Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit
Moderator: Czauderna
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Hallo nochmal,
ich hatte in meiner vorigen Nachricht noch ein Nachtrag angefügt.
Machts Sinn, was soll ich denn deiner Meinung nach machen?
Erst einmal Widerspruch einlegen? Ich kann ja jetzt auch noch mal bei der TK anrufen und sie sollen mir erklären, wie sie auf den März 2010 kommen, wenn ich sogar schwarz auf weiß hier stehen habe, dass ich bereits im März 2008 wegen der Krankheit arbeitsunfähig war.
Oder vielleicht fing ja die neue 3 Jahres Frist mit dem März 2008 an....nur wieso fehlen die Diagnosen der Jahre zuvor? Ich war da aber immer selten krank, die richtigen Fehlzeiten sind erst seit 2008.
Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir ja, sie könnten nur maximal 6 Jahre zurück. Und wenn mir was unklar wäre, dann sollte ich noch mal anrufen und sie würden den Hausarzt kontaktieren, er solle die Krankzeiten argumentieren. Leider bin ich aber seit 2010 bei einem anderen Hausarzt. Also müsste ich den ehemaligen mitangeben, so dass sie da was anfordern können.
Was kann ich denn jetzt am Besten machen, wie weiter vorgehen?
ich hatte in meiner vorigen Nachricht noch ein Nachtrag angefügt.
Machts Sinn, was soll ich denn deiner Meinung nach machen?
Erst einmal Widerspruch einlegen? Ich kann ja jetzt auch noch mal bei der TK anrufen und sie sollen mir erklären, wie sie auf den März 2010 kommen, wenn ich sogar schwarz auf weiß hier stehen habe, dass ich bereits im März 2008 wegen der Krankheit arbeitsunfähig war.
Oder vielleicht fing ja die neue 3 Jahres Frist mit dem März 2008 an....nur wieso fehlen die Diagnosen der Jahre zuvor? Ich war da aber immer selten krank, die richtigen Fehlzeiten sind erst seit 2008.
Die Mitarbeiterin am Telefon sagte mir ja, sie könnten nur maximal 6 Jahre zurück. Und wenn mir was unklar wäre, dann sollte ich noch mal anrufen und sie würden den Hausarzt kontaktieren, er solle die Krankzeiten argumentieren. Leider bin ich aber seit 2010 bei einem anderen Hausarzt. Also müsste ich den ehemaligen mitangeben, so dass sie da was anfordern können.
Was kann ich denn jetzt am Besten machen, wie weiter vorgehen?
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Hallo Machts Sinn!
Ja dann werde ich da noch mal einen Termin machen. Ich hatte ihm am Freitag bereits gesagt, dass ich auch Ausdrucke aus einem Forum mithabe und er meinte bloß, ne will ich nicht sehen. Mit Foren im Internet muss man immer vorsichtig sein, da stimmt auch meistens nichts von.
Ich habe ihm zwar versucht zu erklären, dass dem nicht so ist, aber er wollte es nicht wirklich glauben, leider.
Und er hat ja auch da bestimmt nicht so die Ahnung, ich denke, das müsste dann wohl ein Anwalt klären, bzw. könnte mir da auch besser helfen.
Gruß
Pfirsich
Ja dann werde ich da noch mal einen Termin machen. Ich hatte ihm am Freitag bereits gesagt, dass ich auch Ausdrucke aus einem Forum mithabe und er meinte bloß, ne will ich nicht sehen. Mit Foren im Internet muss man immer vorsichtig sein, da stimmt auch meistens nichts von.
Ich habe ihm zwar versucht zu erklären, dass dem nicht so ist, aber er wollte es nicht wirklich glauben, leider.
Und er hat ja auch da bestimmt nicht so die Ahnung, ich denke, das müsste dann wohl ein Anwalt klären, bzw. könnte mir da auch besser helfen.
Gruß
Pfirsich
Hallo Machts Sinn, nein, ich kenne keinen, das liegt aber daran, dass ich überhaupt wenige Vertreter diese Zunft kenne - die laufen mir höchstens beruflich über den Weg, und da sind die wirklichen Könner (Bereich Sozialrecht) sehr dünn gesät. Ob es im Schnitt bei Rechtsanwälten nur zum "Halbwissen" reicht, ich weiss es nicht, jedenfalls dürfen die das vor Gericht offiziell unter Beweis stellen.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
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Hallo Pfirsich
ich kann mir nicht vorstellen, dass die TK nur die Zeiten der letzten 6 Jahre in der EDV hat...es gibt Aufbewahrungsfristen (keine Ahnung momentan, wie lange diese bei AU-Zeiten genau sind), an die sich auch die TK halten muss.
