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Verfasst: 20.04.2012, 13:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.04.2012, 15:03
von Violetta76
Also wenn ich das hier so lese und meine Fallmanagerin so kenne: Muss ich mit einer erneuten Begutachung in den nächsten 2-3 Wochen rechnen (letzte Begutachtung nun 3 Wochen her)?

Verfasst: 20.04.2012, 15:15
von Czauderna
Violetta76 hat geschrieben:Also wenn ich das hier so lese und meine Fallmanagerin so kenne: Muss ich mit einer erneuten Begutachung in den nächsten 2-3 Wochen rechnen (letzte Begutachtung nun 3 Wochen her)?
Hallo,

nicht jeder Fall, nicht jeder Versicherte, nicht jeder Kassen-Mitarbeiter und nicht jede Kasse ist gleich - weder gleich gut, noch gleich schlecht.
Ich warne davor, die hier behandelnden Fälle eins zu ein auf den eigenen Fall zu übertragen, selbst wenn es sein sollte, dass es sich um die gleiche Kasse handelt.
Und noch etwas, nicht jeder gute Rat hier, entpuppt sich auch dann in der Praxis als solcher und so mancher Tipp, der hier starken Widerspruch auslöste (von Experten) war dann doch hilfreich.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.04.2012, 15:25
von Violetta76
Czauderna hat geschrieben:
Violetta76 hat geschrieben:Also wenn ich das hier so lese und meine Fallmanagerin so kenne: Muss ich mit einer erneuten Begutachung in den nächsten 2-3 Wochen rechnen (letzte Begutachtung nun 3 Wochen her)?
Hallo,

nicht jeder Fall, nicht jeder Versicherte, nicht jeder Kassen-Mitarbeiter und nicht jede Kasse ist gleich - weder gleich gut, noch gleich schlecht.
Ich warne davor, die hier behandelnden Fälle eins zu ein auf den eigenen Fall zu übertragen, selbst wenn es sein sollte, dass es sich um die gleiche Kasse handelt.
Und noch etwas, nicht jeder gute Rat hier, entpuppt sich auch dann in der Praxis als solcher und so mancher Tipp, der hier starken Widerspruch auslöste (von Experten) war dann doch hilfreich.
Gruß
Czauderna
Das macht mir Hoffnung. Danke.

Verfasst: 20.04.2012, 15:36
von Melli25
Zumal ich die Anmerkung wieder zum MDK zu müssen schon etwa eine Woche nach dem ersten MDK Termin erhielt!!

Hab mich im ersten Posting auch mit einem Datum vertan, mein 2. KK Termin war am 3.4., zwei Tage vorm 2. MDK Termin. Da habe ich auch KG beantragt.

Und den Hinweis wieder zum MDK zu müssen bekam ich mit der Einladung zum ersten KK Gespräch schon bekommen. Das Gespräch war aber nicht am 16.

Außerdem weiß ich auch, unter welchen Umständen ein solches Verfahren eingeleitet wird.
Wenn häufig Krank gefeiert wird
Wenn zweifel an der AU bestehen
Wenn Zweifel am Arzt bestehen
Wenn der AG die Krankheit anzweifelt
Wenn man häufig nur kurz AU ist
Wenn man den Arzt häufig wechselt
Wenn man häufig zum Wochenanfang bzw. zum wochenende au meldet.

Zu lesen auch hier unter Punkt 3.1.1 Fallauswahl#
mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf

Bin doch nicht blöde.
Ob ich nun noch Hilfe brauche,oder nicht, das weiß ich nicht, denn hier rührt sich leider gar nix und ich weiß eben nicht, ob es sowas wie einen Leistungsbescheid gibt.

LG

Edit:
Hatte mich ja mit den Zeiten vertan, hier die richtige Zeitreihenfolge:

27.02.2012- Beginn AU, zu diesem Zeitpunkt noch ungekündigt
12.03.2012- Kündigung zum 15.04.2012 "betriebsbedingt)
15.03.2012- 1. Termin beim MDK
20.03.2012- Einladung zu KK (Hinweis auf erneuten MDK Termin)
26.03.2012- 1.Termin zur KK,Beratung
28.03.2012- schriftl. Einladung zum MDK
03.04.2012- 2.Termin KK beantragung KG,GdB,Reha
05.04.2012- 2. Termin beim MDK
08.04.2012- Krankengeld setzt ein
15.04.2012- Kündigungsfrist abgelaufen->4 wöchige nachversicherung

Verfasst: 20.04.2012, 16:19
von broemmel
Die 4wöchige Nachversicherung ist nonsens.

Die Mitgliedschaft bleibt nach § 192 SGB V bestehen. Und zwar für die Dauer des Krankengeldanspruches.

Verfasst: 20.04.2012, 16:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.04.2012, 10:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.04.2012, 10:16
von Krankenkassenfee
Hallo,

klar kann der Sachbearbeiter es "wollen", dass Du zum MDK gehst. Aber die Akte wird in der Vorberatung/SFB mit einem MDK-Arzt besprochen und der entscheidet, ob eine körperliche Untersuchung erfolgen wird. Es gibt Kontingente pro Kasse, und da kann man nicht wild draufloseinladen.

Ich kann mir nur vorstellen, dass bei der ersten Untersuchung vielleicht noch Untersuchungsergebnisse fehlten, und deshalb so kurzfristig eine zweite Untersuchung anberaumt wurde.

