fachreferebt in ganz Deutschland. Es geht nur um die Abwehrhaltung der Kassen hinsichtlich irgendwelcher Mitgliedschaften oder gar Familienversicherungen, die von den Kassen rechtswidrig abgelehnt werden.

Ein kleines Update zu dem hier o. a. eingstellten Fall.

Die Betroffene war heute in der Geschäftsstelle der involvierten Kasse vorstellig. Sie hat dort den Beschluss des SG Darmstadtes im Rahmen der einstweiligen Anordnung vorgelegt (Voraussetzungen für die Fami liegen vor). Der Beschluss ist über 19 Seiten lang, es steht dort alles drinne.

Was macht die Kasse?

Sie stellt Fragen über Fragen und wat weiß ich sonst noch. Die Betroffene wird vertröstet mit dem Hinweis; man wird es intensiv prüfen.

Was soll das? Es muss nichts mehr geprüft werden, das Ergbnis ist klar, ein Gericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung darüber glasklar entschieden. Dort gibt es nichts zu mullen und zu knullen.

Aber was hilft das letztendlich, wenn sich die Kasse sturr stellt und weiterhin die Betroffene im Regen stehen lässt?!

Dies letztendendlich zu der Problematik: Recht haben und Recht bekommen, ist manchmal nicht so einfach!!!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 03.03.2025, 23:24
von Rossi
1

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 03.03.2025, 23:25
von Rossi
Nun ja, das ist doch alles wischi wachsi und hilft dem Grunde nach nicht viel weiter.
Zu deiner Frage Aras

@Rossi

Begleitest du den o.g. Fall aktiv?
Jooh, das mache ich!!

Seit ca. knapp 20 Jahren doziere ich als Fachreferent in ganz Deutschland. Es geht nur um die Abwehrhaltung der Kassen hinsichtlich irgendwelcher Mitgliedschaften oder gar Familienversicherungen, die von den Kassen rechtswidrig abgelehnt werden.

Ein kleines Update zu dem hier o. a. eingstellten Fall.

Die Betroffene war heute in der Geschäftsstelle der involvierten Kasse vorstellig. Sie hat dort den Beschluss des SG Darmstadtes im Rahmen der einstweiligen Anordnung vorgelegt (Voraussetzungen für die Fami liegen vor). Der Beschluss ist über 19 Seiten lang, es steht dort alles drinne.

Was macht die Kasse?

Sie stellt Fragen über Fragen und wat weiß ich sonst noch. Die Betroffene wird vertröstet mit dem Hinweis; man wird es intensiv prüfen.

Was soll das? Es muss nichts mehr geprüft werden, das Ergbnis ist klar, ein Gericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung darüber glasklar entschieden. Dort gibt es nichts zu mullen und zu knullen.

Aber was hilft das letztendlich, wenn sich die Kasse sturr stellt und weiterhin die Betroffene im Regen stehen lässt?!

Dies letztendendlich zu der Problematik: Recht haben und Recht bekommen, ist manchmal nicht so einfach!!!

Aus meiner Sicht ist es letztendlich zu kotzen, was hier gerade in dem eingstellten Fall passiert!!!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 04.03.2025, 04:05
von Aras
Die Antwort war nicht nur Wischi Waschi sondern schlicht Schrott

Ist das Urteil vom SG unanfechtbar?

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 04.03.2025, 09:45
von Rossi
Zunächst einmal: es ist kein Urteil sondern ein Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung.

Selbstverständlich ist hier eine Beschwerde beim zuständigen LSG zulässig.

Eine vermeintliche Beschwerde entbindet die involvierte Kasse allerdings nicht davon, die Versichertenkarte auszuhändigen, da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Der Eintritt einer vermeintlichen aufschiebenden Wirkung stellt nach dem Regelungskonzept des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) nämlich eine Ausnahme dar. Die Ausnahmetatbestände sind in § 175 SGG geregelt. Insbesondere hat eine Beschwerde in 3 Fällen aufschiebende Wirkung, nämlich

• sie greift die Festsetzung eines Ordnung- oder Zwangsmittels an,
• das Gericht oder der Vorsitzende setzt den Vollzug aus,
• die aufschiebende Wirkung folgt aus den Vorschriften des GVK bzw. der ZPO

Keiner dieser Tatbestände liegt vor, sodass Sie die Versichertenkarte unverzüglich auszuhändigen ist.

Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit geht die Kasse davon aus, dass die vermeintliche Beschwerde aufschiebende Wirkung hat, was allerdings nicht korrekt ist. Ansonsten könnte man sich so eine einstweilige Anordnung aus sparen.

Mal sehen wie es weitergeht!?!?!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 06.03.2025, 21:49
von Rossi
Ein kleines Update.

Die involvierte Kasse schweigt noch, bzw. überlegt noch ziemlich heftig.

Ich bin nach wie vor begeistert!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 06.03.2025, 21:55
von Aras
Man man man... Da ist man ja geneigt, den Richter/die Richterin ad-hoc zwischen mündlichen Verhandlungen aufzusuchen und zu bitten die Vollstreckung anordnen zu lassen..

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 09.03.2025, 21:42
von Rossi
Nun ja, aras, darauf wird es hinausgehen (Vollstreckung anordnen).

In der nächsten Woche geht ein Antrag diesbezüglich auf die Reise.

Ich persönlich finde es zum piepen, was hier derzeit abgeht?!

Wie schon gepostet, es sind ganz offenbar nur die VdeK-Kassen, die hier völlig aus der Reihe tanzen.

Und dann auch noch zum Thema Verfahrensrecht im Bereich des SGG. Jeder, der sich im Ansatz ein wenig mit dem SGG beschäftigt hat, sollte es klar sein, dass man eine einstweilige Anordnung zu befolgen hat. Dort hilft kein mullen und knullen, es wurde einstweilig in einem sog. Eilverfahren entschieden. Dies in der Regel bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens (so lautete auch der Beschluss des hier eingestellten Falles des SG Darmstadtes).

Wenn man dann verfahrensrechtlicht überhaupt keine Ahnung hat, dann muss man sich nicht wundern, wenn es dann etwas richtig an die Bummelbacken gibt.

Jenes ist aus meiner Sicht richtig traurig!!!


Noch einmal ein Anruf die Vedek-Kassen, hört damit bitte auf. Folgt dem Ergebnis des SpiBus welches mit dem Spitzenverband der DRVén in Deutschland seit Jahren abgstestimmt ist. Tanzt nicht aus der Reihe!! Der vermeintliche Versuch von den Vedek-Kassen das Gesetz zu ändern, ist leider gescheitert.

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 09.03.2025, 22:04
von Rossi
Auch hier noch einmal ein eindrucksvolller Artikel über diese Problematik.

https://rentenbescheid24.de/wechsel-pkv ... -moeglich/


Es erscheint wohl ein Anruf an die Betroffenen zu sein so unter dem Motto: nutzt das Schlupfloch aus!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 15.03.2025, 00:19
von Rossi
Ein weiteres Update zu dem hier eingstellten Fall.

Dabei falle ich ehrlich gesagt im wahrsten Sinne des Wortes rückwärts vom Stuhl.

Was macht bzw. wie reagiet die involvierte Kasse (DAK)?!

Nachdem die involvierte Kasse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung klar und eindeutig verdonnert worden ist, kommen jetzt ganz komische Argumente!

Jetzt auf einmal fordert die involvierte Kasse einen Familienmeldebogen?! Öhm?!

Sorry, was soll dieser Schweinkram?

Der Fami-Meldebogen wurde natürlich zuvor eingereicht, er war Bestandteil der einstweiligen Anordnung gegen die DAK!

Was soll das jetzt?

Für mich ist das mittlerweile klar: es wird hier versucht die materiellen Rechte eines bescheidenen Bürgers zu beschneiden.

In Deutschland zählt nicht mehr der Wortlaut eines Gesetzes, sondern nur einfach traumatische Wunschvorstellungen!!