Es kann sein, dass die AU-Bescheinigungen nach 6 Jahren vernichtet werden, aber nach meinem Wissen haben alle Kassen die Möglichkeit, in ihrer EDV auch AU-Zeiten abzurufen, die länger zurückliegen.
Seit wann bist du bei der TK versichert? Hast du die Aussage, dass keine weiteren Zeiten vorliegen - auch in der EDV nicht - schriftlich bekommen?
und dann gilt es, das zu prüfen:
Sprich also mit deinem Arzt darüber, welche Zeiten zusammenhängen, welche AU-Zeiten nach seiner fachlichen Meinung auf die Grunderkrankung "Morbus Crohn" zurückzuführen sind. Der kann das am ehesten beurteilen - besser als die Kassenmitarbeiter, du oder auch wir hier. Wenn du die Einschätzung deines Arztes kennst, kannst du diese mit deinem Anwalt besprechen.
deine Krankheitszeiten sind nach meiner Meinung zunächst mal der wesentlichste Ansatzpunkt bei deinem Problem
ich kann mir nicht vorstellen, dass die TK nur die Zeiten der letzten 6 Jahre in der EDV hat...es gibt Aufbewahrungsfristen (keine Ahnung momentan, wie lange diese bei AU-Zeiten genau sind), an die sich auch die TK halten muss.
Es kann sein, dass die AU-Bescheinigungen nach 6 Jahren vernichtet werden, aber nach meinem Wissen haben alle Kassen die Möglichkeit, in ihrer EDV auch AU-Zeiten abzurufen, die länger zurückliegen.
Seit wann bist du bei der TK versichert? Hast du die Aussage, dass keine weiteren Zeiten vorliegen - auch in der EDV nicht - schriftlich bekommen?
und dann gilt es, das zu prüfen:
es wird nicht überall die gleiche Krankheit drauf stehen - manchmal stehen auch nur Symptome auf der AU-Bescheinigung (Beispiel: Husten und Schnupfen anstall grippaler Infekt oder Bauchschmerzen, Durchfall, Fieber, Übekeit, Erbrechen....anstatt von Morbus Crohn, vielleicht auch eine andere Diagnose wie z. B. Gastroenteritis)Für jede Krankheit, die nicht auf dasselbe Grundleiden zurückzuführen ist, muss eine gesonderte Blockfrist gebildet werden.
Sprich also mit deinem Arzt darüber, welche Zeiten zusammenhängen, welche AU-Zeiten nach seiner fachlichen Meinung auf die Grunderkrankung "Morbus Crohn" zurückzuführen sind. Der kann das am ehesten beurteilen - besser als die Kassenmitarbeiter, du oder auch wir hier. Wenn du die Einschätzung deines Arztes kennst, kannst du diese mit deinem Anwalt besprechen.
deine Krankheitszeiten sind nach meiner Meinung zunächst mal der wesentlichste Ansatzpunkt bei deinem Problem
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Hallo Lady Butterfly,
die Mitarbeiterin sagte mir, dass sie nur 6 Jahre zurück gehen könnten.
Also das keine weiteren Zeiten vorliegen hat sie nicht gesagt. Letztes Jahr musste ich so einen Ausdruck wegen den AU Zeiten auch einmal von der TK einfordern. Damals war ich direkt bei einer Filliale. Dieser Ausdruck wurde als Beweis benötigt von der privaten Versicherung, das vor Beginn der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Krankheit noch nicht existierte. Da wurden Zeiten bis 2007 berücksichtigt. Leider habe ich das Original gleich verschickt und keine Kopie für mich.
Ich habe gerade in meinen Unterlagen sogar noch ein Schreiben von der TK gefunden vom 23. September 2009.
Dort steht, das sie mir vom 04.10.2008 bis 07.11.2008 Krankengeld gezahlt haben, anbei war ein Schreiben für die Rentenversicherung.
Wieso ist dieser Zeitraum nicht in der neu ausgedruckten Liste zu finden bzw. wurde einfach ausgelassen? Das allein ist doch schon merkwürdig.
