Kurzes Update:
Meine Schwiegermutter hat einen Brief von der TK erhalten. Da ich alles erledigen muss schreibe ich immer mit 1. Person Singular.
Bis zum 2. April soll ich folgende Unterlagen einreichen:
- einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland, bspw. Kopie der Flugtickets
- Kopie der Meldebestätigung
- einen Aufenthaltstitel
Zudem wurden noch die Formulare:
- "Mitgliedschaftsantrag Freiwillige Versicherung"
- "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
- "Prüfung der Mitgliedschaft"
Für mich ist das alles etwas komplizierter herauszufinden was die genau wollen, auch wenn es für den ein oder anderen offensichtlich sein sollte.
Einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland gibt es so nicht. Ich kann ja gene das digitale Deutschlandticket aus hvv app meiner Schwiegermutter, womit wir per RE19 am 7.3.2025 von Arnheim nach Deutschland eingereist sind, vorlegen.
Warum schicken die nochmal den Mitgliedschaftsantrag, wenn meine Schwiegermutter das doch schon ausgefüllt hat?
Die Meldebestätigung hatte der TK-Mitarbeiter doch selber kopiert und dem Antrag beigefügt?!
Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
Aufenthaltstitel sind in § 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG abschließend aufgezählt. Insofern ist die Aufenthaltskarte bzw. die Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU gerade kein Aufenthaltstitel. Ich hab aber schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde gesprochen, und diese Woche wird sein Vorgesetzer schauen ob die Angaben ausreichen etc.. Dann kann ich auch die "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ausfüllen lassen.
Bei der Bestätigung der Ausländerbehörde kann das Aufenthatlsrecht angegeben werden. Also hier steht dann "Angaben für Bürgerinnen und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes". Meine Schwiegermutter ist zwar keine Bürgerin der EU, aber unterfällt dem europäischem Freizügigkeitsrecht. Und dann sind folgende Rechtsgrundlagen genannt:
- Es besteht eine Berechtigung zum Aufenthalt und Einreise nach dem FreizügG/EU bzw. Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz
- Für die Einreise und den Aufenthalt sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel nach § 4 FreizügG/EU nachgewiesen worden.
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU
Die Auswahlmöglichkeite § 4 FreizügG/EU und § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU sind identisch. Und da muss man aufpassen. Denn das würde zum Problem führen, dass gem. § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V der Betroffene von der OAV ausgeschlossen werden würde. Ich hab gerade soviel Stress, dass ich gerade nicht beim Sozialgericht klären möchte ob § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V unvereinbar mit dem Unionsrecht ist.
Die Auswahlmöglichkeit, dass eine Berechtigung aufgrund FreizügG/EU besteht, ist nichtsagend. Ich vermute, dass es dann der Kasse ermöglicht die Freizügigkeitsart selber zu ermitteln.
Es muss § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ausgewählt werden. Ich hab auch schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde geklärt, dass die Freizügigkeit von mir abgeleitet wird, da ich in Deutschand als wirtschaftlich aktiver Unionsbürge gelte.
Auf der RÜckseite sind dann die Auswahlmöglichkeiten für "andere Staatsangehörige" und es wird nach Aufenthaltsrechten nach dem Aufenthaltsgesetz gefragt. Meine Schwiegereltern unterliegen aber gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht dem Aufenthaltsgesetz...
Also das Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ist - sagen wir es Mal diplomatisch - etwas irritierend.
Formular: "Prüfung der Mitgliedschaft"
Auf Seite 1 gibt man die Staatsangehörigkeit an und das Aufenthaltsrecht gem. AufenthG. Hab da iranisch als Staatsangehörigkeit geschrieben und Aufenthalts- oder NIederlassungserlaubnis und die Auswahlmöglichhkeiten durchgestrichen und darunter "§ 3 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU Familienangehöriger eines wirtschaftlich aktiven Unionsbürgers" geschrieben.
Auf Seite 2 wird die Einreise gefragt und wohe rman kam, wie man im Ausreiseland versichert war. Also Niederlande und "Abesichert über einen Träger der gesetzllichen Krankenversicherung" ausgewählt. Dann wird auch gefragt, ob man Beamter, Selbstständiger oder Arbeitnehmer mit Einkommen von über 73800 EUR gewesen ist. Habs auch gestrichen. Und letzte Frage/Antwortmöglichkeit ist: "Ich hab meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt, um Leistungen der Kranken, und Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen." Was soll dass denn bedeuten? Durchgestrichen
Seite 3 werden "Angaben zur bisherigen bzw. letzten Absicherung in Deutschland" abgefragt. Meine Schwiegereltern hatten ja keinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland. Also keine Absicherung. Dann steht dort "Zuletzt war ich [ ] selbst versichert, [ ] familienversichert [ ] privat versichert". Hab das durchgestrichen. Und dann steht dort "Ich war zuletzt in Deutschland abgesichert:" und habe nix ausgewählt. Durchgestrichen.
Auf Seite 4 Fragen nach Berufstätigkeit. Durchgestrichen. Und dann die Frage/Angabe: "Angaben zu Leistungen: Ich habe keine Leistungen in Anspruch genommen. Ich werde auch nicht beantragen, dass rückwirkend Kosten für Leistungen übernommen oder mir ersttattet werden." Vermute jetzt, dass es um Antragsteller geht die vielleicht längere Zeit versichert hätte sein müssen, aber nicht hatten und darum die Chance eingeräumt werden soll, dass man statt der Nachforderung der vollen Krankenversicherungsbeiträge die Kosten in Höhe einer Anwartschaftsversicherung oder so erhebt. Wäre gut wenn man das erläutern würde...Ich kreuz das nicht an. Falls meine Schwiegereltern die Tage krank werden, sollten sie ja versichert sein und nicht unversichert sein....