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Verfasst: 12.04.2012, 14:18
von Czauderna
Hallo,
ja dann - so, wie geschildert kann ich die Kasse nicht verstehen.
Trotzdem, was ist jetzt das Ergebnis - muss die Kasse dir die Füllung voll bezahlen oder gibt der Zahnarzt dir dein Geld zurück und rechnet die Füllung über die KVK ab ?.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 27.05.2012, 18:05
von Holly-D
Habe nun auch die Gerichtspapiere erhalten und die erste Behandlung durchführen können.

Ich habe eine dreiflächige adhäsive Kunststofffüllung erhalten und musste nichts mehr bezahlen.
Er kann das über die Karte abrechnen und das wird nun immer so sein.