Wie wäre es denn wenn Stichtag des 3-Jahres Zeitraumes der März 2008 wäre ( so wie in der Liste das letzt aufgeführte Datum)
Dann würde doch ab dann die Frist beginnen bis März 2011 oder? Da hätte ich ja Krankengeld bekommen fiktiv vom Jahr 2008 von 35 Tagen ( das mein Arbeitgeber im Jahr 2009 rückwirkend erhalten hat) und dann nur Lohnfortzahlung bis halt zum 29. August 2011. Erst ab dem 30. August das "reale" Krankengeld.
So müsste doch ab März 2011 die neue 3-Jahres Frist beginnen. Wenn man dann die Tage zusammenzählt: 30.05.2011, 15.07.2011, und dann seit 19 Juli 2011 bis zum 18. Oktober 2012 dann wären es doch genau 450 Tage. Da mit Lohnfortzahlung nur noch real 72 Wochen Krankengeld bezahlt werden....72 Wochen x 7 Tage = 504 Tage. 504 Tage - 450 Tage (bereits erhaltenes bis 18. Oktober=Rest 54 Tage.
Also müsst ich nach dem 18. Oktober noch Anspruch auf 54 weitere Tage Krankengeld haben. Ist die Rechnung so richtig.
Weil Machts Sinn ja geschrieben hat, das man evtl. sogar bis zu 78 Wochern erneut Anspruch haben könnte, weil mir vorher nie ein Fristtermin der Zahlung genannt wurde, erst jetzt nach über einem Jahr.
Aber noch was anderes. Man muss ja nach Ablauf der 3-Jahres Frist mindestens 6 Monate nicht wegen der Krankheit AU gewesen sein, bevor man Anspruch auf Krankengeld hat. Gillt das nur, wenn die 78 Wochen bereits ausgeschöpft waren oder allgemein?
Denn wenn bei mir die Frist im März 2011 geendet hätte, dann war ich ja ab Juli bereits wieder in der Reha und seit dem auch nicht mehr am arbeiten. Also wären das nur 4 Monate. Hätte ich danach ab sofort keinen Anspruch mehr auf Krankengeld?
Ich hoffe ich konnte mich etwas verständlich ausdrücken. Es ist halt ein schwieriges Thema und wenn man da nicht so viel Ahnung von hat, dann wird man von den Versicherungen (aller Art) und Arbeitsamt , Rentenversicherung etc. gerne nur zu "IHREM" Vorteil behandelt und merkt gar nicht, wenn etwas eigentlich sogar vom Gesetz her anders geregelt sein müsste.
Da hilft dann ja eh nur ein Anwalt, bzw. VDK oder ähnliches.
Lohnt es sich denn in meinem Fall gleich einen Anwalt zu beauftragen, falls der nette Herr von der VDK mir nicht helfen würde.
Oder lieber erst mal mit der TK absprechen? Aber wie gesagt, die würden Fehler bestimmt nicht einfach so zugeben.
Echt alles schwierig....
Gruß
Pfirsich
die Mitarbeiterin sagte mir, dass sie nur 6 Jahre zurück gehen könnten.
Also das keine weiteren Zeiten vorliegen hat sie nicht gesagt. Letztes Jahr musste ich so einen Ausdruck wegen den AU Zeiten auch einmal von der TK einfordern. Damals war ich direkt bei einer Filliale. Dieser Ausdruck wurde als Beweis benötigt von der privaten Versicherung, das vor Beginn der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Krankheit noch nicht existierte. Da wurden Zeiten bis 2007 berücksichtigt. Leider habe ich das Original gleich verschickt und keine Kopie für mich.
Ich habe gerade in meinen Unterlagen sogar noch ein Schreiben von der TK gefunden vom 23. September 2009.
Dort steht, das sie mir vom 04.10.2008 bis 07.11.2008 Krankengeld gezahlt haben, anbei war ein Schreiben für die Rentenversicherung.
Wieso ist dieser Zeitraum nicht in der neu ausgedruckten Liste zu finden bzw. wurde einfach ausgelassen? Das allein ist doch schon merkwürdig.
Wie wäre es denn wenn Stichtag des 3-Jahres Zeitraumes der März 2008 wäre ( so wie in der Liste das letzt aufgeführte Datum)
Dann würde doch ab dann die Frist beginnen bis März 2011 oder? Da hätte ich ja Krankengeld bekommen fiktiv vom Jahr 2008 von 35 Tagen ( das mein Arbeitgeber im Jahr 2009 rückwirkend erhalten hat) und dann nur Lohnfortzahlung bis halt zum 29. August 2011. Erst ab dem 30. August das "reale" Krankengeld.