Und sachlich/fachlich gesehen ist dein Fall schon so, dass er im Raster auffällt. Du bist sehr schwer krank, die Beschäftigung besteht noch nicht lange, kein Anspruch auf ALG 1, dann gekündigt únd praktischerweise (nicht böse gemeint) vorher arbeitsunfähig und dann Krankengeld. Da guckt man halt genauer hin.
Könnte ja auch ein fingiertes Scheinarbeitsverhältnis gewesen sein, oder eine Abprache mit dem Arbeitgeber, oder Du warst nie in der Lage zu arbeiten (wobei des den mißglückten Arbeitsversuch nicht gibt), um sich Leistungen zu erschleichen. Ja, so clevere Kerlchen gibt es.

Und ich denke, dass es bei Dir nicht so ist (aus deinen Schilderungen), aber wie gesagt, Dein Fall wäre von mir auch aufgegriffen worden. Wobei ich Dir wegen der Ansprüche nicht so einen Müll erzählt hätte und meine Bemühungen bei dem festgestellten Krankenheitsbild eher in Richtung § 51,1 SGB V gegangen wären (Reha und vielleicht daraus eine Úmdeutung in Rente nach § 116 SGB VI).

Ich will das Verhalten des Sachbearbeiters in keinem Fall gutheißen, Dich fachlich so falsch und im Sinne der Kasse zu "beraten" ist kaum in Worte zu fassen. Und ich mißbillige das.
Was die Steuerung angeht, kann ich die MDK-Begutachtungen nachvollziehen, wobei ich auch denke, dasss noch mehr davon in naher Zukunft eher nicht zu erwarten sind. Denn arbeitsfähig bist du nicht und das mit dem § 51,1 SGB V kann man zu einem späteren Zeitpunkt auch per Aktenlage entscheiden lassen.

Weiterhin rate ich Dir den Kontakt zu dem AOK-Service anzunehmen. Sie werden Deinen Einzelfall sicher lösen, alleine deshalb, um sich hier auch keine Blöße zu geben :lol:
Aber sie werden Ihr Gebahren sicher nicht grundlegend ändern, dafür ist der Kostendruck zu groß. Und der "Erfolg", und damit meine ich, dass sich 1-2 von 10 Fällen nicht wehren oder das nicht checken, gibt ihnen weiteren Nährboden für wichtige Kosteneinsparungen.

LG, Fee

Verfasst: 21.04.2012, 10:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.04.2012, 11:28
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
deine Frage ist doch wohl rhetorisch gemeint, oder erwartest du ernsthaft, dass sich eine Krankenkasse in einem öffentlichen Forum mit einem User, der unter einem Pseudonym schreibt, über die Grundsätzlichkeiten der Fallsteuerung im AU-Fallmanagement auseinandersetzen wird ??.
Die können doch nur "verlieren", egal was sie auch schreiben würden und sich
evtl. von einem Mitarbeiter der Konkurrenz, schließlich weiß ja letztendlich niemand, ob du nicht in Wirklichkeit von einer Kasse "geschickt" wurdest um dieses Forum zu "unterlaufen" - Deine ganze eigene "Geschichte" mit der DAK könnte ja auch erfunden sein, hier vorführen zu lassen, dazu haben die sicher keine Lust - ich denke, deine Frage wird unbeantwortet bleiben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.04.2012, 12:02
von Bully
Czauderna hat geschrieben:Die können doch nur "verlieren",
ja, und das es eventuell eine volle Breitseite geben kann,
das muß Sie wissen, bzw. einkalkulieren,
wenn Sie hier so auftritt
dann sollte auch soviel Rückgrat vorhanden sein,
das hier zu allgemeinen Fragen auch mal geantwortet wird.

hiermit versucht man die Leute im Forum zu verarschen,
AOKNW-Service hat geschrieben:

Über Dinge wie Weisungsbefugnis oder ähnliches von Direktionen oder Regionaldirektionen sollten wir in diesem Portal nicht mutmaßen. Ich denke es ist wichtig, dass hier Probleme diskutiert und gelöst werden.
oder AOKNW-Service möchten Sie hier ernsthaft behaupten,
das die Direktion Dortmund ihren Regionaldirektionen
gegenüber weisungsbefugt ist.
denn das wäre ja eine Vorraussetzung, um die von Ihnen angebotene
Hilfe durchzusetzen.

alles nur ein PR- Gag ???????

Gruß Bully

Verfasst: 21.04.2012, 12:19
von Violetta76
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
Und sachlich/fachlich gesehen ist dein Fall schon so, dass er im Raster auffällt. Du bist sehr schwer krank, die Beschäftigung besteht noch nicht lange, kein Anspruch auf ALG 1, dann gekündigt únd praktischerweise (nicht böse gemeint) vorher arbeitsunfähig und dann Krankengeld. Da guckt man halt genauer hin.
LG, Fee
Du redest wie meine Fallmanagerin. Die meint auch, nur weil man kurz vor Ende der Kündigungsfrist krank wird, ist man nicht krank, sondern ein Simulant. Wird euch das vielleicht schon im 1. Lehrjahr gelehrt, dass das so ist?

Verfasst: 21.04.2012, 12:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.04.2012, 13:08
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
schau, schau, im Erwerbslosen-Forum bist du auch seit 2010 vertreten - fleissig, fleissig. Aufgefallen ist mir, das dort die AOK-Hessen dir sogar direkt geantwortet hat. Zwar hat dir diese Antwort nicht unbedingt gefallen, weil sie von "der Stange" kam, aber immerhin eine Reaktion, besser als gar nichts.
Ob allerdings Link-Setzung, letztendlich immer auf deine eigenen Beiträge in anderen Foren weiterhelfen oder nur noch mehr den Fragesteller hier verwirren ??,
aber das ist wieder eine andere Baustelle.
Gruss
Czauderna
PS: In diesem Erwerbslosen-Forum - sind da auch Kassen-Mitarbeiter vertreten ??