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Verfasst: 07.01.2011, 19:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 08.01.2011, 11:24
von CiceroOWL
Interne Infos des Spibus zum Rundschreiben des BVA, Der spibu geht von der Rechtsprechzng des BSG aus. BSG Urteil / e schlägt BVA Rundschreiben. Gängige Rechtspraxis.

Verfasst: 09.01.2011, 21:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2011, 01:52
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Erfordernis einer fachlichen Neubegutachtung bzw. Neubewertung des Vorgangs hingewiesen
Hat die Kasse danach noch was ins Feld geführt (weitere medizinische Begründungen, spätere Reha-Entlassungsberichte, o.ä.) ? Hast Du die Aussage des Landes-MDK schriftlich?

Dann halte ich die Chancen ebenfalls für gut. Das mit dem einstweiligen Rechtschutz würde ich nicht überbewerten, da Du vermutlich zwischenzeitlich andere Leistungen (ALG?) erhälst.

Drücke Dir weiter die Daumen

Ein nach wie vor interessierter
Leser

Verfasst: 11.01.2011, 14:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.02.2011, 20:01
von Machts Sinn
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richterliche Unabhängigkeit versus Selbstherrlichkeit

Verfasst: 21.02.2011, 10:39
von Machts Sinn
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Bundesversicherungsamt versus Landes-MDK

Verfasst: 26.02.2011, 01:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.02.2011, 12:34
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

ich denke dass die Aushführungen doch eindeutig sind - Das BVA hat keine Aufsicht und schon gar keine Anweisungsbefugnis gegenüber dem MDK, sondern nur gegenüber den Krankenkassen, und auch nur denen gegenüber, deren Geschäftsgebiet sich über mehr als drei Bundesländer (meine ich jedenfalls) erstreckt.
Was also soll das BVA hier machen ?? . die formelle Prüfung sehe ich quasi als Service-Leistung ohne Folgen rechtlicher Art.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.02.2011, 12:29
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.02.2011, 12:53
von CiceroOWL
Keine Zuständigkeit nach Prüfung :(

Verfasst: 27.02.2011, 17:19
von Machts Sinn
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DAK und IFG

Verfasst: 02.03.2011, 21:54
von Machts Sinn
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DAK und IFG

Verfasst: 04.03.2011, 09:52
von Machts Sinn
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Re: DAK und IFG

Verfasst: 04.03.2011, 11:03
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:und schon ist die Zwischennachricht da:

Ich habe die DAK Zentrale, Hamburg um eine Stellungnahme gebeten. Sobald meine Prüfung abgeschlossen ist, werde ich Sie über das Ergebnis unterrichten.
Hallo,
na, dann wollen wir mal hoffen, dass die Sache jetzt abschliessend geklärt wird, wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann dass das "Verweigern von Herausgabe der Dienstanweisungen zu einem bestimmten Fachgebiet" an Aussenstehende eine Missachtung des Datenschutzes darstellt, meine, natürlich wie immer, rein private Meinung.
Gruss
Czauderna