So müsste doch ab März 2011 die neue 3-Jahres Frist beginnen. Wenn man dann die Tage zusammenzählt: 30.05.2011, 15.07.2011, und dann seit 19 Juli 2011 bis zum 18. Oktober 2012 dann wären es doch genau 450 Tage. Da mit Lohnfortzahlung nur noch real 72 Wochen Krankengeld bezahlt werden....72 Wochen x 7 Tage = 504 Tage. 504 Tage - 450 Tage (bereits erhaltenes bis 18. Oktober=Rest 54 Tage.
Also müsst ich nach dem 18. Oktober noch Anspruch auf 54 weitere Tage Krankengeld haben. Ist die Rechnung so richtig.
Weil Machts Sinn ja geschrieben hat, das man evtl. sogar bis zu 78 Wochern erneut Anspruch haben könnte, weil mir vorher nie ein Fristtermin der Zahlung genannt wurde, erst jetzt nach über einem Jahr.
Aber noch was anderes. Man muss ja nach Ablauf der 3-Jahres Frist mindestens 6 Monate nicht wegen der Krankheit AU gewesen sein, bevor man Anspruch auf Krankengeld hat. Gillt das nur, wenn die 78 Wochen bereits ausgeschöpft waren oder allgemein?
Denn wenn bei mir die Frist im März 2011 geendet hätte, dann war ich ja ab Juli bereits wieder in der Reha und seit dem auch nicht mehr am arbeiten. Also wären das nur 4 Monate. Hätte ich danach ab sofort keinen Anspruch mehr auf Krankengeld?
Ich hoffe ich konnte mich etwas verständlich ausdrücken. Es ist halt ein schwieriges Thema und wenn man da nicht so viel Ahnung von hat, dann wird man von den Versicherungen (aller Art) und Arbeitsamt , Rentenversicherung etc. gerne nur zu "IHREM" Vorteil behandelt und merkt gar nicht, wenn etwas eigentlich sogar vom Gesetz her anders geregelt sein müsste.
Da hilft dann ja eh nur ein Anwalt, bzw. VDK oder ähnliches.
Lohnt es sich denn in meinem Fall gleich einen Anwalt zu beauftragen, falls der nette Herr von der VDK mir nicht helfen würde.
Oder lieber erst mal mit der TK absprechen? Aber wie gesagt, die würden Fehler bestimmt nicht einfach so zugeben.
Echt alles schwierig....
Gruß
Pfirsich
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
hat sie gesagt wieso? fordere dir nochmals schriftlich alle dort gespeicherten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit genauem Zeitraum und Diagnose an. Und wenn wieder die Antwort kommt, bitte um ne schriftliche Begründung.die Mitarbeiterin sagte mir, dass sie nur 6 Jahre zurück gehen könnten.
wenn im März 2008 die Krankheit zum ersten Mal aufgetreten wäre, würde die erste Blockfrist von März 2008 bis März 2011 laufen und die zweite von März 2011 bis März 2014 => du hättest sowohl in der ersten Blockfrist als auch in der zweiten Blockfrist jeweils Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, das kann dazu führen, dass der Anspruch auf Krankengeld für bis zu 156 Wochen abzüglich 1 Tag besteht.Wie wäre es denn wenn Stichtag des 3-Jahres Zeitraumes der März 2008 wäre
aber noch ist unklar, ob im März 2008 tatsächlich eine Blockfrist begonnen hat. Um dies herauszufinden, benötigst du die Auflistung deiner AU-Zeiten.
Du hast geschrieben, dass die Krankheit 1997 das erste Mal aufgetreten ist - es kann also auch sein, dass die erste Blockfrist 1997 beginnt - oder irgendwann später. Und dann - wie schon geschrieben - mit deinem Arzt sprechen. Nur er kann entscheiden, welche AU-Zeiten auf die später diagnostizierte Krankheit Morbus Crohn zurückzuführen sind.
Also: schau zuerst mal, dass die TK dir deine AU-Zeiten mitteilt.....
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Hallo,
ich habe vorhin noch mal die TK angerufen und Ihnen nochmals mitgeteilt, dass der 22.März 2010 nicht stimmen kann. Ich soll jetzt schriftlich widerspruch einlegen. Soll ich das lieber persönlich oder gleich über die vdk machen?