Betroffene werden einfach nur verarscht bzw. eingeschüchert!!!!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 15.03.2025, 01:55
von Kehlchen
@Rossi Ich verstehe sehr gut die Empörung und Wut. Gegenüber der DAK würde ich sie aber nicht ausdrücken, m.A.n. ist zielführender, kühlen Kopf zu bewahren und sachlich zu bleiben bei dieser Schweinerei. Wenn es eine Kopie des bereits eingereichten Familienmeldebogens gibt (und die gibt es bestimmt in der Gerichtsakte), dann wird diese Kopie eingereicht mit Hinweis auf das Einreichungsdatum und dem Hinweis, dass der Bogen Bestandteil des Gerichtsverfahrens war. Parallel würde ich recherchieren, welche rechtlichen Möglichkeiten man hat, um die GKV zur sofortigen Umsetzung der einstweiligen Anordnung zu bringen. Nachrangig, wenn alles in trockenen Tüchern ist, würde ich gucken, welche Möglichkeiten der Beschwerde es angesichts des Verhaltens der DAK gibt.
MfG Kehlchen

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 15.03.2025, 20:11
von Rossi
Nun ja, manchmal wird doch alles gut.

Ein großes Lob an die involvierte Kasse (DAK). Sie hat die Fami aufgrund der einstweiligen Anordnung nunmehr eingetragen. Natürlich unter Vorbehalt, was auch völlig in Ordnung ist.

Sie hat einen Behandlungsschein bekommen, demnächst sogar die Versichertenkarte.

Noch einmal ein großes Lob.


Die Betroffene kann jetzt endlich wieder dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie bzw. der Ehemann müssen keine weiteren Kredite aufnehmen, um die Arztkosten zahlen zu können.

Das ist das Ziel des GKV-WSG, welches zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist. Jeder soll im Krankheitsfall abgesichert sein, ohne es selbst zahlen zu müssen. Das Ziel wurde hier erreicht! Es war aber nicht so einfach!!!

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 15.03.2025, 20:53
von Kehlchen
Die Betroffene kann jetzt endlich wieder dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sie bzw. der Ehemann müssen keine weiteren Kredite aufnehmen, um die Arztkosten zahlen zu können.
Die einstweilige Anordnung wurde also umgesetzt, sehr gut. Alles andere wäre eine Pflichtverletzung gewesen. Ohne Dringlichkeit wäre es zu einer einstweiligen Anordnung vermutlich gar nicht gekommen. Nun nimmt alles hoffentlich einen guten Ausgang.

Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Verfasst: 15.03.2025, 22:13
von Rossi
Nun ja, Kelchen, was soll ich Dir posten?!

Jenes was hier passiert ist, ist nicht der Normalfall.

In der Regel wird es - trotz einer einstweiligen Anordnung - mit Pauken und Trompeten abgelehnt. Die sofortige Vollziehnung der einstweiligen Anordnung wird geflissentlich bzw. mit Pauken und Trompeten unter dem Teppich gekehrt.

So unter dem Motto: och dat sehe ich jetzt nicht so, ich gehe eine Instanz weiter und dann gucken wir mal. Zwischenzeitlich muss ich nix machen!!

Aber Gott sei Dank hat die involvierte Kasse (hier die DAK) nicht so reagiert. Sie räumt das materielle Recht ein.

Geil!


Jetzt muss man gucken, wie es insgesamt weitergeht?!

Die Kasse kann gegen die einstweilige Anordnung selbstverständlich Beschwerde beim LSG einreichen. Dazu muss sich die DAK allerdings schlagkräftige Argumente überlegen, die sie aus meiner bescheidenen Sicht derzeit nicht hat. Daher wird die Beschwerde aus meiner bescheidenen Ansicht nicht viel bringen.

Okay, dann geht es weiter, weil es noch das eigentliche Hauptverfahren gibt. Bei dem Hauptverfahren könnte man sich auf die 2 Fälle, die beim BHG mittlerweile anhängig sind, berufen. Leider sind die beim BSG anhängigen Verfahren nicht vergleichbar, mit dem hier eingestelten Fall.

Mal gucken, wozu sich die Kasse entscheidet.

Es wird und bleibt spannend!!!