Ich sollte in dem Widerspruch schreiben, ab wann ich meine, dass die AU Zeiten wegen der Krankheit angefangen haben. Das konnte ich so natürlich auch nicht sagen. Möchte mir ja auch nicht ins eigene Fleisch schneiden, falls es dann so kommt, dass ich ab sofort kein Anspruch mehr hätte, weil z.B. die neue Blockfrist 2009 beginnt und ich dann erst ab 2013 wieder Anspruch haben könnte.
Würde die Berechnung tatsächlich 1998 losgehen, wäre ja der Zeitraum 1998-2001, 2001-2004, 2004-2007,2007-2010.....dann wäre sogar die von der TK genannte Blockfrist richtig. Aber das gillt es ja zu prüfen. Die erste Darmspiegelung hatte ich glaube ich 2000. Wenn man ab dann rechnen würde, sähe das wieder anders aus und die Blockfrist aktuell würde bis 2012 gehen.
Die TK will aber jetzt meinen Hausarzt anschreiben und er soll schreiben, wann die AU das erste Mal aufgetreten ist. Meinen aktuellen Hausarzt habe ich allerdings erst seit 2010. Von dem vorigen habe ich aber mal die ganzen Befunde ausdrucken lassen. Dann kann ich meinem Arzt die ja zeigen und er soll dann eine Antwort verfassen.
Ist das ok, wenn ich das erst einmal so regel oder ist es doch besser wegen dem Widerspruch gleich die vdk mit ins Boot zu holen? Oder erst mal abwarten was die TK dann neu berechnet etc. ? Vielleicht kommt ja doch noch ein Vorteil für mich raus ohne das ein Anwalt das einfordern muss.
Gruß
ich habe vorhin noch mal die TK angerufen und Ihnen nochmals mitgeteilt, dass der 22.März 2010 nicht stimmen kann. Ich soll jetzt schriftlich widerspruch einlegen. Soll ich das lieber persönlich oder gleich über die vdk machen?
Ich sollte in dem Widerspruch schreiben, ab wann ich meine, dass die AU Zeiten wegen der Krankheit angefangen haben. Das konnte ich so natürlich auch nicht sagen. Möchte mir ja auch nicht ins eigene Fleisch schneiden, falls es dann so kommt, dass ich ab sofort kein Anspruch mehr hätte, weil z.B. die neue Blockfrist 2009 beginnt und ich dann erst ab 2013 wieder Anspruch haben könnte.
Würde die Berechnung tatsächlich 1998 losgehen, wäre ja der Zeitraum 1998-2001, 2001-2004, 2004-2007,2007-2010.....dann wäre sogar die von der TK genannte Blockfrist richtig. Aber das gillt es ja zu prüfen. Die erste Darmspiegelung hatte ich glaube ich 2000. Wenn man ab dann rechnen würde, sähe das wieder anders aus und die Blockfrist aktuell würde bis 2012 gehen.
Die TK will aber jetzt meinen Hausarzt anschreiben und er soll schreiben, wann die AU das erste Mal aufgetreten ist. Meinen aktuellen Hausarzt habe ich allerdings erst seit 2010. Von dem vorigen habe ich aber mal die ganzen Befunde ausdrucken lassen. Dann kann ich meinem Arzt die ja zeigen und er soll dann eine Antwort verfassen.
Ist das ok, wenn ich das erst einmal so regel oder ist es doch besser wegen dem Widerspruch gleich die vdk mit ins Boot zu holen? Oder erst mal abwarten was die TK dann neu berechnet etc. ? Vielleicht kommt ja doch noch ein Vorteil für mich raus ohne das ein Anwalt das einfordern muss.
Gruß
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Keine Ahnung, aber die 6 Jahre können nicht stimmen?!? Ich empfehle die Lektüre folgender Paragraphen:Lady Butterfly hat geschrieben:es gibt Aufbewahrungsfristen (keine Ahnung momentan, wie lange diese bei AU-Zeiten genau sind), an die sich auch die TK halten muss.
§ 304 SGB V
§ 292 SGB V
§ 84 Abs. 2 SGB X
Wenn die TK sichergestellt hat, dass die entsprechenden Blockfristen dokumentiert werden, kann das mit den 6 Jahren durchaus hinkommen.
Wenn die Erkrankung, wie beschrieben, tatsächlich 1997 zum ersten Mal aufgetreten ist (und Arbeitsunfähigkeit verursacht hat) und seitdem immer wieder vor Ablauf von 3 Jahren Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, würde die aktuelle Blockfrist von 2009 bis 2012 laufen - mit der Möglichkeit desselben, eines besseren oder eines schlechteren Ergebnisses. Von den Kassen wird zu Recht verlangt, dass sie sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten und das Ganze nicht zu ihren Gunsten hinbiegen, dasselbe muss dann allerdings der Versicherte gegen sich gelten lassen und das Ergebnis - auch wenn es eine Verschlechterung bringt - akzeptieren und nicht versuchen, den größtmöglichen Vorteil herauszuschlagen.
Hier sind m. E. die Grenzen eines Forums erreicht, da die Frage des ursächlichen Zusammenhangs der Erkrankungen ganz eindeutig eine medizinische ist, die hier niemand beantworten kann. Von daher finde ich das momentane Vorgehen absolut in Ordnung - Widerspruch einlegen (VdK wird da m. E. nicht benötigt), der Mediziner wird von der Kasse befragt und dann erfolgt ggf. eine Neuberechnung. Ein Tipp: Sag deinem Arzt Bescheid, dass die Anfrage kommt und dass er sie bitte schnell ausfüllen soll, damit du dann, wenn es beim Aussteuerungsdatum bleibt, rechtzeitig zum Arbeitsamt gehen kannst.
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- Registriert: 21.11.2011, 13:35
Hallo GerneKrankenversichert,
also bei der Arbeitsagentur werde ich mich auf jeden Fall vorsorglich melden nächste Woche, da will ich mich auf jeden Fall vorher absichern.
Merkwürdig finde ich das aber auch mit den 6 Jahren, die die TK nur zurückschauen kann, denn soweit ich weiß, muss ein Hausarzt die Befunde sogar bis zu 15 Jahre speichern.
Ich möchte sicherlich nicht einfach nur was "zu meinen Gunsten" herrausschlagen. Aber es kann auch nicht sein, dass die TK sich einfach einen Stichtag setzt für den Beginn einer Blockfrist und mir dann aber nicht mal erklären können, wie sie auf den Tag gekommen sind. Darüber hinaus habe ich ja die AU Zeiten seit 2008 bekommen und da steht bei den Diagnosen auch schon Chronkrankheit. Also ist der Stichtag definitiv nicht 2010. Wenn die TK nur 6 Jahre zurück kann, dann würde normalerweise die Blockfrist 2006 beginnen (falls ich in dem Jahr wegen der Krankheit AU war). Dann wäre der Zeitraum 2006-2009, dann 2009 bis 2012. Aber soviel ich weiß, war dann 2006 und 2007 nichts, so wäre der Beginn 2008. Also von Juni 2008 bis Juni 2011. Dann halt von Juni 2011 bis Juni 2014. Somit würden mir noch weitere Zahlungen zustehen.
Vielleicht bekomme ich ja die nächsten Wochen auch Bescheid von der Rentenversicherung, am Besten einen positiven, dann wäre das mit dem Krankengeld eh vorbei.
Nur würde ich jetzt nichts machen, dann würde ich zum Vorteil der TK auf Zahlungen verzichten, die mir zuständen. Und dann wäre der "größtmögliche Vorteil" ja für die Krankenkasse. Und das kann wiederum auch nicht Sinn und Zweck sein.
Aber danke für den Tipp. Ich werde persönlich Widerspruch einlegen, so wie es die TK Mitarbeiterin auch sagte und dem Arzt gleich morgen Bescheid geben bzw. ihm das Schreiben zeigen und die AU Auflistung bis zum Jahr 2008.
Zuletzt möchte ich anmerken, dass ich am liebsten Gesund wäre und nicht vom Krankengeld abhängig, dann wäre alles einfacher, denn mit einer schlimmeren Krankheit, ist man immer schon genug bestraft. Leider lassen sich die Versicherungen/Behörden gerne länger Zeit, gerade wegen dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente und dem Widerspruch des Schwerbehindertenausweises (ich habe 40 bekommen).
Gruß
also bei der Arbeitsagentur werde ich mich auf jeden Fall vorsorglich melden nächste Woche, da will ich mich auf jeden Fall vorher absichern.
Merkwürdig finde ich das aber auch mit den 6 Jahren, die die TK nur zurückschauen kann, denn soweit ich weiß, muss ein Hausarzt die Befunde sogar bis zu 15 Jahre speichern.
Ich möchte sicherlich nicht einfach nur was "zu meinen Gunsten" herrausschlagen. Aber es kann auch nicht sein, dass die TK sich einfach einen Stichtag setzt für den Beginn einer Blockfrist und mir dann aber nicht mal erklären können, wie sie auf den Tag gekommen sind. Darüber hinaus habe ich ja die AU Zeiten seit 2008 bekommen und da steht bei den Diagnosen auch schon Chronkrankheit. Also ist der Stichtag definitiv nicht 2010. Wenn die TK nur 6 Jahre zurück kann, dann würde normalerweise die Blockfrist 2006 beginnen (falls ich in dem Jahr wegen der Krankheit AU war). Dann wäre der Zeitraum 2006-2009, dann 2009 bis 2012. Aber soviel ich weiß, war dann 2006 und 2007 nichts, so wäre der Beginn 2008. Also von Juni 2008 bis Juni 2011. Dann halt von Juni 2011 bis Juni 2014. Somit würden mir noch weitere Zahlungen zustehen.
Vielleicht bekomme ich ja die nächsten Wochen auch Bescheid von der Rentenversicherung, am Besten einen positiven, dann wäre das mit dem Krankengeld eh vorbei.
Nur würde ich jetzt nichts machen, dann würde ich zum Vorteil der TK auf Zahlungen verzichten, die mir zuständen. Und dann wäre der "größtmögliche Vorteil" ja für die Krankenkasse. Und das kann wiederum auch nicht Sinn und Zweck sein.
Aber danke für den Tipp. Ich werde persönlich Widerspruch einlegen, so wie es die TK Mitarbeiterin auch sagte und dem Arzt gleich morgen Bescheid geben bzw. ihm das Schreiben zeigen und die AU Auflistung bis zum Jahr 2008.
Zuletzt möchte ich anmerken, dass ich am liebsten Gesund wäre und nicht vom Krankengeld abhängig, dann wäre alles einfacher, denn mit einer schlimmeren Krankheit, ist man immer schon genug bestraft. Leider lassen sich die Versicherungen/Behörden gerne länger Zeit, gerade wegen dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente und dem Widerspruch des Schwerbehindertenausweises (ich habe 40 bekommen).
Gruß
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Dass die TK nur 6 Jahre zurückschauen kann, bedeutet nicht automatisch, dass die Blockfrist frühestens 2006 beginnen kann. Wichtig ist, dass die TK bei den Erkrankungen eine Blockfrist gebildet hat, die ggf. weiter in der Vergangenheit begonnen haben kann. Dann sind die Zeiten zwar nicht mehr als Krankheitszeiten gespeichert, die Blockfrist steht jedoch fest. Aber das ist alles nur Spekulation, ich kann dir nur weiterhin empfehlen, den Fall mithilfe deines Hausarztes komplett neu aufzurollen und die Kanonen, mit denen Machts Sinn die Spatzen erlegen möchte, im Keller zu lassen. Ein Hinweis: Die von Machts Sinn zusammengeschusterte Rechtsauffassung finde ich sehr abenteuerlich. Bevor du mit solchen Klamotten um die Ecke kommst, empfehle ich dir rechtlichen Beistand im Real Life und nicht das Abtippen irgendwelcher Texte aus Internet-Foren.pfirsich30 hat geschrieben:Aber es kann auch nicht sein, dass die TK sich einfach einen Stichtag setzt für den Beginn einer Blockfrist und mir dann aber nicht mal erklären können, wie sie auf den Tag gekommen sind. Darüber hinaus habe ich ja die AU Zeiten seit 2008 bekommen und da steht bei den Diagnosen auch schon Chronkrankheit. Also ist der Stichtag definitiv nicht 2010. Wenn die TK nur 6 Jahre zurück kann, dann würde normalerweise die Blockfrist 2006 beginnen (falls ich in dem Jahr wegen der Krankheit AU war). Dann wäre der Zeitraum 2006-2009, dann 2009 bis 2012. Aber soviel ich weiß, war dann 2006 und 2007 nichts, so wäre der Beginn 2008. Also von Juni 2008 bis Juni 2011. Dann halt von Juni 2011 bis Juni 2014. Somit würden mir noch weitere Zahlungen zustehen.